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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:35:34 *
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Autor Thema: Schuldnerberatung nicht sehr informativ!WER KANN MIR KLARHEIT VERSCHAFFEN?  (Gelesen 7778 mal)
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Biene72
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« Antworten #75 am: 02. März 2007, 09:12:30 »

neue Frage:
wir waren gestern beim Anwalt und irgendwie konnte er uns in folgendem Punkt nicht so recht weiterhelfen...
Er hat jetzt den Auftrag zur außergerichtlichen Einigung gestern von uns bekommen und leitet das jetzt in die Wege...in 2 Wochen bekommen wir die Eigenheimzulage(5600.-€) und wollten uns davon einen Van kaufen(wg.der 4 Kinder brauchen wir so einen) denn unser jetztiges Auto hat jetzt vielleicht noch nen Wert von 500.-€ und wir müssen froh sein wenn es noch aushält die 2 Wochen...der Anwalt meinte schon das es wegen der Arbeit meines Mannes kein Problem gibt wegen einem Auto, wohl aber vielleicht weil es ein Van ist und es ein kleineres Auto auch täte und der TH es vielleicht austauscht...er meinte das man dann schon vor Gericht Beschwerde einreichen könne wg. der 4 Kinder weil die ja auch in Therapien müssen...ausserdem könnten wir ja nirgendwo mehr hinfahren als Familie denn ich kann ja noch keines der Kinder allein daheim lassen und ein normales Auto hat nun mal nicht mehr als 5 Sitze...er meinte dann ob wir keinen in der Verwandtschaft hätten der uns das Auto kaufen könnte und das hatten wir auch schon in Erwägung gezogen, aber dann müssten wir nachweisen wo das Geld von der Eigenheimzulage geblieben ist und was würden wir dann machen? der Anwalt meinte das wir da schon in der Nachweispflicht stehen und auch die Belege aufheben müssten für alles was wir kaufen...aber was darf ich denn davon kaufen und was nicht? die Kinder bräuchten jetzt Fahrräder...oder ist das schon wieder Luxus wenn man den Kleinen das Rad fahren beibringen will? dann kommt jetzt der Frühling und sie brauchen jede Menge Klamotten...ich kauf aber das meiste auf Flohmärkten und dann hab ich doch keinen Beleg  :-? wenn mir jemand gute Ratschläge geben könnte wäre ich sehr dankbar...ach und noch was...mein Mann hat grad im Net irgendwo gelesen das die, die vor 1997 INSO beantragt hätten, bei denen es nur 5 Jahre dauert aber bei allen anderen 7 Jahre??? kann das sein? dachte es sind 6 Jahre....wurde da was geändert? :denken: [addsig]
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« Antworten #76 am: 02. März 2007, 17:57:23 »

Also das mit den VAN haben wir doch nun schon diskutiert und Ihr Anwalt ist ja der gleichen Meinung.

Sie sollten von folgendem Standpunkt ausgehen:
Das Fahrzeug kann nur verbleiben, wenn es zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird.
Alle anderen angesprochenen Probleme mit Arztbesuchen und soweiter, müssen erstmal unberücksichtigt bleiben.
Schließlich geht es darum, mit möglichst hohem Anteil die Gläubiger zu befriedigen.
Auf der einen Seite wollen Sie sich entschulden, auf der anderen Seite aber Wünsche erfüllen, die nun nicht wirklich notwendig sind.

Die Fahrräder sollten warten.

Gegen den Kauf von Lebensmitteln und  Bekleidung spricht natürlich nichts und das wäre auch keine Verschwendung.
Selbst der VAN ist aus meiner Sicht keine Verschwendung nur halt eben in der Inso austauschbar.

Wie das Ihr künftiger IV/TH sieht kann nicht beurteilt werden.


Zu den Recherchen ihres Mannes.

Bei Insolvenzen die bis 12/2001 eröffnet wurden, begann die WVP nach dem Verfahren und dauerte 5 Jahre.
Die Laufzeit der Abtretung betrug 7 Jahre.

Seit dem beträgt die Laufzeit der Abtretung 6 Jahre, an derem Ende die RSB stehen sollte.[addsig]
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« Antworten #77 am: 02. März 2007, 18:39:45 »

Wünsche die nun wirklich nicht notwendig sind? naja...das ist Ansichtssache...wenn sie 4 kleine Kinder hätten die ja auch mal transportiert werden müssen (dachte ein Auto ist heute Standard?) dann würden Sie doch sicher auch von NOTWENDIGEN zum LEBENSUNTERHALT gehörenden Dingen sprechen? denn wenn man es genau nimmt, ist es ja dann auch Verschwendung das welche die überhaupt keine Kinder(ach stimmt...die Kinder spielen ja keine Rolle in der Inso...hier wird nur darauf geschaut das genügend Geld übrig bleibt für die Gläubiger, was ich ja verstehe, aber darf dies auf Kosten der Gesundheit der Familie gehen? wenn ich mit meiner Kleinen keine Ergotherapie und Logopädie machen kann, dann kann es mir passieren das sie in eine Förderschule gehen muss...wir hatten bis jetzt 2 alte Autos und da hatte ich dieses Problem nicht aber ich möchte ja nur nicht das das Wohl meiner Kinder unter dem allen zu sehr leiden muss denn es trifft sie ja sowieso schon hart genug das wir aus dem Haus raus müssen und wo anders neu anfangen müssenhaben überhaupt ein Auto zur Arbeit brauchen...die könnten doch dann auch mit dem Roller fahren oder? [addsig]
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paps
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« Antworten #78 am: 02. März 2007, 22:58:30 »

über Kinder reden wir mal nicht; ich habe aus 2 Ehen 5 Kinder großgezogen und ein`5 Järiges lebt noch im Haushalt.
Ich kann mich sehr wohl in die Situation reinversetzen.
Aber ... aber das hatte ich schon gesagt.
Was nutzt es hier alles nur im positiven Licht erscheinen zu lassen, wenn die Realität dann anders aussieht?

Schönes Wochenende[addsig]
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« Antworten #79 am: 03. März 2007, 00:43:03 »

ja...sie haben leider recht ;-(
Ihnen auch ein schönes Wochenende

lg
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« Antworten #79 am: 03. März 2007, 00:43:03 »



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Feuerwald
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« Antworten #80 am: 04. März 2007, 14:29:43 »

die Kinder bräuchten jetzt Fahrräder...oder ist das schon wieder Luxus wenn man den Kleinen das Rad fahren beibringen will?

- nein, das ist kein Luxus.

dann kommt jetzt der Frühling und sie brauchen jede Menge Klamotten...

- auch kein Luxus

Wie das mit dem Pkw ausgeht bleibt abzuwarten. Wenn es darauf hinauslaufen sollte (muss ja nicht geschehen), dass ein der Th meint, das Fahrzeug sei nicht angemessen, wäre es noch denkbar, das Fahrzeug aus der Masse in raten freizukaufen.


MfG
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Biene72
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« Antworten #81 am: 09. März 2007, 16:13:57 »

Neue Frage:

die außergerichtliche Einigung ist nun am laufen...für Anfang August haben wir einen Mietvertrag für ein Haus...wie verhält sich das mit dem TH? generell ist man ja dazu verpflichtet sofort einen Wohnungswechsel anzuzeigen. Da wir aber für unser Haus noch Abgaben bezahlen müssen und es uns ja rechtlich noch gehört solange es nicht versteigert ist, könnten wir es dann auch als \"Zweitwohnsitz\" weiterlaufen lassen? und müssten wir dann dem TH erst mal nichts von unserem Umzug sagen? wir haben halt schon große Angst das der Vermieter von der Inso erfährt und wir dann in ein falsches Licht gerückt werden weil ja im Selbstauskunftsformular nach Mahnverfahren usw. die Frage war, was wir aber \"beneint\" haben(hab mich vorher natürlich darüber informiert und gelesen das dies keine zulässige Frage ist und auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss).
Wenn man dann schon in der WVP ist? wie würde es sich dann verhalten? müsste der TH dann den Vermieter auch noch informieren?
Über Info`s wäre ich sehr dankbar... bitte [addsig]
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Werner1
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« Antworten #82 am: 14. März 2008, 15:24:16 »

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« Letzte Änderung: 14. März 2008, 17:33:35 von ThoFa » Gespeichert
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