Hallo,
RSB und WVP sind nicht das gleiche, vielmehr erhält man die RSB, wenn man sich in der WVP an seine Obliegenheiten hält.
Vermutlich steht in dem Breif, der die RSB ankündigt, daß das Verfahren abgeschlossen wurde, einfach noch mal nachlesen.
Wenn nicht, lassen sich auch alle Schreiben des Gerichts unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen.
Du schreibst, Du und Deine Frau haben InSo angemeldet, da kann ich Dir wegen den 400€ nicht weiterhelfen.
Bei uns ist es so, daß nur ich in der InSo stecke und meine Frau unterhaltsberechtigt ist, daß hat sich auch nicht geändert als meine Frau dann die 400€ monaltlich verdiente. Dem TH habe ich das auf Nachfrage auch mitgeteilt.
Der Bonus wird meines Wissen das erste mal 4 Jahre nach Abschl8ss des Verfahrens gezahlt, ich glaube 5% der bis dahin gepfändeten Beträge und nach 5 Jahren noch mal 10%. Kommt meines Erachtens für Euch nicht in Betracht, da der Zeitraum zwischen Aufhebung des Verfahrens und Ablauf der 6 Jahre weniger als 4 Jahre beträgt, wenn ich Eure zeitlichen Angabe richtig deute.
Lohnsteuerrückzahlungen, bis zur Aufhebung des Verfahrens gehen zur Masse.
Beispiel:
Aufhebung im Oktober 2009, dann gehen Januar-Oktober 2009 zur Masse, November und Dezember an dich. Aufteilung erfolgt durch das Finanzamt.
Ich hoffe das hilft................
Gruß
Dibbelabbes