Feuerwald
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« Antworten #1 am: 12. Oktober 2007, 13:34:00 » |
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Die Eidesstattliche Versicherung ist ein Vermögensverzeichnis, das auszufüllen ist. Vermutlich wird Sie der Gerichtsvollzieher schriftlich (ein)"lalden", in dessen Büro oder dessen Stube beim Amtsgericht zu kommen. Dann wird das Formular durchgegangen und das war es auch schon. Also kein großer Akt.
Es könnte aber auch sein, der Gerichtsvollzieher nimmt die Eidesstattliche Versicherung direkt bei seinem nächsten Besuch bei Ihnen zu Hause ab.
Wichtig ist: K e i n e neue Verbindlichkeiten mehr eingehen, denn nach Abgabe der EV und ohne Einkommen, wäre Sie schnell im Bereich des Eingehungsbetrug.
Vielleicht schrittweise vergleiche anbieten, wenn Sie – in Zukunft – Einkommen erzielen. Oder mal überlegen, ob sich dies und das verkaufen lässt, um etwas zurückzuzahlen. Nach der EV kehrt meist etwas Ruhe ein, es droht ggf. noch eine Kontopfändung, wobei ja kein Einkommen vorhanden ist, also auchdas nicht wirklich weh tut.
Ob Ihnen eine öffentliche Schuldnerberatung, bspw. der Caritas, helfen kann, ist fraglich. Dennoch versuchen einen Termin zu vereinbaren.
Gruss Feuerwald
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