Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:46:10 *
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Autor Thema: Dreister Steuerberater verklagt mich nach erfolgter Inso  (Gelesen 1639 mal)
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makro
weiß was
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« Antworten #15 am: 31. Januar 2010, 13:07:42 »

ich mach das jetzt selber! Die Agentur für Arbeit war der Meinung mich 6 Monate in diesem Bereich fortzubilden inkl. Erstellung einer Bilanz. Da ich das selbst nun nicht mehr gebrauchen kann mach ich jetzt die komplette Buchhaltung meiner Frau. Ich sage ihr auch jeden Monat wieviel Geld sie nun wieder mit mir gespart hat.  whistle
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Inso-was-nun
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« Antworten #16 am: 02. Februar 2010, 23:36:27 »

Habe heute früh im Stau mit meiner Rechtsanwältin telefoniert wegen der Klage des durchgeknallten Steuerberaters und Möglichkeiten zur Abhilfe. Deren Antwort war schockierend, denn da der Steuerberater nicht im Gläubigerverzeichnis stand, bedeutet dieses Fehlen im schlimmsten Fall das Versagen der Restschuldbefreiung. Das würde bedeuten, die Schulden würden mir nie erlassen und ich wäre ein Fall für Hartz IV, denn alle Forderungen würden bis ans Lebensende bestehen. Abgesehen davon, dass auch die Anwältin sagte, dieses Vorgehen des Steuerberaters wäre hoch seltsam.

Nach 3 Jahren ohne Rechnung direkt einen Mahnbescheid, dann wieder über das Amtsgericht ein Jahr Sendepause (sehr merkwürdig) und dann die späte Klagestellung wieder in Eigenregie des Steuerberaters zum Jahresende 2009. Ja, ich hätte da schon Aussicht auf Erfolg, allerdings hatte Sie auch schon einen Klienten dem die Restschuld wegen genau einer fehlenden Angabe im Insolvenzverzeichnis versagt wurde.

Jetzt ca. 2 Stunden später kam noch ein Anruf hinterher. Die Anwältin sagte, dass Sie erst jetzt genauer gelesen hatte und dabei festgestellt hatte, dass ich ja in einem Regelinsolvenzverfahren mich befinde und in diesem Vefahren sind Nachmeldungen zum Insolvenzverzeichnis durchaus möglich. Insofern kann ich mal aufatmen, und das Verfahren geht direkt wegen §  240 ZPO an den Insolvenzverwalter über.

   
Zitat
§ 240
    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

    Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird.
    Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

In diesem Falle bedanke ich mich ausnahmsweise mal über die komplexe Rechtssprechung, welche zwischen den beiden Verfahren wieder mal solche Unterschiede mit durchaus gravierenden Unterschieden definiert. Der eine geht zum Briefkasten und reicht nach, der andere auf die Brücke und springt davon runter.
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
Feuerwald
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« Antworten #17 am: 02. Februar 2010, 23:46:47 »


Deren Antwort war schockierend, denn da der Steuerberater nicht im Gläubigerverzeichnis stand, bedeutet dieses Fehlen im schlimmsten Fall das Versagen der Restschuldbefreiung.

- bloss keine Panik


Das würde bedeuten, die Schulden würden mir nie erlassen

- nein, selbst im Fall einer Versagung nach § 290 InsO gibt es den Weg in ein erneutes Verfahren. Nur so weit ist die Sache noch längst nicht!


und ich wäre ein Fall für Hartz IV, denn alle Forderungen würden bis ans Lebensende bestehen.

- tztztz ... ich bitte Sie. Vielleicht – hm – mal telefonieren und sprechen?! Ich bin auch käuflich, aber nicht so teuer.



Ja, ich hätte da schon Aussicht auf Erfolg, allerdings hatte Sie auch schon einen Klienten dem die Restschuld wegen genau einer fehlenden Angabe im Insolvenzverzeichnis versagt wurde.

- die Frage ist nun, das Verfahren müsste ruhen und erst mal ausgesetzt werden. Dann muss der StB zur Tabelle anmelden. Widerspruch ist dann immer noch möglich. Und wie weit der dann geht, bleibt abzuwarten. Versagungsanträge stellen nur Insolvenzgläubiger, wenn überhaupt.


Insofern kann ich mal aufatmen, und das Verfahren geht direkt wegen §  240 ZPO an den Insolvenzverwalter über.

- so, also nun Ruhe bewahren!

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Inso-was-nun
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« Antworten #18 am: 03. Februar 2010, 08:38:05 »


- tztztz ... ich bitte Sie. Vielleicht – hm – mal telefonieren und sprechen?! Ich bin auch käuflich, aber nicht so teuer.

Ich bin sehr froh über Ihr Angebot und werde das im Hinterkopf behalten. Danke dafür!

Ich muss zu meiner Verteidigung für mein passives Anrufverhalten sagen, Ihr Rat (oder war's Paps) die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, ist für mich sehr hilfreich weil ich dann einfach besser und sicherer in der Thematik drin bin.

Es ist ein wesentlicher Unterschied ob man einen §-en von einem Dritten zitiert bekommt oder selbst danach recherchiert und sich einliest.

Anwaltstermin wegen dem durchgeknallten Steuerberater habe ich am Dienstag den 09.2.10 und die Gläubigerversammlung ist am 10.02.10 ...

Dann bin ich wieder einen Schritt weiter (....)

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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
Dauerstress
El Cheffe
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« Antworten #19 am: 03. Februar 2010, 09:25:19 »

Es ist ein wesentlicher Unterschied ob man einen §-en von einem Dritten zitiert bekommt oder selbst danach recherchiert und sich einliest.

Das stimmt zwar, allerdings sollte man bedenken, dass ein Einlesen keine fachkundige Beratung ersetzen kann.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #19 am: 03. Februar 2010, 09:25:19 »



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Inso-was-nun
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« Antworten #20 am: 12. März 2010, 17:15:15 »

Also, das Wichtigste zuerst. Der Richter hat das Verfahren nach §240 ZPO unterbrochen. Ob dem Steuerbrater jetzt wirklich vom TH auferlegt wird zur Insolvenztabelle anmelden zu müsen, ist mir noch unklar. Das werde ich beim TH erfragen.


Kleiner Zusatz nach dem Motto Shit happens ...

Hallo Feuerwald, Hallo Dauerstress,

ich habe meine Quittung für diesen Monat schon dafür bekommen. Feuerwald hat ganz nett dazu geschrieben und ich dachte mir, das kann ich doch auch mit einer ortsansässigen Rechtsanwältin für Insolvenzrecht machen.


- tztztz ... ich bitte Sie. Vielleicht – hm – mal telefonieren und sprechen?! Ich bin auch käuflich, aber nicht so teuer.

Da habe ich eine volle Breitseite in Form einer Kostennote (Rechnung) bekommen.
Für eine 3/4 h an Beratungsgespräch habe ich 249,90 gebrannt !!! fuchsteufelswild

Dazu die Antwort der Anwältin (zur Erheiterung, ich ziehe solchen Kram wohl magisch an) wobei ich ihr keine Abzocke, sondern nur fehlende Transparenz der Konsten vorgeworfen habe:


Zitat
Sehr geehrter Herr M., ich kann Ihren Ärger nicht ganz nachvollziehen, ich bin davon ausgegangen, da Sie sich im Vorfeld über alle anderen Dinge informiert haben, dass Sie sich auch über die Beratungskosten informiert haben. Ich kann Ihnen gerne in soweit entgegenkommen, dass Sie die Kostenrechnung entsprechend Ihrem monatlichen Einkommen in Raten bezahlen. Ich bin niemand der andere abzockt!!! Und das lass ich mir auch von Ihnen nicht unterstellen. Andere Kollegen wären zu diesem Preis nicht einmal zu einem Telefonat mit Ihnen bereit gewesen, geschweige denn hätten sie mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbart, dass muss Ihnen auch klar sein.

ja, immer wieder schön zu sehen, was sich hinter der Hirnrinde des Gegenübers real verbirgt. Für mich hat die 250 Euro Rechnung ein Diätprogramm zur Folge. Diesen Monat gibt's nur auf der Speisekarte:

Mo- Dönner mit nix...   Mo- Dönner mit nix... Mo- Dönner mit nix... Mo- Dönner mit nix...
Di - Dönner spezial ...     Di - Dönner spezial ... Di - Dönner spezial ... Di - Dönner spezial ...
Mi  - Dönner mit Sozze    Mi  - Dönner mit Sozze  Mi  - Dönner mit Sozze   Mi  - Dönner mit Sozze
Do - Dönner ohne Sozze Do - Dönner ohne Sozze  Do - Dönner ohne Sozze  Do - Dönner ohne Sozze
Fr - Dönner mit Pute Fr - Dönner mit Pute Fr - Dönner mit Pute Fr - Dönner mit Pute Fr - Dönner mit Pute
Sa - Dönner vegetarisch Sa - Dönner vegetarisch Sa - Dönner vegetarisch Sa - Dönner vegetarisch
So - Dönner Pizza  So - Dönner Pizza  So - Dönner Pizza  So - Dönner Pizza  So - Dönner Pizza 

Rülps ...
 
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 17:17:34 von Inso-was-nun » Gespeichert

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