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Änderung beim Pfändungsschutz für Girokonten
Geschrieben von Dauerstress am Freitag, 23. September 2011
Ab 01.01.2012 entfällt der Pfändungsschutz sowie der Verrechnungschutz für Sozialleistungen und Kindergeld auf normalen Girokonten. Das bedeutet, dass auch Zahlungseingänge wie Sozialleistungen und Kindergeld verrechnet werden können, wenn das Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt wird. Allen Betroffenen wird empfohlen ihre Konten rechtzeitig auf P-Konten umzustellen. Weitere Infos zum P-Konto gibt's im Forum.
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