Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Online schuldenfrei - einfach, schnell und kostengünstig!?
 
Geschrieben von superadmin am Montag, 31. Dezember 2007

Online-EntschuldungBereits seit Gründung unseres Portals in 2003 empfehlen wir Ratsuchenden, die ihre Entschuldung schnell, kostengünstig und selbst durchführen wollen, u. a. den Einsatz einer entsprechenden Online-Software zur Vorbereitung der (Verbraucher-)Insolvenz. Anbieter solcher Entschuldungs-Plattformen im Internet gibt es viele; beinahe täglich kommen neue hinzu. Wir wollen ausführlich über diese Methode informieren und die wichtigsten Anbieter (*) hier bei uns vorstellen und deren Leistungen mitereinander vergleichen. Schnelle, effektive, kostengünstige und kompetente Hilfe zu einem sauberen und soliden Neustart - online machbar?! Wir gehen der Sache auf den Grund...


Online-Entschuldung - was ist das eigentlich?

Leider ist fälschlicherweise oft von einer "Online-Entschuldung" die Rede, wobei dieses jedoch nicht ganz zutreffend ist. Eine Entschuldung, also die so genannte Restschuldbefreiung, wird einem allenfalls - vereinfacht ausgedrückt - nach Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuchs (AEV), dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens (IV) und der anschließenden, 6-jährigen Wohlverhaltensperiode (WVP) höchstrichterlich erteilt.

Aber jede Person, die an der Abwicklung der eigenen (Verbraucher-)Insolvenz ernsthaft interessiert ist, die nötige Selbstdisziplin besitzt, seine Unterlagen sorgfältig aufbereitet hat und zudem mit der Tastatur am heimischen Rechner umgehen kann ;-) , sollte auch in der Lage sein, mittels einer für ihn am besten geeigneten Online-Entschuldungssoftware seinen Weg zur Restschuldbefreiung zu ebnen.

Ohne Wartezeiten, großen Rennereien und allen Anschein nach auch kostengünstig (bei Anspruch auf Beratungshilfe sogar kostenfrei)!

Zudem ist bei den meisten Anbietern die bloße Eingabe der Daten, sprich: das Testen der Software, absolut kostenlos und verpflichtet zu nichts. D. h., Probieren geht über Studieren ;-) Lediglich das Ausdrucken der Formulare (z. b. der aussergerichtliche Einigungsversuch und der eigentliche Insolvenzantrag) zieht Gebühren nach sich, wobei die Höhe je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt.

Grundsätzliche Funktionsweise einer Online-Entschuldung vereinfacht dargestellt: (**)

  1. Phase I - Registrierung als User auf der jeweiligen Plattform
  2. Erfassung aller notwendigen, persönlichen Daten, wobei das Programm stets durch die erforderlichen Felder führt und die Eingaben auf Plausibilität überprüft,
  3. Angaben zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen, sonstigen Ausgaben, etc.,
  4. Erfassen aller Gläubiger oder deren Bevollmächtigten mit den jeweiligen Forderungssummen,
  5. Softwareseitige Erstellung von Bereinigungsplänen, Prognoseberechnungen, Gläubigerübersichten, etc.,

    ab hier (Phase II) bei den meisten Betreibern kostenpflichtig (***)
  6. Anschreiben an die Gläubiger und starten des aussergerichtlichen Einigungsversuchs,
  7. Abwarten der Gläubigerantworten und Erfassung durch den User im Programm,

    bei Scheitern des AEV (wovon i. d. R. auszugehen ist):
  8. Bescheinigung einer geeigneten Stelle nach § 305 InsO über das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs (geeignete Stellen sind der jeweiligen Plattform in fast allen Fällen angeschlossen)
  9. Er­öff­nung des (Ver­brau­cher-)In­sol­venz­ver­fah­rens durch das Ausfüllen der notwendigen Formulare am heimischen Rechner (die vorhandenen An­ga­ben wer­den au­to­ma­tisch in die amt­li­chen For­mu­la­re übernommen) und Absenden an das zuständige Gericht,
  10. Druck der Anträge auf Restschuldbefreiung und auf Stundung der Verfahrenskosten.

Auf eine detaillierte Schilderung des weiteren Verfahrensablaufs wird an dieser Stelle aus Platzgründen bewußt verzichtet; zumal die jeweiligen Anbieter selbst umfangreiche Hilfefunktionen zu jedem Stand des Ablaufs anbieten.

Die bekanntesten Anbieter (zufällige, wertfreie Reihenfolge - wird bei Bedarf erweitert): (*)

AnbieterBeschreibungKosten

geeign. St.

eigenesSupport
(Logo)(teilw. der betreffenden Webseite entnommen)

Phase I

Phase II

§ 305 InsO

Forum(falls ersichtlich)

InsoPoint
INSOpoint

INSOpoint®online-schuldenfrei ist das Produkt einer bereits Jahre andauernden Entwicklung im Bereich der Schuldnerberatung. Lutz Krzysztofik, geb. Kraemer, und Hendrik Müller-Gerbes sind seit 1994 voller Idealismus auf diesem Gebiet tätig, überwiegend ehrenamtlich. Das Programm INSOpoint®online-schuldenfrei ist Ergebnis ihres gemeinsamen Schaffens, ein modernes Werkzeug zur Nutzung für Berater und Ratsuchende.  Unser Tipp!

90,00 €

enthalten

ja

ja

Festnetz-Hotline, Kontaktformular, eMail

InsoSoft

Die InsOsoft GmbH wurde Mitte 2000 gegründet. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist Michael A. Requardt, der im Bereich des vereinfachten Insolvenzverfahrens seit Anbeginn der Insolvenzordnung umfangreich tätig ist. Die InsOsoft GmbH unterhält ihr Büro in 50825 Köln, Widdersdorfer Str. 217A.

80,00 €

170,00 €

ja

ja

Hotline an ausgesuchten Tagen (0,14 € / Min.)

InsoServer®

Diese Internet-Anwendung ist ein Produkt von LOOKER.DE GmbH, Kiefholzstr. 402, 12435 Berlin. Geschäftsführer: Ralf Dieter Boltjes - weitere Informationen liegen derzeit leider nicht vor..

keine

keine

nein

nein

nicht bekannt

easy-inso

easy-inso wird als ein Produkt der Schuldnerberatungsstelle Köln und Erftkreis SaniPlan e. V., Robert Perthel Str. 45 50739 Köln - Longerich, vertrieben. Verantwortlich zeichnen sich Ralf Nusch und Rechtsanwalt Franz Frenger.
Nur registrierte Mitglieder können das Programm (kostenlos) nutzen. Die Kosten für eine Mitgliedschaft im Verein SaniPlan e.V. betragen 10 Euro im Monat zuzüglich einer einmaligen Vereins-Aufnahmegebühr in Höhe von 175 Euro.

für Mitglieder keine

für Mitglieder keine

ja

nein

Videokonferenz, Skype oder Telefon

easy-inso

schuldenfreie-Zukunft ist ein Projekt der IT - DIENSTE KDD Obersulm, verantwortlich Dipl.-Ing (FH) Klaus-Dieter Domke, Hangstrasse 5, 74182 Obersulm - Affaltrach. Wir wollen Ihnen den Ausweg aus der Schuldenfalle mit unserer Software ... so einfach wie möglich gestalten. Sie füllen mit ständiger Online-Hilfe alle Unterlagen für Ihre ... Insolvenz am PC aus. Falls Sie Hilfe beim Insolvenzantrag durch einen Rechtsanwalt benötigen, steht Ihnen unsere Partnerkanzlei jederzeit zur Verfügung.

79,00 €

70,00 €

ja (über Anwalt)

nein

Festnetz-Hotline, eMail

easy-inso

Der Schuldenregler (ehemals InsoPlaner) ist ein Produkt des Schuldenregler e. V., Gartenstrasse 20, 95688 Friedenfels. Vorsitzender und Betreiber ist seit Anfang 2007 Johann Schwab, ein ehemals Betroffener und exzellenter Programmierer.
War lange Zeit Exklusivpartner unseres Portals pwn.info, aber aufgrund unterschiedlicher Auffassungen seit 11/2007 Gründungsmitgliedschaft beendet. Offensichtlich wird die Weiterentwicklung der Sofware nicht forciert; stattdessen konzentriert man sich auf die Einrichtung bundesweiter, so genannter Servicepoints, um Ansprechpartner vor Ort anzubieten..

79,00 €

79,00 €

ja (über Anwältin)

nein

Servicepoints, Festnetz (ggflls. AB), eMail

Die Liste stellt lediglich eine grobe Übersicht der am Markt befindlichen Anbieter dar, wobei wir darauf hinweisen, dass sie keinen Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit erhebt!

Wir hoffen, etwas Transparenz herbei zu führen und wünschen viel Erfolg beim Einsatz der Software.

jafern

P. S. Sie betreiben eine eigene Plattform / Entschuldungssoftware (oder ein ähnliches Produkt) und möchten ebenfalls gerne hier erwähnt werden? Bitte melden Sie sich via eMail unter admin (at) pleite-was-nun.info. Sie erhalten umgehend Informationen zugesandt. Vielen Dank.

(*) Informationen der jeweiligen Webseite entnommen, bzw. vom jeweiligen Betreiber zur Verfügung gestellt.
(**) Alle erwähnten Beschreibungen, Erklärungen und / oder Vorgehensweisen spiegeln den Stand der Recherchen per 28.12.2007 wider und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit / Aktualität.
(***) Unabhängig von den Plattformgebühren entstehen auch so genannte Gerichts- und Verfahrenskosten, die auch bei einer Offline-Entschuldung zum Tragen kommen (z. B. Gerichtsgebühren, Veröffentlichungskosten, Zustellkosten, Vergütung des Treuhänders, etc.). Diese belaufen sich je nach Gericht / Region auf ca. 800,00 - 2.000,00 Euro und werden nach § 4a InsO zunächst gestundet, d. h. die Staatskasse legt das Geld für das Verfahren vor. Man hat jedoch bis zur endgültigen Restschuldbefreiung Zeit, das Geld abzustottern - also im Allgemeinen sechs Jahre. 

 
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