Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:35:03 *
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Autor Thema: Ist das so möglich?  (Gelesen 708 mal)
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rookie


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« Antworten #15 am: 11. März 2010, 16:29:33 »

 juchu

Hoffe jetzt ist Ruhe im Karton
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 16:32:06 von rookie » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #16 am: 11. März 2010, 17:34:14 »

Leider nein…

Was wollen Sie wieder mit dem 213? Lesen Sie mal ganz genau: (1) Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn er…

D.h.213 findet so keine direkte Anwendung in der Wohlverhaltensphase, sondern eben bevor das Verfahren aufgehoben wird. Und wenn tatsächlich das Verfahren nach 213 eingestellt wird, was ist dann die Folge?

Keine Wohlverhaltensphase und keine Restschuldbefreiung. Die Gläubiger wären an der Durchsetzung der Ansprüche nicht mehr gehindert. Und einen Titel haben zumindest die angemeldeten Gläubiger auch schon, nämlich den Tabellenauszug.
Das zusätzliche Risiko, dass weitere Insolvenzgläubiger nach Einstellung aus dem Gebüsch kommen, ist außerdem viel zu groß. Neben weiteren Unwägbarkeiten halte ich diesen Weg für absolut unsinnig.


Nach Aufhebung des Verfahrens nach § 200 InsO können Sie versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Ob und wie Sie dann die Verfahrenskosten für den Erhalt der Restschuldbefreiung ausgleichen müssen, sollten Sie bei Gericht erfragen. Meines Wissens gibt es unterschiedliche Praktiken.

« Letzte Änderung: 11. März 2010, 17:43:09 von Insokalle » Gespeichert
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« Antworten #17 am: 11. März 2010, 18:25:19 »

@ Rookie:

Was du willst, interessiert kein Schwein. Hast du keinen Mann oder so, dem du auf die Nerven gehen kannst? Du stellst hier auch Fragen, wenn sich bei dir was geändert hat, willst du auch eine Antwort, deswegen bist du hier. Du bist auch im Insolvenzverfahren, und hast wahrscheinlich weit aus mehr Schulden wie ich, also garnichts sagen.

@ Insokalle:

Ja sorry, das meinte ich. Also erst wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin. Dann kann ich mit denen, die angemeldet haben, einen Vergleich machen, und dann wenn die, die angemeldet haben alle zustimmen und die Verfahrenskosten bezahlt sind, bekomm ich die vorzeitige RSB. D.h das die Gläubiger, die NICHT angemeldet haben, leer ausgehen.

Richtig?

Das wollte ich wissen, ja.
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WitchLady86
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« Antworten #18 am: 11. März 2010, 20:14:05 »

schäm dich andere zu beleidigen!
Rooki hat dir bloß ihre meinung gesagt und wenn du jeden tag desselbe fragst geht ein das auf den sack vorallen wenn du schon deine antwort darauf bekommen hast.
und wieviel schulden hier wer hat ist egal ich wüsste nicht wen das interessiert.und ob sie einen mann hat oder nicht kann dir auch egal sein.
und wenn du deine inso beenden willst dan mach es es kann dir hier eh keiner helfen wenn du eh was anderes machst als man dir sagt!
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« Antworten #19 am: 11. März 2010, 20:19:30 »

Weißt du warum ich gefragt habe? Weil ich VON EINEM DER AHNUNG HAT eine Antwort zu den Neuigkeiten haben möchte, und nicht von einem der x fach soviele Schulden hat wie ich! Paps, Feuerwald etc, die können helfen, aber ihr zwei nicht!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #19 am: 11. März 2010, 20:19:30 »



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paps
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« Antworten #20 am: 11. März 2010, 20:25:24 »



Ich verkneife mir jetzt mal das editieren einiger Beiträge.
an alle, die scheinbar die Benimmregeln nicht kennen.




-------
Und da die Frage beantwortet ist, mache ich ....
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 20:32:12 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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