Schuldnerberatungsstellen gibt es seit Beginn der 80er Jahre. Vorher ergab sich dafür auch nur in sehr begrenzten Maßen eine Notwendigkeit, denn die Schuldnerberatung ist ein eher junges Gebiet der sozialen Arbeit. Die Anzahl verschuldeter Privathaushalte steigt seit Jahren stetig an und die damit einhergehenden Themen, wie Sozialhilfebezug, haben in den 90igern dazu geführt, dass einige Kommunen, private oder wohltätige Organisationen eine Beratung für die von Schulden betroffenen Menschen anboten. Dabei bildete sich sowohl eine spezialisierte Schuldnerberatung heraus, es entstanden aber auch einige integrierte Dienste innerhalb anderer Beratungsangebote. Heute gibt es deutschlandweit über 1.000 Schuldnerberatungsstellen, in denen rund 1.700 Menschen beschäftigt sind. Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren, das einen Schuldner im Anschluss von einer Restschuld befreien soll, wurde 1999 eingeführt und seitdem sind die Anforderungen an die Berater(innen) im juristischen Bereich permanent gestiegen.
Mit der Insolvenzrechtsreform sollte Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet werden, in einem speziellen Verfahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Das Verfahren ist hauptsächlich so angelegt, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwischen Schuldnern und Gläubigern erwirkt wird. Soll ein formelles Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden, muss der Schuldner zunächst eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, die besagt, dass eine solche außergerichtliche Einigung bereits unternommen wurde und erfolglos verlief. Die Bescheinigung soll von einer "geeigneten Person oder Stelle" ausgestellt worden sein. Für die Anerkennung als "geeignete Stelle" sind in den einzelnen Bundesländern meistens die Regierungspräsidien zuständig.
Trotz der inzwischen über 1000 Beratungsstellen, kann das Beratungsangebot für Schuldner keineswegs den Bedarf an Informationen, Unterstützung und Begleitung decken, der von diesen Menschen in Ihrer Not benötigt wird. Durch fehlende personelle Kapazitäten kommt es immer wieder zu Verzögerungen, Uninformiertheit, Suizidfällen und weiterer Überschuldung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nennt 3,1 Millionen überschuldeter Haushalte in denen ca. 6 Millionen Menschen leben. Das ergibt die traurige Aussage, dass ca. 8 % aller Haushalte in Deutschland unter dem erdrückenden Schuldendruck leiden. Ungefähr in kapp der Hälfte dieser Haushalte leben Kinder. Bereits im Mai 1986 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung gegründet, ein gemeinnütziger Verein, mit dem Ziel den Austausch von Informationen und Weiterbildung der Berater(Innen) zu organisieren und voranzutreiben.
Gleichzeitig wächst aber auch der Bedarf daran, sich die sozialen Bedingungen der überschuldeten Menschen in Deutschland genau anzusehen und zu ermitteln, wie es dazu kommen konnte. Weiterhin geht es darum, professionelle Lösungen, unter Miteinbezug wirtschaftlicher und sozialpolitischer Bedingungen, zu erarbeiten. Die BAG-SB hebt hervor, dass es wichtig ist, die ganzheitliche Betrachtungsweise der Überschuldungssituation in der Bundesrepublik Deutschland zu betrachten. Man will damit den Blick nicht nur auf die individuellen, psychosozialen und ökonomischen Probleme der betroffenen Personen richten, wie es in den Schuldnerberatungsstellen vordergründig getan wird, sondern auch die gesetzlichen und sozialen Hintergründe, die für die Ver- und Überschuldung mitverantwortlich sind, unter die Lupe nehmen.
Wie weit ist es her mit dem Sozialstaat? An welchen Positivbeispielen sollte sich die Bundesrepublik orientieren? Sind die neuen Gesetze z. B. die zur Regelung der Krankenversicherung wirklich sozial und wer der vielen Selbstständigen am Existenzminimum kann sie sich überhaupt leisten? Mitglieder der vielfältigen Berufsgruppen, die sich im BAG-SB organisieren und sich mit dem Problem der Ver- und Überschuldung befassen, arbeiten in freien gemeinnützigen Vereinen, bei Wohlfahrtsverbänden und in Verbraucherzentralen und zwar unabhängig von politischen Parteien, Konfessionen, Verbänden oder anderen gesellschaftlichen Institutionen. Mit allen in der Schuldnerberatung wichtigen Institutionen wird hierbei eng zusammengearbeitet.
Die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen ist ein großes Problem und es fehlt an allen Ecken und Enden. Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände spricht von ca. 1.500 Stellen, die in Deutschland zusätzlich notwendig sind, um den Bedarf zu decken. In der Realität sieht es aber so aus, dass öffentliche Finanzierungsmittel für die Insolvenzberatung auf Null gestrichen werden, wie in Hessen z. B. oder wie in Bayern, wo man auf ein Gnadenbrot gekürzt hat. In Baden-Württemberg gab es noch keine einzige Finanzierung durch das Land, die es wert wäre, erwähnt zu werden. Hamburg hat inzwischen Kostenbeiträge für die Klienten öffentlich geförderter Schuldnerberatungsstellen eingeführt. In Schuldnerberatungskreisen wird neuerdings die Frage einer Kostenbeteiligung durch die Klienten selbst zum Thema.
Einige Beratungsstellen verlangen sogar Honorare und die Kontroverse läuft auf Hochtouren. Hieß es doch bisher immer: "Seriöse Schuldnerberatung erkennt man daran, dass sie kostenfrei ist." Die Zahl der jugendlichen Schuldner ist ein weiteres Problem, denn Konsum ist besonders bei jungen Leuten wichtig. Einen besonderen Stellenwert haben hier das Handy und die Markenkleidung. Das Thema Geld wird aber erstaunlicherweise im familiären Umfeld kaum besprochen und Experten vermuten daher, dass Geldausgaben oftmals unreflektiert einfach so ‚passieren’. Aus diesen Annahmen ergibt sich der Versuch, gezielte Veranstaltungen zur Schuldenprävention einzuführen, um der Ver- und Überschuldung bei jungen Leuten entgegenwirken. Maßnahmen zur Erhöhung von bewusster Finanzkompetenz sollen dazu beitragen.
Bundesweit unterstützen kostenlos rund 1100 Schuldnerberatungsstellen Menschen und Familien in finanzieller und persönlicher Not. Träger sind der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Verbraucherberatungsstellen und die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Adressen / Verweise gibt es hier. Darüber hinaus existieren auch eine ganze Reihe private Schuldenberatungen, mit Großteils kommerziellem Hintergrund. Der Vorteil dieser Schuldenberater liegt darin begründet, dass diese meist ohne lange Wartezeit eine Beratung durchführen. |