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Wenn der Gerichtsvollzieher beim Schuldner klingelt
Geschrieben von Dauerstress am Mittwoch, 25. Februar 2004

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Die Zahl der verschuldeten Haushalte ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gerichtsvollzieher stehen auch bei kleineren Zahlungsversäumnissen immer schneller vor der Tür. Spätestens dann ist guter Rat teuer.



Rund sieben Millionen Haushalte leben heute an der Grenze zur Überschuldung. Ursachen sind nach Angaben von Finanzexperte Andreas Kunze die wirtschaftliche Misere und hohe Arbeitslosigkeit. Viele haben sich mit Krediten oder Käufen verkalkuliert. Schuldner geraten automatisch in Verzug, wenn sie nach 30 Tagen eine Rechnung nicht begleichen können. Kann der Gläubiger zudem beweisen, dass die Rechnung den Empfänger erreicht hat, kann er zum Rechnungsbetrag noch hohe Verzugszinsen von etwa acht Prozent aufschlagen.


Gläubiger nutzen ihr Recht...


Außerdem machen Schuldner schnell Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher. Die Gläubiger nutzen ihr Recht und beantragen beim Gericht einen so genannten Titel, der dazu berechtigt, einen Gerichtsvollzieher mit Pfändungsauftrag zum Schuldner zu schicken. Das passiert schon wegen einer unbeglichenen Handy-Rechnung von 50 bis 100 Euro.


Dennoch ist der Schuldner nicht gezwungen, dem Gerichtsvollzieher die Türe zu öffnen. Es gilt der Schutz der Wohnung. Schickt man den Gerichtsvollzieher allerdings weg, kann sich dieser einen Durchsuchungsbeschluss holen, mit dem er beim zweiten Besuch die Haustür notfalls mit Gewalt öffnen lassen kann. Auch diese Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.


Vollstrecker nimmt mit, was ihm gefällt...


"Hat sich der Gerichtsvollzieher Zutritt zur Wohnung verschafft, sucht er sich aus, was ihm gefällt", warnt Andreas Kunze. Zunächst wird nach Bargeld gefragt, wobei gerade ausgezahlter Arbeitslohn oder Sozialleistungen nur bedingt pfändbar sind. Bei Schmuck, Kameras, Video- und DVD-Rekorder, HiFi-Anlage, Handys oder kostbarer Einbauküche darf der Zwangsvollstrecker ohne Einschränkungen zugreifen. Im Jahr 2002 wurden über 1,3 Milliarden Euro durch Zwangsvollstreckungen eingenommen.


Tabu für das Pfandsiegel - auch Kuckuck genannt - sind Telefon, Radio, Fernseher, Fahrräder, Kleidung, Bettwäsche, Möbel und in Einzelfällen sogar Auto und Computer, sofern sie für die Arbeit benötigt werden. Ausnahmen sind Antik-Möbel, luxuriöse Stoffe oder Karosserien, da sie nicht als Grundbedürfnisse des alltäglichen Lebens anerkannt sind. Wertlose Gegenstände bleiben in der Regel unangetastet, weil eine spätere Versteigerung den Aufwand nicht lohnt.


Nichts heimlich beiseite schaffen...


Wer Wertgegenstände vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers beiseite schafft, macht sich nach Angaben von Andreas Kunze strafbar. "Wer das macht, begeht Vollstreckungsvereitelung und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden." Der Finanzexperte rät, rechtzeitig Einspruch gegen die Vollstreckung einzulegen. "Viele ignorieren Mahnungen und den Vollstreckungsbescheid, dann ist es fast schon zu spät", erzählt Kunze.


Quelle / weitere Infos: ZDFonline

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