Hallihallo
Das ist meine erste Frage hier - also bitte nicht böse sein, falls ich mich blöd anstelle

Bei mir wurde im März 2008 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und der Schlusstermin ist noch nicht erfolgt, aber in Aussicht.
Auf die gesamte Zeitspanne gesehen, bin ich vorraussichtlich zwei Jahre früher fertig, also im März 2012, weil ich (dem Himmel sei Dank) wieder einen sehr guten Job gefunden habe.
Hier meine Frage: Ich würde gerne wissen, ob ich ein neues Auto (mein Freund finanziert es bei seiner Bank und zahlt auch die Raten) auf meinen Namen zulassen darf, d.h. ich wäre dann Fahrzeughalter. Eine Deckungskarte habe ich schon bekommen, Einzugsermächtigung für die Steuer ist auch erteilt.
Ich bin mir nur unsicher, ob ich in meiner Situation überhaupt ein Auto anmelden darf. Oder ob der Treuhänder das dann auch pfänden könnte (so wie mein letztes Auto vor zwei Jahren

).
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seinen Rat geben könnte.
Herzliche Grüße
Glueckspfennig