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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 16:46:21 *
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Autor Thema: Inso und Aufwandsentschädigungen  (Gelesen 577 mal)
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bmsu
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« am: 10. Februar 2010, 00:18:58 »

Hallo,

ich habe vor einer Woche meinen Privatinsolvenzantrag unterschrieben.

Nun ist eine Frage aufgetaucht.

Wenn ich Einkommen habe, das vom derzeitigen abweicht (neuer Job etc.) muss ich das melden und gegebenenfalls wird mein Abzahlungsbetrag erhöht.

Was ist aber wenn ich Aufwandsentschädigungen erhalte, z. B. für eine politische Tätigkeit, für eine wissenschaftliche Studie (Arzneistudie) o.ä.
Ist das Einkommen das gemeldet werde muss, bzw. das meinen Abtrag erhöht?

Gruß
BMSU
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Thommy_81


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« Antworten #1 am: 10. Februar 2010, 08:35:15 »

Hallo bmsu !

Im Grunde ist es Einkommen !

Ich würde an deiner Stelle definitiv mit dem Verwalter sprechen, bloß nichts hinter seinem Rücken starten.

Das könnte sehr viel ärger nach sich ziehen !!

Gruß Thommy
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rookie


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« Antworten #2 am: 10. Februar 2010, 12:10:24 »

Aufwandsentschädigungen sind im eigendlichem Sinne unpfändbar gemäß § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung......... coffee

UND::::

Jegliche Veränderung ( Job , Wohnort usw. ) muss dem Insolvenverwalter UND Gericht unverzüglich mitgeteilt werden und zwar unaufgefordert.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2010, 12:18:56 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 10. Februar 2010, 16:53:56 »

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.
Aber, ausgenommen davon das ich verstanden habe, dass ich den Erhalt von Aufwandsentschädigungen sofort melden muss, weiss ich nun nicht ob es jetzt Einkommen ist oder nicht pfändbar.

Gruß
bmsu
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rookie


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« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:00:08 »

Wenn Dein Chef korrekt arbeitet zieht er die Aufwandsentschädigung erst gar nicht zum Pfändbaren.

Aufwangsentschädigung ist wie ich schon gesagt habe nicht pfändbar.

Mit Urlaubsgeld ist es z.B. genauso.........
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:00:08 »



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bmsu
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« Antworten #5 am: 10. Februar 2010, 17:05:18 »

Hallo rookie,

ich bin Unterhaltsempfänger und habe deshalb keinen Chef. Die Aufwandsentschädigung ist zum Beispiel für eine medizinische Studie.

Gruß
bmsu
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rookie


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« Antworten #6 am: 10. Februar 2010, 17:34:08 »

Na das wusste ich ja nicht dass Sie Unterhalt beziehen....
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paps
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« Antworten #7 am: 10. Februar 2010, 19:02:51 »

Es dürfte unter sonstige Einkünfte des Schuldners fallen.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2010, 19:27:34 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Aufwandsentschädigung 
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