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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:56:00 *
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Autor Thema: Freistellungsauftrag freigeben lassen?  (Gelesen 523 mal)
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Nightwish78
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« am: 09. Februar 2010, 12:41:50 »

Hi,

ich habe letztens mal wieder meine Unterlagen durchforstet. Ich habe mal, nur rein Interesse halber
geschaut, wo ich welchen und wieviel FSA gestellt habe.

Alleine bei der Haus finanzierenden Bank habe ich 534 Euro gestellt.

Ich möchte nun, da ja kein Guthaben vorhanden ist, alle kündigen, um dann in der WVP alle FSA zusammen zu haben, falls Guthaben angespart wird.

Die Haus finanzierende Bank rückt diesen FSA jedoch nicht raus, bzw. reagiert nicht. Kann ich die Freigabe des FSA fordern?

Es handelt sich nicht um meine Kontoführende Bank.

Gruss
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 17:26:58 »

Die Bank kann nicht ablehnen, da Sie selber bestimmen können, welche Zinserträge Sie freistellen.
Die einseitige formale Erklärung ihrerseits reicht dazu aus.
Bitte beachten, dass der FSA für alle Konten/Depots ... bei einem Institut gilt.
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 19:30:57 »

Vielen Dank.

Ich formuliere es nochmal so. Die VR Bank hat damals das Haus finanziert, dann bin ich in die Inso.

Schulden noch ca. 130.000 Euro. Die Bank hat mir vor ca. 1 Jahr die Löschung des FSA verweigert, weil sie sagten den bräuchte man eh nur, wenn man Guthaben hat. Bei der VR Bank habe ich 534 Euro FSA gestellt, also über die Hälfte.

Jetzt möchte ich den dort löschen lassen, damit, wenn die WVP beginnt, auch wieder kleinere Beträge meinerseits angespart werden können.

Muss ich hier den TH informieren, bezüglich der Anforderung des FSA oder kann ich dies selbst tun?

Ich denke, die Bank will nur zicken machen, weil die auf der Kohle sitzenbleiben und ich den FSA möchte. Mein Girokonto habe ich jetzt bei einer anderen Bank. Also mit der VR Bank habe ich so gar nichts mehr zu tun.

Meine Ex Frau hat ihr Girokonto noch dort. Jetzt bekommt sie Dampf, weil die Bank das Geld möchte.

Danke
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2010, 23:32:11 »

Ich formuliere es nochmal genauso.  wink
Die Bank kann nicht entscheiden ob der Kunde seinen Freistellungsauftrag zurück zieht.
Schicken Sie den Freistellungsauftrag (Löschung) per Einschreiben/Fax/oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung an die Bank.
Holen Sie sich notfalls ein Formular bei einer anderen Filiale / oder ein dritter bei Ihrer.
Sie sind auf der rechtlich sicheren Seite.

Sollte die Bank immer noch zicken, bitten Sie den TH/IV als Vermögensverwalter dies zu tun.

Achtung:
Haben Sie gehofft, dass ihre Ex-Frau als Mitantragsteller außen vor bleibt?
Oder warum tun Sie so überrascht, dass die Bank sich an ihre Frau wendet?

Oder war das Schadenfreude was aus ihren Zeilen sprach?  gruebel
« Letzte Änderung: 09. Februar 2010, 23:34:42 von paps » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 09. Februar 2010, 23:42:40 »

Vielen Dank für die Info. Dann werde ich die Löschung per Einschreiben und ausgedrucktem Formular für die Änderung des FSA der Bank selbst schicken.

Dann habe ich meine Unterlagen für später zusammen.

Es war keine Schadenfreude. Nur wir haben dies zusammen aufgebaut und ich finde, man
sollte dies dann auch gemeinsam zu Ende bringen.

Es wäre nicht schön, wenn dies einer alleine (also nur ich) tun müsste. Unterstützen sollte
man sich jedoch Gegenseitig.

MfG
Nightwish78
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« Antworten #4 am: 09. Februar 2010, 23:42:40 »



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« Antworten #5 am: 10. Februar 2010, 00:12:43 »

Wenn da eine Immo ist, die über einen gemeinsamen Kredit finanziert wurde,
hat ihre Ex Monate verschenkt.
Sie müßte jetzt genauso weit sein mit Ihrer Inso wie Sie.
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« Antworten #6 am: 10. Februar 2010, 12:09:55 »

Hallo Paps,

danke für die Info. Meine Ex und ich haben das Haus 2005 für 110.000 von der damaligen Hausbank finanzieren lassen. Mit zusätzlich aufgenommenem Darlehen beträgt der Gesamtwert ca. 130.000 Euro.

Als wir bei Renovierungsarbeiten krank wurden, haben wir Schadstoffmessungen durchführen lassen. Die Werte die hier festgestellt wurden, machten das Haus unbewohnbar. Somit wurde von unserer Seite eine Rückabwicklung angestrebt. Die Schadstoffe wurden als Beweismittel nicht anerkannt, weil eine Kenntnis seitens der Verkäuferin nicht nachgewiesen werden konnte.

Auch eine Revision beim OLG scheiterte. Die Bank wollte dann natürlich Geld und machte mir Druck. Mir blieb als einziger Ausweg nur das Insolvenzverfahren.

Meine Ex Frau hat nunmehr das Haus, bzw. die Schulden alleine. Letzte Woche rief mich ein guter Bekannter an, dessen Vater damals Maler war und im Ort des Hauses wohnt. Er soll damals die Fenster gestrichen haben.

Meine Ex Frau terrorisiert nun meinen Bekannten und dessen Vater, er solle seiner Betriebshaftpflicht dies als Schaden melden! Es geht um 130.000 Euro. Dieser wies sie natürlich ab und kündigte an, bei weiterem Terror seitens meiner Ex Frau, werde er sie anzeigen.

Sie hat sich wahrscheinlich ausgemalt, dass sie das mit dem Haus schon irgendwie schafft. Hätte ich gewusst, was ich heute weiss, hätte ich 2006 schon die Inso beantragt, wo die Rückabwicklung lief. Dann wäre ich heute weiter.

Ich denke mal, meine Ex bewegt sich eh auf dünnem Eis, denn was sie da momentan betreibt, ist ja mehr oder weniger Insolvenzverschleppung.

MfG

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« Antworten #7 am: 10. Februar 2010, 18:29:10 »

Privatpersonen können keine Insolvenzverschleppung betreiben.
Sie können nur noch sinnlos Geld verpulvern, das leiber zum Überleben hätte genutzt werden sollen.

Unter den beschriebenen Umständen wird auch ihre Ex um eine InsO nicht herum kommen.
Es wird zwangsläufig zur ZV mit Restschulden kommen.
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