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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:36:51 *
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Autor Thema: Finanzamt rechnet Steuererstattung aus 2010 auf  (Gelesen 1284 mal)
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« Antworten #15 am: 21. April 2011, 10:58:45 »

Dann fechte ich das durch. Bis zum bitteren Ende...

Ich bin dabei. Ich will endlich sehen, wie es denn nun sein soll.

Wenn der Fragesteller keinen steuerlichen Freibetrag bekommt, wäre die Alternative vielleicht ein Antrag bei Gericht auf Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils.
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« Antworten #16 am: 21. April 2011, 11:03:07 »

Heraufsetzung des unpfändbaren Lohnanteils.

Das habe ich in der Tat nicht berücksichtigt! Mein Fehler!

Nachträglich nicht machbar oder?


Lieben Gruß und Dank an alle!

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« Antworten #17 am: 22. April 2011, 10:31:53 »

Nein, rückwirkend kann der Antrag nicht gestellt werden.
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« Antworten #18 am: 26. April 2011, 12:23:26 »

OK Kalle danke Ihnen.

Dann ist es halt so. Lohnt sich halt dann wirklich nicht, JObs mit einer Entfernung von 50km + anzunehmen. Das wiederum schränkt die Suchemöglichkeiten erheblich ein.

da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.

*kopfschüttelnd*

McFly
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« Antworten #19 am: 26. April 2011, 16:27:53 »

Und warum stellen Sie den Antrag nicht jetzt mit Wirkung für die Zukunft?
Meiner Meinung nach ist es doch ein Versuch wert.
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« Antworten #19 am: 26. April 2011, 16:27:53 »



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« Antworten #20 am: 02. Mai 2011, 09:27:39 »

Hallo,

Werde ich tun!

Allerdings habe ich die mündliche Aussage des FA, dass man in diesem falle auf die Einreichung Einmkommensteuer für 2011 in 2012 verweisen werde. Mit dieser Ausage, die ich leider nur mündliche habe, bin ich jetzt zu meinem TH gegangen, habe mir einen Rechtsbeistand geholt und Widerspruch gegen die Verrechnung eingelegt. Vielleicht bringt es nichts aber ich finde das ist schlicht weg unglaublich!
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Tags: Finanzamt  Wohlverhaltensphase  Einkommensteuer  Aufrechnung  verrechnung 
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