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Kreditwürdig oder nicht - die Schufa gibt Auskunft
Geschrieben von Dauerstress am Freitag, 06. Februar 2004

Die eigenen Finanzen sind eine Privatangelegenheit - so sieht es der deutsche Verbraucher. Doch er ist durchsichtiger als geahnt: Bei der Schufa sind rund 55 Millionen Datensätze gespeichert.


Ob Kredit fürs Eigenheim oder neuer Handyvertrag, an der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, kommt kaum einer vorbei. Sie gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Dazu sammelt die Schufa fleißig Daten. Ein Großteil der geschäftsfähigen Bevölkerung ist erfasst. Der Eifer kann sich jedoch für den Verbraucher auch nachteilig auswirken.

Ein reger Austausch
Fast alle deutschen Kreditinstitute sind im Verbund mit der Schufa. Die Banken liefern der Schufa umfangreiche Informationen zu Kundenadressen, Ratenkrediten - und auch die Überziehung des Dispositionskredits gegen den Willen der Bank bleibt nicht geheim. Die Schufa hilft im Gegenzug, die Kunden besser zu durchschauen.

Neben den Banken sind aber auch andere Dienstleister wie Telekommunikations- und Leasingfirmen, Versicherungen, Versandhäuser, Inkassounternehmen und Wohnungsgesellschaften Vertragspartner der Schufa. Sie geben der Schufa Auskunft über ihre Kunden. Wenn man ein neues Girokonto eröffnet oder ein Auto least, unterschreibt man eine Schufa-Klausel. Durch diese Klausel willigt der Verbraucher zur Auskunft und Weitergabe seiner Daten ein. Außerdem holt sich die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Bundesanzeiger und erfährt so auch von Privatkonkursen.

Gespeichert werden:

- personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, frühere Anschriften, Geburtsdatum, Geburtsort

- Finanzdaten wie Eröffnung eines Girokontos, Kreditkartenvertrag, Handy-Vertrag, Leasingvertrag (Informationen über die vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften)

- Negativ-Merkmale wie negatives Zahlungsverhalten, geplatzte Schecks, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide und alles, was im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte steht - wie eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl wegen Nichtabgabe, Privatkonkurse (Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften)

Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.

Fehlerquelle Datenmoloch
Nach einiger Zeit werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes wieder gelöscht. Eine Eigenauskunft wird nach zwölf Monaten gelöscht, der Ablauf eines Kredits ebenso wie ein Kartenmissbrauch nach drei Jahren, und Giro- und Kreditkartenkonten nach Auflösung des Kontos. Bei den Datenbergen, die die Schufa verwaltet, sind Fehler und Verzögerungen jedoch nicht auszuschließen. Eine einfache Namensverwechslung kann verhängnisvoll sein. Schließlich hängt von der Schufa-Auskunft ab, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht.

Aus diesem Grund raten die Verbraucherzentralen, eine Eigenauskunft einzuholen. Besonders, wenn größere Vorhaben anstehen oder die Bank einen Kreditantrag abgelehnt hat. Der Kunde erfährt nicht immer, dass die Schufa-Auskunft ausschlaggebend war.

Die Eigenauskunft
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Auskunft von der Schufa über die zu seiner Person registrierten Daten. Die mündliche Eigenauskunft (mit Personalausweis) bei einer der Schufa-Geschäftsstellen kostet nichts. Eine schriftliche Anfrage bei der Schufa oder via Internet kostet rund acht Euro. Nicht vergessen: die Angabe der vollständigen Personalien einschließlich des Geburtsdatums.

Bei der Eigenauskunft bekommt man umfangreiche Auskünfte. Wenn Vermieter oder Arbeitgeber eine solche Eigenauskunft verlangen, ist Vorsicht geboten - sie enthält sehr persönliche Daten. Ein Recht auf Einsicht besteht nicht. Grundsätzlich sollten Gehaltsbescheinigungen und Zeugnisse genügen, um Seriosität zu beweisen. Vermieter in großen Wohnungsbaugesellschaften können zudem selbst an die Schufa herantreten.

Fragwürdiges Punktesystem
Seit einigen Jahren ist das Angebot der Schufa um eine rechtlich umstrittene Dienstleistung erweitert: den Auskunft-Scoring-Service (ASS). Der Score (Punktwert) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf Grundlage von statistischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden, sondern um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Gruppe, der dieser Kunde angehört. Der Score, gemessen in Werten zwischen 1 (schlechtester Wert) und 1000 (bester Wert), soll das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichem Datenprofil charakterisieren.

Das Problem: Der Score basiert nicht auf dem individuellen Verhalten des Einzelnen, sondern der Gruppe. Wer in der falschen Gruppe landet, kann Pech haben, beispielsweise bei der Vergabe von Krediten. Ärgerlich: Der Wert ist geheim, man bekommt ihn auch nicht im Rahmen einer Eigenauskunft mitgeteilt. Negativ wirkt sich auch überdurchschnittliche Mobilität aus, also häufige Umzüge oder Arbeitsplatzwechsel. Wie sich der Score genau berechnet, gibt die Schufa nicht bekannt. Datenschützer sehen in dem undurchsichtigen Verfahren eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte.

Quelle / weitere Informationen: ZDF.de

Internetadresse der SCHUFA: http://www.schufa.de/

sowie hier bei uns: schriftlicher Antrag auf SCHUFA-Auskunft und Antrag auf Unterlassung der Weitergabe von Scoredaten

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