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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 01. August 2010, 06:05:51 *
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Autor Thema: WVP abbrechen und Schulden wieder komplett zahlen??  (Gelesen 337 mal)
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rotesbienchen
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« am: 09. Februar 2010, 13:15:33 »

Hallo Ihr Lieben,

also wer behauptet hat das die Inso der einfachere Weg ist seine Schulden los zu werden der hat keine Ahnung davon wie niederschmetternd es ist jeden Cent den man verdient einem dritten gegenüber offen zu legen. Ob nun Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder ein Bonus für tolle Mitarbeit. Von meinem tollen Bonus (1200 netto) darf ich 700 Euro abgeben. Wenigstens darf ich mein Urlaubsgeld komplett behalten.

Ich hab mir schon ganz oft überlegt ob es nicht doch noch nen anderen Weg gibt. Ich würde alles dafür geben die Uhr zurückzudrehen auf den Tag an dem ich meinen Inso-Antrag unterschrieben habe. Leider bringt es nichts sich über hätte / sollen aufzuregen (aber hätte ich damals eine Lösung mit der Citibank gefunden wäre ich 2013 mit allem durch und hätte 12000 Euro Kreditschulden getilgt. Nun sind es 17.000 Euro dank Lastschriften zurückholen und ich bin 2016 durch plus Wartezeit bis die Schufa den Eintrag raus nimmt) Ich bin nun seit Mai 2009 in der WVP. Noch fünf Jahre über. Kann ich nicht den ganzen Kram abbrechen und wieder meine Schulden zahlen? Mir ist vollkommen klar das ich dadurch miese mache. Aber ich wäre echt bereit wieder zu zahlen und dafür ein wenig eher fertig zu sein und vor allem wieder Herr meines Geldes zu sein.

Weiss jemand eine Möglichkeit?

Liebe Grüße
Gabriele
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Thommy_81


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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 14:02:01 »

Hallo Rotesbienchen !

Du hast Recht, die Inso ist kein Kindergeburtstag !

Zu deiner Frage ob du die Inso abbrechen kannst : Ja und Nein !

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind es Verbindlichkeiten i.H.v. 17000€

Die einzige Sinnvolle Möglichkeit, meiner Meinung nach, ist die vorzeitige Beendigung der Inso durch einen Vergleich mit einer Einmalzahlung ! Wenn du es schaffen würdest 3500-5000€ aufzutreiben, vielleicht von der Familie/ Freunden, hast du ganz gute Aussichten das ganze Thema hinter dir zu lassen.

Aber ganz wichtig ist es, ALLES IM VORFELD mit deinem Verwalter zu besprechen, nichts in Eigenregie hinter seinem Rücken machen!

Ablauf: Gespräch mit deinem Verwalter, indem du erklärst das z.B. deine Mutter dir 5000€ für einen Vergleich geben würde.
Der Verwalter setzt sich mit den Gläubigern auseinander und schlägt den Vergleich vor. Wenn alle Gläubiger zustimmen, ist das Verfahren gelaufen, aber es muss einstimmig angenommen werden !!!

Falls du die Kosten für den Verwalter noch nicht bezahlt hast, kommen die Kosten dann !

Wichtig ist noch zu sagen, das die Inso noch 3 Jahre in der Schufa bleibt !

Das ist, meiner Meinung nach, der sinnvollste Weg.
Ich hoffe ich konnte dir einen neuen Weg zeigen....

Gruß Thommy
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rotesbienchen
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 16:32:05 »

Danke für die Antwort  wink

Hmmm...Geld leihen kann mir leider keiner. Meine Eltern haben selbst nur das was sie zum Leben brauchen. Aber ich kann ja was sparen?!? Dann ist das halt ein Ziel für in fünf oder sechs Monaten. Bis dahin sollte ich es schaffen 3500 zu sparen. Kommt ja noch Urlaubsgeld und Steuererstattung auf das was ich eh jeden Monat abzwacken kann.

Mein TH macht gar nichts! Die sind jetzt zwar informiert und wären auch damit einverstanden aber ich müsste alles selber in die Wege leiten weil die sagen, dass sie dass nicht bezahlt bekommen und es daher nur ein Aufwand ohne Entschädigung wäre. Und die Gerichtskosten, die tatsächlich ausstehen, darf ich in Raten zahlen.

Aber hey...wenn ich es schaffe das dieses Jahr noch zu beenden dann würde der Eintrag mit Glück bereits zum 31.12.2013 gelöscht werden. Immerhin fünf Jahre früher. Vielleicht krieg ich dann auch mal wieder eine Wohnung  wink

Vielen Dank und Grüße
Gabriele
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2010, 17:14:47 »

Hallo,

Aber ganz wichtig ist es, ALLES IM VORFELD mit deinem Verwalter zu besprechen, nichts in Eigenregie hinter seinem Rücken machen!

Ablauf: Gespräch mit deinem Verwalter, indem du erklärst das z.B. deine Mutter dir 5000€ für einen Vergleich geben würde.
Der Verwalter setzt sich mit den Gläubigern auseinander und schlägt den Vergleich vor. Wenn alle Gläubiger zustimmen, ist das Verfahren gelaufen, aber es muss einstimmig angenommen werden !!!

der Verwalter ist in der WVP lediglich ein Treuhänder und hat nichts mit einem außergerichtlichen Vergleich innerhalb der WVP zu tun.

MfG

ThoFa
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