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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 15:40:37 *
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Autor Thema: Ab wann ist die Ankündigung der RSB rechtskräftig ?  (Gelesen 910 mal)
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rookie


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« am: 18. März 2010, 16:54:07 »

Beschluß über die Ankündigung der RSB kam Heute mit der Post.
Anhängend auch noch einige Merkblätter zur WVP

Darin steht: DIE AUFHEBUNG DES VERFAHRENS ERFOLGT, SOBALD DER BESCHLUSS ÜBER DIE ANKÜNDIGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG RECHTSKRÄFTIG IST

Ab wann ist der Beschluss denn überhaupt rechtskräftig bzw. wann kommt der Aufhebungsbeschluß  ?

Fristen ?

« Letzte Änderung: 18. März 2010, 18:00:30 von rookie » Gespeichert
rookie


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« Antworten #1 am: 18. März 2010, 18:00:05 »

Habs gefunden.....2 Wochen bis zur Rechtskraft des Beschlusses und Auhebung des Verfahrens.
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 14:28:29 von rookie » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 18. März 2010, 20:55:39 »

m.E. 4 Wochen nach Zustellung?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
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« Antworten #3 am: 19. März 2010, 10:44:37 »

ich setze auf die zwei Wochen

Ich schätze, bis zum Aufhebungsbeschluss wird es noch eine Weile dauern, denn nach Ablauf der Frist muss erst mal im Gerichtsgebäude nachgeforscht werden, ob nicht doch eine sofortige Beschwerde eingegangen ist und irgendwo im internen Postgang unterwegs ist. Nicht zu vergessen die Arbeitsbelastung der Gerichte.
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 10:48:08 von Insokalle » Gespeichert
rookie


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« Antworten #4 am: 19. März 2010, 12:11:27 »

Das mit der Belastung des Gerichtes habe ich gemerkt....denn nur auf Anfrage kam die überfällige Niederschrift des Schlusstermins vom 10.Januar...

Naja...haben sich ja dafür entschuldigt. uneinsichtig


« Letzte Änderung: 19. März 2010, 14:27:16 von rookie » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. März 2010, 12:11:27 »



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