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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 16:43:10 *
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Autor Thema: KFZ Zulassung trotz Verbraucherinsolvenz?  (Gelesen 1261 mal)
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glueckspfennig
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« am: 05. Februar 2010, 14:34:01 »

Hallihallo

Das ist meine erste Frage hier - also bitte nicht böse sein, falls ich mich blöd anstelle  rougi

Bei mir wurde im März 2008 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und der Schlusstermin ist noch nicht erfolgt, aber in Aussicht.

Auf die gesamte Zeitspanne gesehen, bin ich vorraussichtlich zwei Jahre früher fertig, also im März 2012, weil ich (dem Himmel sei Dank) wieder einen sehr guten Job gefunden habe.

Hier meine Frage: Ich würde gerne wissen, ob ich ein neues Auto (mein Freund finanziert es bei seiner Bank und zahlt auch die Raten) auf meinen Namen zulassen darf, d.h. ich wäre dann Fahrzeughalter. Eine Deckungskarte habe ich schon bekommen, Einzugsermächtigung für die Steuer ist auch erteilt.

Ich bin mir nur unsicher, ob ich in meiner Situation überhaupt ein Auto anmelden darf. Oder ob der Treuhänder das dann auch pfänden könnte (so wie mein letztes Auto vor zwei Jahren  sad ).

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seinen Rat geben könnte.

Herzliche Grüße
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paps
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« Antworten #1 am: 05. Februar 2010, 22:01:55 »

Ihr Freund finanziert und kauft das Auto.
Damit ist er Eigentümer.
Dann machen Sie einen Überlassungsvertrag, in dem Sie sich verpflichten alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung zu zahlen.
Also Zulassung, Versicherung, Reparaturen, Benzin usw.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 06. Februar 2010, 11:38:28 »

Und zugelassen ist das Fahrzeug dann auf den Freund?

Auf wen läuft die Versicherung dann, sprich, von welcher Person kommt der Schadensfreiheitsrabatt?
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
paps
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« Antworten #3 am: 06. Februar 2010, 21:42:13 »

Auf wen die Versicherung läuft ist doch absolut nachrangig.
Wer es zuläst ist dann schon wieder  für die Versicherung bedeutend, nicht aber für die Eigentumsverhältnisse.
Die sind mit dem Kaufvertrag und der Zahlung eindeutig.

Natürlich auf den, der die besseren SF-Jahre hat.
Wer zahlt ist dann wieder eine andere Sache.
« Letzte Änderung: 06. Februar 2010, 21:44:13 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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glueckspfennig
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2010, 08:49:26 »

Vielen Dank für die Antworten - wenn ich das richtig verstanden habe, dann heisst das:

Mein Freund ist Eigentümer und überlässt mir das Fahrzeug zur Nutzung, selbst wenn ich im Brief und Fahrzeugschein stehe? Ist das richtig?

Er hatte zwei unglückliche Unfälle in kürzester Zeit und deshalb wollen wir die Versicherung über mich laufen lassen. Ausserdem werde ich für alle Kosten, die direkt mit der Nutzung in Verbindung stehen aufkommen, ausser für die monatlichen Raten. Das zahlt er.

Ich verstehe nur nicht, ob das ok ist, wenn ich im Brief stehe, obwohl ihm das Fahrzeug gehört. Die Finanzierung läuft über die Bank, aber das Auto war quasi ein "Barkauf" zwecks Rabatt. So hat uns das der Händler empfohlen.

Unterschrieben habe ich nichts, ausser die Vollmacht für die Zulassung.

Herzliche Grüße
gluckspfennig
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2010, 08:49:26 »



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rookie


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« Antworten #5 am: 09. Februar 2010, 18:50:07 »

Der Kumpel steht im Brief....und der Kaufvertrag muss auch über Ihn laufen.

Vorausgesetzt ist ein echt guter Kumpel dem man vertrauen kann....denn das Auto ist ja rein rechtlich ihm...  gruebel
« Letzte Änderung: 09. Februar 2010, 18:51:38 von rookie » Gespeichert
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