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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:47:15 *
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Autor Thema: Hauskauf durch Privatkredit in der WVP möglich?  (Gelesen 2074 mal)
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CP78
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« am: 04. Februar 2010, 21:37:20 »

Hallo,

ich habe hier bereits mehrfach gelesen, dass es grundsätzlich möglich ist, während der WVP ein Haus zu kaufen. Nur mit der Finanzierung könnte es Probleme geben, da sich wahrscheinlich keine Bank findet, die den Hauskauf finanziert. Ist es aber z. B. möglich, den Hauskauf durch die Aufnahme eines Privatkredites bei den Eltern mit monatlicher Rückzahlung zu finanzieren oder würde das als Erbe angesehen?

Vielen Dank.
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« Antworten #1 am: 04. Februar 2010, 23:02:23 »

Ja, es ist möglich.
Bezüglich des Erbes bedarf es doch nur klarer Formulierungen im Darlehensvertrag.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 05. Februar 2010, 08:52:00 »

Hallo Paps,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Da ich von Darlehensverträgen leider nicht allzuviel Ahnung habe würde mich jetzt noch interessieren, wie diese Formulierung aussehen könnte. Wenn Du mir diese Frage auch noch beantwortest, bin ich der glücklichste Mensch auf Erden cheesy

LG
Conny
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paps
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« Antworten #3 am: 05. Februar 2010, 11:46:04 »

Nun der Vertrag sollte als Darlehensvertrag gestaltet werden.
Mit Rückzahlungsvereinbarung, Regelungen bei Nichterfüllung, Grundbuchsicherung usw.
Am besten macht das ein Anwalt oder Notar.

Alles andere würde nach Schenkung oder vorgezogenem Erbe aussehen.

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« Antworten #4 am: 05. Februar 2010, 15:10:15 »

Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung und Regelung bei Nichterfüllung ist klar. Was meinst Du mit Grundbuchsicherung? Müsste eine Grundschuld zu gunsten der Eltern im Grundbuch eingetragen werden. Das wollen sie nämlich nicht wirklich. Würde es beispielsweise auch ausreichen, wenn man im Darlehensvertrag vereinbart, dass bei Nichterfüllung das Haus auf die Eltern übergeht und diese es z. B. veräußern können?

LG
Conny
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2010, 15:10:15 »



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« Antworten #5 am: 05. Februar 2010, 22:03:54 »

Wenn schon Privatdarlehen, dann schon richtig.
Ich würde als Geldgeber in dieser Höhe auf jeden Fall ins Grundbuch mit meinem Darlehen wollen.
Man weises nie, was das leben so alles bringt.
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« Antworten #6 am: 12. Februar 2010, 15:33:54 »

Hallo Paps,

ich möchte noch einmal auf meine o. g. Frage eingehen. Wie bereits erwähnt, würden die Eltern einen Kredit geben, wollen jedoch keine Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Dafür machen sie einen anderen Vorschlag. Die Eltern kaufen das Haus selbst, ich darf mietfrei darin wohnen, muss jedoch sämtliche anfallenden Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Grundsteuer usw.) selbst bezahlen. Hintergrund ist der, dass ich für meine jetzige Wohnung die Kündigung auf dem Tisch habe und nunmehr raus muss. Ich möchte jedoch auch an meine Zukunft nach der WVP denken und irgendwo vorsorgen. Das Geld was ich monatlich in Miete investiere, kann ich auch genauso gut in einen Hauskauf stecken. Da wären wir jedoch wieder beim Problem. Hauskauf für mich selbst ohne Kredit nicht möglich --> Bank gibt aufgrund der WVP keinen Kredit --> Ein Privatdarlehen der Eltern könnte als vorgezogenes Erbe verstanden werden --> Ein Teufelskreis. Wäre die o. g. Variante möglich oder muss zwingend ein Mietvertrag gemacht werden.

LG Conny
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« Antworten #7 am: 12. Februar 2010, 15:53:13 »

Hallo,

.... wollen jedoch keine Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch....
...Dafür machen sie einen anderen Vorschlag. Die Eltern kaufen das Haus selbst, ich darf mietfrei darin wohnen...

wo ist denn da der Unterschied? Wenn sie das Haus kaufen, stehen sie doch auch im Grundbuch?

MfG

ThoFa
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« Antworten #8 am: 12. Februar 2010, 17:53:30 »

Zitat
wo ist denn da der Unterschied? Wenn sie das Haus kaufen, stehen sie doch auch im Grundbuch?

Der Unterschied liegt in der Art der Eintragung. Sie wollen keine Eintragung einer GRUNDSCHULD. Kaufen sie das Haus aber selbst, erfolgt die Eintragung als EIGENTÜMER.

Außerdem war der Hintergrund meiner Frage ein ganz anderer.
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paps
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« Antworten #9 am: 12. Februar 2010, 21:04:43 »

Wenn Ihre Eltern bar zahlen können, dann erffolgt sicherlich keine Grundschuldeintragung.
Wenn Sie dann einen vernünftigen Nutzungsvertrag machen, dürfte das nicht als Erbe ausgelegt werden.
Ihre Eltern sind ja dann Eigentümer.
Wäre ja genauso, wenn Sie eine Wohnung im Elternhaus bewohnen würden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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