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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 14:56:57 *
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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 384 mal)
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pallitom
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« am: 15. Juli 2010, 09:00:18 »

Hallo Ihr!

Suche Hilfe auf diesem Weg.
Folgendes: Habe vor fünf Jahren meine Insolvenz beantragt. Die Schulden gingen durch ein Hausbau hervor ( Frau, 2 Kinder)
Nach der Fertigstellung verlies sie mich. Habe dann Verkauft und eine Insolvenz angemeldet.
Das Problem: Habe vor anmeldung die Unterhaltszahlungen eingestellt und das zuständige Jugendamt Informiert. Meine Ex bekam
Geld von der Unterhaltsvorschusskasse. Die laufen allerdings nur fünf Jahre.
Jetzt bekam ich Post vom Jugendamt, ich soll innerhalb von 14 Tagen achtzehntausend Euro Überweisen. Gericht schrieb mir auch.
Ich soll Stellung dazu nehmen und warum ich kein Unterhalt bezahlt habe. Das gleiche von meinem Treuhändler.

Meine Frage: Hätte man den nicht geleisteten Unterhalt bei eröffnung angeben müssen obwohl dies gleichzeitig passierte?
Können diese " neuen " Schulden mein Verfahren platzen lassen? Wie Verhalte ich mich jetzt? Ratenzahlung probieren?

PS: Hätte gern den Unterhalt bestritten, aber Finanzell geht das gar nicht.

Danke Thomas
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deagle
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« Antworten #1 am: 15. Juli 2010, 09:16:29 »

Die unterhaltsaussenstände VOR Insolvernzeröffnung werden von der bevorstehenden RSB erfasst.

Alles nach Insolvenzeröffnung sind neuverbindlichkeiten die Du irgendwann zahlen musst, diese beeinträchtigen aber Dein momentanes Insolvenzverfahren nicht.
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Fallera
Moderator
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« Antworten #2 am: 15. Juli 2010, 09:46:04 »

Ergänzend noch: Bezüglich des nicht gezahlten Unterhalts NACH Verfahrenseröffnung, kann dieser selbstverständlich wieder vollstreckt werden und bei Unterhaltsrückständen gelten unter Umständen geringere Pfändungsfreigrenzen.

§850d ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die Gerichte bei Unterhaltsrückständen relativ kompromisslos sind!

Bei Unterhaltsforderungen über 18.000 EUR wie wollen sie das per Raten Bezahlen? Dann hätten sie auch den Unterhalt zahlen können. Hier müsste eine vernünftige Ratenzahlung erfolgen + laufender Unterhalt! Der laufende Unterhalt stoppt ja nicht! Meiner Meinung nach nicht praktikabel! Bei dieser Höhe müssten die Raten mindestens 500-600 EUR/Monat betragen + laufender Unterhalt!

Das beste wäre gewesen, mit Ihrer EX eine Vereinbarung zu treffen BEVOR sie Unterhaltsvorschuss beantragt und erhalten hat.

Unterhalt geht vor allen anderen Verbindlichkeiten!
« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 09:59:11 von Fallera » Gespeichert

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Kurt Cobain
Paula41
weiß was
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« Antworten #3 am: 15. Juli 2010, 11:13:14 »

Hallo,

interessant wäre noch die Frage, ob die Kinder bei der Pfändung berücksichtigt wurden.

mfg
Paula41
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