Habe heute früh im Stau mit meiner Rechtsanwältin telefoniert wegen der Klage des durchgeknallten Steuerberaters und Möglichkeiten zur Abhilfe. Deren Antwort war schockierend, denn da der Steuerberater nicht im Gläubigerverzeichnis stand, bedeutet dieses Fehlen im schlimmsten Fall das Versagen der Restschuldbefreiung. Das würde bedeuten, die Schulden würden mir nie erlassen und ich wäre ein Fall für Hartz IV, denn alle Forderungen würden bis ans Lebensende bestehen. Abgesehen davon, dass auch die Anwältin sagte, dieses Vorgehen des Steuerberaters wäre hoch seltsam.
Nach 3 Jahren ohne Rechnung direkt einen Mahnbescheid, dann wieder über das Amtsgericht ein Jahr Sendepause (sehr merkwürdig) und dann die späte Klagestellung wieder in Eigenregie des Steuerberaters zum Jahresende 2009. Ja, ich hätte da schon Aussicht auf Erfolg, allerdings hatte Sie auch schon einen Klienten dem die Restschuld wegen genau einer fehlenden Angabe im Insolvenzverzeichnis versagt wurde.
Jetzt ca. 2 Stunden später kam noch ein Anruf hinterher. Die Anwältin sagte, dass Sie erst jetzt genauer gelesen hatte und dabei festgestellt hatte, dass ich ja in einem Regelinsolvenzverfahren mich befinde und in diesem Vefahren sind Nachmeldungen zum Insolvenzverzeichnis durchaus möglich. Insofern kann ich mal aufatmen, und das Verfahren geht direkt wegen § 240 ZPO an den Insolvenzverwalter über.
§ 240
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird.
Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
In diesem Falle bedanke ich mich ausnahmsweise mal über die komplexe Rechtssprechung, welche zwischen den beiden Verfahren wieder mal solche Unterschiede mit durchaus gravierenden Unterschieden definiert. Der eine geht zum Briefkasten und reicht nach, der andere auf die Brücke und springt davon runter.