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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 11. Februar 2012, 10:27:10 *
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Autor Thema: Schlusstermin 10. Januar - Verfahren noch nicht aufgehoben  (Gelesen 1023 mal)
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rookie


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« Antworten #15 am: 17. März 2010, 13:51:07 »

Das steht Heute bei Insolvenzbekanntmachungen :

Aktenzeichen XXX : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXX, geb. 19xx, Adresse,  wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung wird auf sechs Jahre festgesetzt. Zum Treuhänder wird bestimmt XXXXX

Amtsgericht , 16.03.2010

juchu bald WVP

Interessanterweise 1 Tag nachdem ich per Fax an das Gericht den derzeitigen Verfahrensstand und wann die Verfahrensaufhebung ist wissen wollte.
Denke mal die haben das vergessen und auf die Schnelle nachgeholt, da Schlusstermin schon vor 9 Wochen war.

Von Nachtragsverteilung steht da auch nix.
« Letzte Änderung: 18. März 2010, 12:52:25 von rookie » Gespeichert
paps
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« Antworten #16 am: 17. März 2010, 19:39:27 »

 thumbup
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
rookie


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« Antworten #17 am: 18. März 2010, 12:17:43 »

Genau wie ich es vermutet habe:

Das Gericht hat verbummelt mir die Niederschrift über den Schlusstermin und die Ankündigung der RSB zuzustellen.

Jetzt, geschlagene 9 Wochen nach Schlusstermin  kam der Brief mit der Bitte das Versehen zu entschuldigen. Und das auch nur weil ich nachgehakt habe.

Toll......... fuchsteufelswild


Leute...wenns mal länger dauert mit Beschlüssen usw...hakt beim Gericht nach.....  coffee
« Letzte Änderung: 18. März 2010, 19:06:16 von rookie » Gespeichert
Brigitte
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« Antworten #18 am: 22. März 2010, 18:41:33 »

Da ,kannst du dich ja freuen das du RSB schon nach neun Wochen erhalten hast juchu.Ich warte seit August2009,mein Mann hatte sein Schlusstermin im September 2009 und hat jetzt im Februar 2010 den Bescheid erhalten.Ich werde auch mal nachfragen. gruebel
Wünsche dir erstmal alles Gute für die restliche Zeit Brigitte
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rookie


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« Antworten #19 am: 23. März 2010, 11:47:52 »

Hi Brigitte,

rein rechtlich müssen die Beschlüsse so ergehen wie es das Gesetz vorsieht.

D.h. z.B.  nach Rechtskraft der Ankündigung der RSB  muss das Insolvenzverfahren aufgehoben werden

Die Auslastung der Gerichte macht da aber meist nen Strich durch die Rechnung.

Wenn Du Dich bei Gericht nach dem Verfahrensstand erkundigst, gehts meist schneller.
So wie bei mir.

2 Tage später war der Brief da.

Wahrscheinlich hätte ich ohne Anfrage Pfingsten noch keinen Beschluß.

Mal gespannt ob der Aufhebungsbeschluß pünktlich kommt.

Alles Gute auch Dir

Rookie
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 11:53:17 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #19 am: 23. März 2010, 11:47:52 »



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