Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Dienstag, 07. September 2010 22:14
Navigation

Google Anzeigen

Kredit-Anfrage

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 07. September 2010, 22:14:48 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Was wenn das Finanzamt Insolvenzantrag stellt?  (Gelesen 244 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Pleitegeier1001
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 10

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 23. März 2010, 02:04:34 »

Hallo zusammen,

noch eine Frage geistert durch meinen Kopf:

Als ehemalige Selbstständige stehe ich vor der Durchführung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens. Soweit ich mich erkundigt habe, kommt es für mich in Frage, da ich wenige Gläubiger habe und keine Forderungen aus dem Lohnbereich dabei sind. Ich hoffe dabei auf die gerichtliche Schuldenbereinigung, da mit einigen wesentlichen Gläubigern schon positive Verhandlungen geführt wurden.

Aaaaber - es sind auch viele Steuerschulden darunter :-(

Fragen nun:
a) Führen die Steuerschulden aus der Zeit der selbst. Tätigkeit per se dazu, dass ich in die Regelinsolvenz muss?

b) Wenn das FA einen Insolvenzantrag stellt, wie bestimmt sich, ob ein reguläres oder ein Verbraucher-Insolvenzverfahren daraus wird? Wird der Schuldner dazu gehört oder hängt das vom Eigenantrag ab?

Auch diesmal vielen Dank für eure Hinweise!!!

LG Mona
Gespeichert
malud
öfter hier
****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 103

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 23


WWW
« Antworten #1 am: 23. März 2010, 17:01:18 »

Die Steuerschulden führen nicht per se dazu, dass man in die Regelinsolvenz muss. Das Verbraucherinsolvenzverfahren bei ehemals Selbstständigen kommt zur Anwendung, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Das bedeutet: Nur Forderungen der Finanzämter, die aus Arbeitsverhältnissen herrühren, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und "versperren" den Weg in die Privatinsolvenz.

Wenn das Finanzamt einen Insolvenzantrag stellt, wird ebenfalls das Insolvenzverfahren als Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Natürlich müssen die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorliegen (überschaubare Vermögensverhältnisse und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dem Schuldner Gelegenheit gegeben, ebenfalls einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Stellt der Schuldner einen eigenen Antrag, ruht das Verfahren des Finanzamts, damit der Schuldner Zeit hat, einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuch zu unternehmen.
Gespeichert

Tags: Insolvenzantrag  Fremdantrag 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3792 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom