Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:35
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:35:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: « 1 2   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2666 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #15 am: 14. August 2010, 18:24:36 »

Nein, die RSB gibt es ja.
Aber ob die Entscheidung vor Ablauf der 6 Jahre gefällt wird, ist offen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Miau
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 99

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 4


« Antworten #16 am: 14. August 2010, 21:27:19 »

Nein, die RSB gibt es ja.
Aber ob die Entscheidung vor Ablauf der 6 Jahre gefällt wird, ist offen.

Ja gut, aber dann bliebe ich ja trotzdem auf "heißen" Kohlen sitzen:
ich zahle die 9.300 € zurück, ziehe ins Ausland und bleibe trotzdem Kraft Gesetz verpflichet dem TH die Pfändungsbeträge zu überweisen, nur weil die Entscheidung seitens des Amtsgerichts nicht gefällt wurde?

Und falls ich da nicht mitmache, versagt mir evtl. der Richter noch die RSB und das Verfahren war für die Katz...?
Wenn ich doch mitmache, dann zahl ich noch 5 Jahre lang dem TH Beträge, die strenggenommen ihm nicht gehören.
Das ist alles sehr sehr vage. Ich dachte immer, ich löse eines Tages die Restschulden ab und bin dann vor dem Ende der 6 Jahren ein "freier Mann" (zumindest innerhalb der Grenzen Deutschlands, in der restlichen EU bin ich es jetzt schon).

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #17 am: 15. August 2010, 21:20:30 »

Dann stellen Sie doch genau die Frage dem Insolvenzgericht.

Ein Dritter will die Tabellengläubiger auszahlen.
Damit wären alle angemeldeten Forderungen beglichen.
Welche Kosten sind dann noch zu zahlen, um die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten?

Das ganze ein bisschen ausformuliert, sollte als Antwortgrundlage fürs Gericht reichen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gramlin
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #18 am: 27. Oktober 2010, 12:58:49 »

Ich verstehe immer noch nicht wieso Sie raus möchten? Sie sind in der WVP! Es gibt nichts aber auch wirkllich nichts, was Sie jetzt noch ernsthaft gängeln und geiseln könnte.

Ihr Bekannter soll lieber die 11.000 behalten. Sie sind in 4 Jahren schuldenfrei. Ohne Stress. Gehen Sie mit dem bekannten auf Weltreeise und erholen Sie sich. DAvon ahben sie in Zukunft mehr.

Und die Frage nach IK oder IN haben Sie immer noch nicht beantwortet.

Hallo "Lucca_m",
hier geht es doch nicht darum was Du machen würdest oder was Du verstehst (bzw. nicht verstehst).
"IchWillNichtMehr" möchte einfach aus der Insolvenz raus und braucht dazu Hilfe und Tipps.
Für Unverstänndniss hätte Sie sich hier nicht anmelden müssen.

Bei mir ist es ähnlich wie bei "IchWillNichtMehr", nur bin ich auf der anderen Seite.
Eine Freundin war vor zwei Jahren gezwungen Privatinsolvenz anzumelden.
Bei Ihr handelte es sich nur um ca.4000Euro (die Gläubiger die sich gemeldet haben).
Durch schlechte Beratung wurde nie ein vergleich angestrebt.
Nun da sie ihr Leben wieder im Griff, hat eine vernünftige Ausbildung und zeigt gute Leistungen.
Nun meine Frage, ist es denn Sinnvoll direkt an die Gläubiger zu schreiben, sollte das der Insolvenzverwalter machen oder sollte man diesen wenigstens informieren?
Mit welchem Zeitraum muss man denn für die entgültige Erledigung rechnen?
Gespeichert

MfG
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #19 am: 28. Oktober 2010, 07:33:13 »

Eigentlich ist es ganz einfach...

wenn alle Gläubiger befriedigt (egal ob vollständig oder per Vergleich) und die Verfahrenskosten beglichen sind, ist die vorzeitige RSB zu erteilen und das Verfahren zu beenden.
siehe:
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2009, 86 T 24/09
BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04

Der Vergleich (Verhandlung und Überweisung) sollte in der WVP durch einen Dritten durchgeführt werden.
Haben alle Gläubiger dem Vergleich zugestimmt und die erledigung der zur Tabelle gemeldeten Forderungen bestätigt, reicht ein Formloser Antrag ans Inso-Gericht.

Die Vorzeitige RSB MUSS dann erteilt werden.

Das ganze sieht dann so aus...



« Letzte Änderung: 28. Oktober 2010, 07:46:12 von deagle » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #19 am: 28. Oktober 2010, 07:33:13 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: « 1 2   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4662 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz