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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:55:36 *
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Autor Thema: Bürgschaft der Ehefrau für Leasingverträge  (Gelesen 613 mal)
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sniper
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« am: 09. März 2010, 09:41:58 »

Hallo

meine Frau hat 2007 für einen Leasingvertrag gebürgt (25000€) Sie wahr bei der Gesellschaft mit 10% beteiligt, Inso wahr in 2008. Jetzt kommt die Leasinggesellschaft und will die 25000,00 von meiner Frau, aber durch die Inso sind wir aber unser gesamtes Vermögen losgeworden und leben am absolutem unteren Limit. Die gehen natürlich von den Vermögensverhältnissen von damals aus, aber die gibt es ja nicht mehr.  Was sollen wir tun?????
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« Antworten #1 am: 09. März 2010, 10:17:43 »

Hallo,

ich geh mal davon aus, dass die Ehefrau nicht in der Inso ist. Wenn dem so ist muss sie prüfen ob die Forderung berechtigt ist. Wenn ja kann sie nur versuchen sich mit dem Gläubiger zu einigen.
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sniper
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« Antworten #2 am: 09. März 2010, 10:26:43 »

Hallo
Es wahr aber schon bei Vertragsabschluss der GEFA klar das der Vertrag Sittenwidrig 138 BGB ist. Meine Frau hätte damals und heute schon gar nicht für die Leasingraten des LKW`s aufkommen können. Das stört mich halt bei der ganzen Angelegenheit. Es gibt sogar Grundsatzurteile dafür.
Oder spielen die auf Zeit und wollen einen weichklopfen??
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 09. März 2010, 19:58:00 »

Wenn Sie meinen, es sei sittenwidrig, dann ist es auch Ihre Aufgabe, dieses vorzubringen.
Zur Not lassen Sie eben die Gerichte entscheiden.
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #4 am: 09. März 2010, 21:45:47 »

Hallo,

das mit der Sittenwidrigkeit können Sie sich ja mal von einem RA erklären lassen. Das ist faktisch unmöglich, da die Ehefrau ja "nur" Bürge war und nicht Kredit- bzw. Leasingnehmer war.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. März 2010, 21:45:47 »



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paps
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« Antworten #5 am: 10. März 2010, 19:55:47 »

@Inkassomitarbeiterin:
Die neuere Rechtsprechung geht davon aus, dass, wenn eine Bürgschaft wegen einer starken emotionalen Verbundenheit eingegangen wurde und der Bürge krass finanziell überfordert wird, ein Bürgschaftsvertrag sittenwidrig sei.
Eine solche Überforderung liegt beispielsweise vor, wenn voraussichtlich nicht einmal die laufenden Kreditverpflichtungen bedient werden können.
Aber es bleibt immer abzuwarten, wie das zuständige Gericht nach Prüfung aller Tatsachen entscheidet.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #6 am: 10. März 2010, 21:11:06 »

@Paps,

gehört habe ich davon auch schon. Wir haben auch einen Schuldner bzw. Bürgen die es versucht haben. Am Ende gescheitert und auch in der Inso. Ehefrau/Bürge hatte kein Einkommen, einen behinderten Sohn zu pflegen konnte also nie für die Verbindlichkeiten ihres Mannes aufkommen.
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