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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:35:57 *
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Autor Thema: Restschuldbefreiung untersagt  (Gelesen 1541 mal)
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #15 am: 19. November 2010, 11:46:57 »

kann jemand zuverlässig sagen ob ein neues inso verfahren sofort wieder möglich ist. danke im vorraus.

Ich sehe keine Sperrfrist. Neue Anträge dürften also möglich sein, s.o. bei fallera.

Weiterhin ist § 298 InsO nicht in § 290 InsO aufgeführt. Also droht deswegen auch kein Versagungsantrag im neuen Verfahren.

Sie sollten sich außerdem wirklich mit dem Vorschlag von Poldi auseinandersetzen.
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tomwr
weiß was
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Danke
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« Antworten #16 am: 19. November 2010, 14:11:47 »

Hat der TH (und nicht das Gericht !) in der Zahlungsaufforderung explizit auf die Rechtsfolgen (Versagung der RSB) hingewiesen ?
Nur dann wäre sein Versagungsantrag unzulässig.
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