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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 06. Februar 2012, 06:21:53 *
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Autor Thema: Fristlose Kündigung während der Probezeit  (Gelesen 807 mal)
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Shaheen
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« am: 21. März 2010, 10:52:11 »

Hallo,

Ich brauche dringend Rat und Tipps. War vom 01.12.2009 bis zum 18.03.2010 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun hab ich am 18.03 meine fristlose Kündigung bekommen. In der Kündigung steht das ich über das Internet Daten ins Büro und wieder aus dem Büro hinausgeschafft hätte. Was nicht der Wahrheit entspricht. Internet ja, aber dort habe ich keine emails nichts versendet. Mein EX Chef weigert sich aber die Kündigung umzuschreiben. Außerdem hat er ein falsches Anfangsdatum geschrieben! Außerdem steht im Arbeitsvertrag nicht ob Internet erlaubt ist oder nicht, es wird auf die Betriebsordnung verwiesen, aber die hab ich nie bekommen! Und ausgehängt ist auch nirgendwo eine.

Was soll  ich jetzt machen? Ich dachte das ich bei meinem Insolvenzverwalter anrufe ihm die Situation schildere und ihn frage ob er einen guten Anwalt für Arbeitsrecht kennt um den Fall dem Anwalt zu übergeben.

Ich habe riesige Angst das meine Insolvenz platzt. Und sollte das eintreten was blüht mir dann?

Würde mich über schnelle Antworten freuen!!
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VerzweifelteStudentin
weiß was
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« Antworten #1 am: 21. März 2010, 13:40:22 »

hi,

das ist echt eine dumme situation...

in einem kann ich dich aber beruhigen: den th interessiert es nicht, warum du deinen job verloren hast. er möchte nur, dass du ihm das mitteilst, dich bei der arge meldest und dich umgehend um eine neue beschäftigung bemühst. diese bemühungen musst du auch nachweisen können, damit bei längerer arbeitslosigkeit kein gläuber mit einem antrag auf versagung der restschuldbefreiung wegen verletzung der erwerbsobliegenheit durchkommt.

dem treuhänder bist du ohnehin egal, er ist dir nicht wohlgesonnen und man sollte den kontakt zu ihm auf ein minimum beschränken.

immer nur reagieren, wenn er dich anschreibt ud etwas von dir möchte oder du eine änderungsmitteilung (adresse, arbeitgeber, familienstand) machen musst.

wenn du deinen job beim jetzigen arbeitgeber retten möchtest, bleibt dir wohl tatsächlich nur der klageweg. der arbeitgeber MUSS das, was er dir unterstellt, auch nachweisen können, sonst ist die fristlose kündigung unwirksam und er muss dich weiter beschäftigen.

nichts unterschreiben, bevor du nicht beim anwalt warst und dem arbeitgeber nichts glauben, was er nur mündlich von sich gibt.

wenn es in deinem betrieb einen betriebsrat gibt, unbedingt dort um hilfe bitten.

grüsse.
« Letzte Änderung: 21. März 2010, 13:58:50 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
rookie


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« Antworten #2 am: 22. März 2010, 17:49:09 »

Auf jeden Fall den Klageweg einschlagen.... !!!!

Auch mit dem Hintergrund der 3 monatigen ALG- Sperre

Sie müssen innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht Klage einreichen..

Wichtig ...versäumen Sie die Frist nicht

PS. Der Chef muss Sie nach Klageeinreichung weiterhin bezahlen bis entgültig darüber entschieden ist !!!

@ VerzweifelteStude

Den Betriebsrat, falls vorhanden , braucht shaheen gar nicht zu kontaktieren.

Der hat nämlich der Kündigung zugestimmt.... wink
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 13:56:59 von rookie » Gespeichert
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