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Schulden – fast jeder hat die schon einmal gemacht aus zum Teil völlig unterschiedlichen Gründen. Sei es die Anschaffung eines Autos oder auch die Finanzierung einer Wohnungseinrichtig – oder aber – was auch häufig Grund für Schulden ist – die Existenzgründung. Unabhängig von der Art der Schulden, rein rechtlich ist der Schuldner entweder mit seinem kompletten Privatvermögen oder aber zumindest mit seinem Firmenvermögen, je nach Gesellschaftsform, für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen bis auf den letzten Cent verantwortlich. Verjährungsfristen werden von gesetzlicher Seite bei 30 Jahren angesetzt und in diesem Zeitrahmen muss der Schuldner im Rahmen aller zumutbaren Möglichkeiten für die Erfüllung der Verpflichtungen sorgen. Das kann im schlimmsten Falle auch mit Pfändungen einhergehen. Und auch die Zumutbarkeit ist mit großen Verpflichtungen verbunden, denn auch ein arbeitsloser Schuldner hat aufgrund der Begleichung seiner Schulden nicht nur die vom Arbeitsamt auferlegte Verpflichtung zur Aufnahme einer Tätigkeit. Auch der Gläubiger kann nun die Aufnahme einer Tätigkeit zur Aufbesserung der Einkünfte erwirken.
Aus Sicht der Rechtsprechung ist für die Erfüllung der finanziellen Pflichten nicht einmal ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Auch das reine Ausleihen von Geld bei Freunden mit dem Versprechen gilt hier schon als rechtlich bindend und die Rückzahlung solcher Schulden kann – bei Erfüllung bestimmter Bedingungen – auch auf dem Rechtsweg eingeklagt werden. Der berühmte Handschlag, mit dem Verträge in ferner Vergangenheit fixiert wurden und der auch heute noch, gerade im Handwerk, nicht ganz unüblich ist, macht eine Rückzahlung von Schulden rechtlich bindend.
Der grundsätzlich Ablauf des Einmahnens von Schulden liegt in darin, dass zunächst Mahnungen erstellt werden. Erst in der Folge bestimmter Fristsetzungen zur Zahlung der Schulden wird dann das Gericht mit einbezogen, das dem Schuldner dann auf dem Postweg die Möglichkeit gibt, zur Rechtmäßigkeit der Forderung Stellung zu nehmen. Bleibt die Reaktion des Schuldners aus oder äußert er sich dahingehend, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt, hat der Gläubiger nun den sogenannten Titel, das heißt, er darf gegen den Schuldner vollstrecken lassen, um seine Außenstände einzuholen. Das ist aber nur in einem bestimmten Rahmen möglich, denn es bleibt im finanziellen Bereich für jeden Schuldner eine Mindestsumme seiner Einkünfte zur Verfügung, die der Lebenshaltung bedarf und nicht gepfändet werden darf. Über diese Einkommensgrenze hinaus sind jedoch alle Einkünfte pfändbar – und das für den Zeitraum von 30 Jahren. Schulden können übrigens auch vererbt werden und so sollte jeder Erbe vor Annahme des Erbes so genau wie möglich die finanzielle Situation, in der sich der Verstorbene befunden hat, abwägen, denn im Rahmen der Annahme des Erbes nimmt dieser dann möglicherweise auch Schulden mit an.
Allerdings kann die Entstehung von Schulden bzw. die Unmöglichkeit der Rückzahlung sich auch aus Situationen ergeben, die nicht im Versäumnis des Schuldners liegen. Eine Arbeitsunfähigkeit, eine unvermutete Arbeitslosigkeit oder aber die Pleite des in guter Absicht gegründeten Unternehmens können einige von zahlreichen Gründen für ein Ausbleiben der Rückzahlung von Schulden sein. In diesem Fall sieht die Rechtsprechung eine Möglichkeit vor, die in einem kürzeren Zeitfenster die Begleichung der Schulden ermöglicht. Man spricht hier grundsätzlich von der Insolvenz, die sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich beantragt werden kann. Die sogenannte Privatinsolvenz sieht vor, dass der Schuldner grundsätzlich einmal alle Möglichkeiten in Erwägung gezogen hat, um die Begleichung der Schulden aus eigenen Kräften zu erwirken. Ist die Begleichung der Schulden aus eigenen Kräften nicht möglich, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Spätestens hierfür sollte der Schuldner aber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, denn die Wege und Bedingungen der privaten Insolvenz sind kompliziert, für Laien schwer durchschaubar und – was eigentlich das größte Problem ist – wenn eine der Auflagen vom Schuldner im Verlauf der Insolvenz nicht eingehalten wird, kann die gesamte Insolvenz platzen.
Im Falle der sogenannten Pflichtenverletzung, wie die Rechtsprechung dieses Verhalten bezeichnet, wird der Prozess der Insolvenz mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für den Schuldner besteht nun – verschuldet oder durch Unwissenheit verursacht – erst nach zehn Jahren wieder die Möglichkeit, eine Insolvenz zu beantragen. Hier finden die Vorarbeiten dann wieder vom Nullpunkt ausgehend statt und sämtliche Mühen und Arbeiten bis zum Platzen der Insolvenz waren praktisch umsonst. Wer also den Weg über die Insolvenz plant, der längst nicht so einfach und unkompliziert ist, wie der Volksmund sich das vorstellt, sollte also zum einen auf professionelle Hilfe setzen, zum anderen sämtliche Auflagen peinlichst genau einhalten. Nur so ist aus Sicht der Gesetze eine Schuldenfreiheit nach rund 7 Jahren möglich. Wer übrigens glaubt, dass in dieser Zeit ein gutes Einkommen zur Verfügung steht, der irrt. Auch im Rahmen der Insolvenz kann der Schuldner nur auf ein Mindesteinkommen zurückgreifen, alle weiteren Einkünfte werden an die Gläubiger verteilt.
Schulden zu machen sollte also immer mit Bedacht und unter Berücksichtigung möglicherweise in der Zukunft veränderter Lebenssituationen betrieben werden. Das Thema Schulden ist aus Sicht der Gesetze und der Rechtsprechung sehr komplex und die oben angeführten Beispiele dienen auch lediglich als Anhaltspunkte. Wirklich intensiv und ausgiebig informieren kann sich der Schuldner dann im Internet, wo Profis ihr Fachwissen zur Verfügung stellen. |
Beschreibung: |
Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar. |
| aktualisiert am: |
Sonntag, 27. November 2005 |
| Betreiber: |
Admin |
| Zugriffe: |
262 |
Beschreibung: |
Gesetze und Rechtsprechung zum europäischen und deutschen Recht, mit Zusatzinformationen und Querverweisen innerhalb und außerhalb des Gesetzes |
| aktualisiert am: |
Montag, 06. Oktober 2003 |
| Zugriffe: |
279 |
Es gibt 2 WebTipps und 1 Kategorien in dieser KategorieWeitere Webseiten zum Thema finden Sie bei SINSO Live - Dem Schulden und Insolvenz Link Verzeichnis
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