ich denke, dass der Th insofern Recht hat, dass es keine Schulden sind, die die Insolvenz betreffen.
Wichtig wäre zu klären, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
Dazu bedarf es erheblicher Mängel (Nichtnutzbarkeit von Sanitären Anlagen oder Küche).
Wenn Sie den richtigen Weg über die Mängelanzeige, Fristsetzung zur Beseitigung, Mietminderung unter der Maßgabe der Beseitigung der Mängel gegangen sind, bestehen gute Erfolgsaussichten auch in einem Prozess zu gewinnen.
Das ganze sollte aber von einem RA oder Mieterverein geprüft werden, damit ihnen nicht noch mehr Kosten entstehen.
Ihr dürft während der Insolvenzzeit keine neuen Schulden machen sonst geht das alles in die Hose.
Da das Gericht euren Vermieter schon einmal recht gegeben hat,sehe ich probleme für euch.