Der Bankmediator
kann sowohl vom Kreditnehmer als auch von seiner Bank beauftragt werden. Oft gehen dem mehrere fruchtlose Gespräche voraus, die bei beiden Parteien zu einer Verhärtung der Fronten führten. Bankmediation ist keine Insolvenz- oder Schuldnerberatung, sondern nur ein wesentlicher Teil davon.
Das Ziel
ist nicht die Umsetzung eines optimalen Ergebnisses für nur eine Seite, sondern das maximal Mögliche für beide Verhandlungspartner. Meist geht dies nicht ohne Kompromisse, die von beiden Seiten sehr große Zugeständnisse und eine ebenso große Einigungsbereitschaft erfordern.
Der Weg
beginnt mit dem Erstgespräch. Dieses ist vertraulich und unverbindlich. Danach folgt eine Situationsanalyse und eine Beratung über das weitere Vorgehen. Die Vergütung dafür wird auf Stundenhonorarbasis abgerechnet.
Die Chance
besteht darin, dass so für beide Seiten eine optimale Lösung gefunden werden kann. Eine Lösung ist meist für Banken nur dann attraktiv, wenn sich das vorgeschlagene Konzept schnell, unkompliziert und sicher umsetzen lässt.
Ich unterstütze Sie deshalb bei der Verwertung von Sicherheiten (Immobilien, Verkauf von Fondsanteilen, Firmeninventar) durch Vermittlung von schnell entscheidenden liquiden Kaufinteressenten und Einholung einer Lastenfreistellung von der finanzierenden Bank.
Eine Fortführung von Krediten zu veränderten Konditionen ist immer dann sinnvoll, wenn ein aussichtsreiches Konzept vorgelegt werden kann.
Restschuld
Die Restschuld ist das, was nach Verwertung aller Sicherheiten übrig bleibt. Eine schnelle Auflösung der Restschuld ist der Bank lieber, als eine uneinbringlich hohe Forderung über Jahre, ohne Aussicht auf Befriedigung.
Darlehen
Eine Bank reicht Darlehen bei ausreichender Sicherheit aus. Der Ausfall von Sicherheiten in der Vergangenheit hat bei den Banken vereinzelt zu einer Forderung nach Übersicherungen geführt.
Berater
Wenn Sie jemals in ihrem Leben vor ihrem existentiellen “Aus” stehen, dann können Sie sich keine schlechten und unerfahrenen Berater leisten.
Neuanfang
Ein glücklicher Neuanfang setzt eine ordentliche Abwicklung der Vergangenheit voraus. Lassen Sie uns Anfangen!
Verhandlung
Um erfolgreich zu verhandeln, muss man fühlen, spüren und begreifen was der Gesprächspartner möchte und womit er Probleme hat.
Krise
Eine Krise kann man bewältigen. Sie bedeutet noch nicht das Ende. Im Gegenteil! Es lassen sich Weichen für die Zukunft stellen.
Hilfe
Nur wer sich helfen lässt hat die Chance, dass ihm geholfen wird. Es ist keine Schande Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist aber dumm, sie nicht anzunehmen.
Persönliche Haftung
Eine persönliche Haftung besteht immer dann, wenn z.B. in Kreditverträgen kein grundsätzlicher Ausschluss erfolgt.
Gespräch mit der Bank
Lassen Sie Bankgespräche grundsätzlich nur durch einen erfahrenen Mediator führen, der nicht persönlich Betroffener oder Beteiligter ist.
Immobilie
Banken beschäftigen ganze Abteilungen mit der Verwertung von Immobilien. Deshalb müssen die Vorschläge für eine Restschuldlösung gut durchdacht sein.
Anlagevermögen
In der Insolvenz oder kurz davor, stellt die Bewertung des Anlagevermögens einen wesentlichen Baustein dar.
Geschäftsauflösung
Je schneller eine Geschäftsauflösung abgewickelt werden kann, desto größer ist die Bereitschaft einen Forderungsverzicht zu erreichen.
Firmenverkauf
Häufig ist ein Firmenverkauf die letzte Chance, um einer persönlichen Haftungsbeanspruchung zu entgehen.
Forderungskauf
Ein Forderungskauf birgt dann große Chancen, wenn die Abwicklung professionell vorbereitet und umgesetzt wird.
Kreditkündigung
Nicht jede Kreditkündigung ist berechtigt. Häufig spricht sie die Bank nur deshalb aus, nachdem deren Risikoeinschätzung anders ausfällt.
Darlehenskündigung
Langfristige Darlehen werden in der Regel nach Vorkommnissen gekündigt, die im Einzelfall noch Möglichkeiten für ein Gespräch bieten.
Schuldenbereinigung
Für einen erfolgreichen Schuldenbereinigungsplan, sollte sich der Schuldner auf den Gläubiger und seine Vorstellungen im Vorfeld intensiv vorbereiten, damit dieser nicht unnötig scheitert.
Kontopfändung - Kontenpfändung
Auf eine Kontopfändung folgt in der Regel die Kontokündigung. Die Bank weicht davon nur ab, wenn die Erklärung für die Ursache und die Prognose plausibel sind.
Insolvenz
Lässt sich eine Insolvenz nicht vermeiden, so sollte man das Beste daraus machen. Mein Erfahrungsschatz wird Ihnen einen Weg aufzeigen, auf dem des weiter geht.
Kündigung des Disporahmens
bedeutet, dass der Kontostand zu einer nicht genehmigten Überziehung wird und über Geldeingänge nicht verfügt werden kann. Offensichtlich beurteilt ihre Bank die Risikoeinschätzung anders.
Schulden
Wer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, ist nicht “Einer von Vielen”, sondern für die Bank ein einzelner, individueller Problemfall.
Bürgschaftsinanspruchnahme
Wird eine Bürgschaft von der Bank fällig gestellt, dann kann das den Bürgen in Schwierigkeiten bringen, da kein Bürge wirklich mit einer Inanspruchnahme rechnet.
Haftung
Die erste Frage die sich eine Bank bei einem Problemkredit stellt, ist die Haftungsfrage.
Sicherheitenverstärkung
Für die Bank reicht die Änderung der Risikoeinschätzung aus, um eine Sicherheitenverstärkung zu verlangen.
Konkurs
Im Volksmund ist der Begriff Konkurs noch geläufiger, als die Insolvenz. Für den Fachmann hat sich jedoch vieles geändert. Ein Beispiel ist die Restschuldbefreiung.
Pleite
Man kann auch Pleite sein, wenn nur der Geldbeutel leer ist. Gemeint ist aber in der Regel, dass man nicht mehr Liquide ist und seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann.
Scheckrückgabe
Ein Bankangestellter muss einen Scheck ”platzen” lassen, wenn das Konto nicht gedeckt und der Disporahmen überzogen ist.
Lastschriftrückgabe
Für den Gläubiger oder Lieferanten ist eine Lastschriftrückgabe gleichbedeutend mit “nicht mehr liquide”. Das ist dann häufig der Anfang vom Ende.
Kontosperre - Kontensperre
Mit einer Kontensperre behaftet, ist ein Wechsel der Bank kaum möglich. Deshalb ist ein zeitnahes Gespräch unumgänglich.
Gerichtsvollzieher
Besucht Sie der Gerichtsvollzieher in ihrer Wohnung, dann kann er im Rahmen der Pfändbarkeit alles pfänden, wofür sie keinen Nachweise führen können, dass es jemand anderem gehört. Findet er keine pfändbaren Gegenstände so wird er Pfandabstand erklären.
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung (EV) ist an die Stelle des Offenbarungseides getreten und wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher abgenommen.
Forderungspfändung
Hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in der Hand, so kann er alle Forderungen pfänden. Zu den Forderungen gehören auch Ansprüche gegenüber dem Finanzamt oder aus Lebensversicherungen.
Lohnpfändung
Der Lohn ist bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar. Dem Arbeitgeber wird die Rechtskraft der Forderung nachgewiesen. Daraufhin muß er den freien Lohnanteil an den Gläubiger ausbezahlen.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Druckmittel der Gläubiger. Sie berechtigt, unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers, zu umfangreichen Pfändungen und Beschlagnahmen. Hat der Gläubiger bereits Gegenstände und Geldbeträge gepfändet, so sind Einigungsgespräche extrem schwierig.
Zwangsversteigerung
Bei Zwangsversteigerungen ist neben dem rechtlichen Wissen über den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens, eine große Portion Erfahrung und Ideenreichtum gefragt.
Gläubiger
Wer eine Forderung gegen einen Schuldner besitzt, ist Gläubiger. Eine Forderung ist erst dann durchsetzbar, wenn diese anerkannt (notarielles Schuldanerkenntnis) oder gerichtlich festgestellt wurde.
Telefon: 089/312 02 680