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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:39:22 *
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Autor Thema: Gehaltsabtretung vom AG falsch berechnet - was tun ?  (Gelesen 2346 mal)
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Camouflage71
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« Antworten #15 am: 14. November 2011, 22:36:41 »

Ja, die Abtretung ist beglaubigt.

Allerdings wundert es mich einfach, wie hartnäckig man hier trotz einer rechtlich eindeutigen Lage sich weigert,  korrekt zu berechnen.

Habe mittlerweile die Anwälte meiner Gewerkschaft eingeschaltet. Die haben zugesagt, die Sache vorrangig zu bearbeiten. Stellt sich meine PA dann immer noch stur, werde ich klagen.

War eh mein größter Fehler, mir bei den ganzen Zusagen, die ich nach den Einstwllungstests hatte, ausgerechnet den Laden rauszusuchen.  Habe da von Anfang an nichts als Ärger bis heute. Nach acht Jahren immer noch in der gleichen Besoldungsgruppe wie am Anfang . . . Usw. angry

Aber hinterher ist man immer schlauer . . .  streichel streichel
« Letzte Änderung: 14. November 2011, 23:20:41 von Camouflage71 » Gespeichert
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« Antworten #16 am: 15. November 2011, 16:41:35 »

So,

ich habe dann morgen noch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten der SB in der Personalabteilung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt soll ich ganz klar auf die bereits geschilderten Maßnahmen bestehen ( rückwirkende Neuberechnung und Auszahlung des zu Unrecht abgezogenen Betrages ) und bei einer weiteren Weigerung der Personalabteilung direkt über meine Gewerkschaft Klage auf Schadenersatz einreichen.

Auch liegt es lt. Anwalt eindeutig nicht in meiner Verantwortung, der Personalabteilung irgendwelche Gesetze oder Vorschriften nachzuweisen, die meine BEhauptungen rechtfertigen bzw. als korrekt ausweisen. Auch dies ist ausschließlich Sache des AG. Auch in dieser Beziehung soll ich nichts weiter unternehmen, nur evtl. den Hinweis vorbringen, das die Schadenersatzsumme mit jedem Monat steigt !

Ist zwar meine letzte Option gewesen, aber wenn sie es nicht anders wollen, kann ich ihnen auch nicht helfen .....

Btw: Was passiert eigentlich, wenn die Klage durchgeht und der Schadenerstz erst nach Eröffnung der PI gezahlt wird ? Kann ja wohl nicht sein, das der dann evtl. der Pfändung unterliegt, oder ?
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« Antworten #17 am: 15. November 2011, 17:05:26 »

Doch, das dürfte leider wohl der Masse anheimfallen.
Wann ist denn der Eröffnungsantrag für die PI geplant?
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« Antworten #18 am: 15. November 2011, 23:11:35 »

Der Antrag muss lt. Meiner Anwältin bis spätestens April gestellt sein.

Dann mus ich wohl Feuer machen. Es kann ja nicht angehen, das mir erst ein Schaden zugefuegt wir und wenn dieser dann beglichen wird, mir sofort der naechste schaden zugefuegt wird, sprich das Geld, welches mir zu Unrecht einbehalten wurde, nach der Erstattung sofort wieder “ gestohlen “ wird . . fuchsteufelswild

Da muss es doch eine gerechte Loesung fuer geben ?
« Letzte Änderung: 15. November 2011, 23:14:46 von Camouflage71 » Gespeichert
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« Antworten #19 am: 16. November 2011, 10:12:40 »

Ich denke, bis dahin dürfte eine Entscheidung gefallen sein.
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« Antworten #19 am: 16. November 2011, 10:12:40 »



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Camouflage71
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« Antworten #20 am: 16. November 2011, 12:45:53 »

So, es ist eine rasche Entscheidung seitens des AG gefallen.

Ich habe heute morgen bei dem Vorgesetzten der Sb vorgesprochen und den Fall von A-Z geschildert. Er versprach mir eine schnelle Lösung und soeben kam ein Rückruf von der SB - die Berechnung ist bereits neu ausgeführt und ich habe nun jeden Monat knappe 80 € mehr zur verfügung.  juchu

Allerdings könnte es ein Problem geben mit der rückwirkenden Berechnung, da der Gläubiger ja auf keinen Fall die erhaltenen Beträge ( auch anteilig ) an die Stadt zurückzahlen wird. Mir bliebe dann nur der Klageweg.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, wegen so einem relativ geringen Betrag meinen AG zu verklagen. Evtl. wiegen zukünftige berufliche Nachteile schwerer als der einmalige Verlust von ca. 250 €. Der AG hat ja eine Menge Möglichkeiten, einem das Leben schwer zu machen. Sei es z.B. eine Versetzung innerhalb der Behörde in ein anderes ( ungeliebtes ) Amt oder auch sonstwas in der Richtung .....

Vielleicht sollte ich mich einfach mit diesem Erfolg zufriedengeben.  gruebel

Und an dieser Stelle nochmal einen Dank an " Der_Alte".  thumbup

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« Antworten #21 am: 16. November 2011, 13:59:02 »

Herzlichen Glückwunsch von mir. Ich würde mir bei einer so kleine Behörde auch überlegen, jetzt noch zu klagen. Mit unserer Abrechnungsstelle (Land, ea. 100.000 Mitarbeiter zu betreuen) würde ich anders verfahren.
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