Sagen wir es mal so, im Insolvenzverfahren werden keine Unterschiede zwischen den Gläubigern gemacht, denn wo soll man anfangen und wo hört es auf?
Ist das kleine Einzelunternehmen welches durch die Insolvenz eines Kunden in Schieflage gerät weniger Wert als der Unterhaltsempfänger?
Soweit ich weiss gibt es bei Unterhalt andere Pfändungsfreigrenzen
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.htmlPS: Feuerwald hat nur die Fakten klargestellt ohne zu werten. Warum soll man um den heißen Brei reden? Genau das was er geschrieben hat würde passieren!