++Hier in die Liste der Lehman-Geschädigten eintragen++
 
AKTUELLE INFOS:

Lehman Zertifikate-Opfer sollten nicht vorschnell handeln!
Es laufen zumindest hier keine Fristen, die für ein Vorgehen gegen die Beraterbanken beachtet werden müssen und zu sofortigem Handeln zwingen. Die Ansprüche von Zertifikatinhabern, die 2006, 2007 und erst recht 2008 noch gekauft haben, sind noch lange nicht verjährt.(mehr...)

Restschuldversicherungs-kredite: Auch LG Bochum lässt citibank bluten!!
RA Rainer Leonard aus Recklinghausen hat ein weiteres Urteil beim LG Bochum zugunsten seiner Mandanten erstritten. Die Bank muß eine erhebliche Summe erstatten und auf weitere Ansprüche verzichten! (mehr...)
Vermietete Anlageimmobilien sind wieder verstärkt auf dem Markt. Angeblich sollen sich solche Investitionen wieder lohnen. Fachleute und Kritiker warnen jedoch inzwischen wieder heftig (so V. Looman, FAZ. vom 16.08.08). Sehen Sie dazu bitte unsere Presseerklärung: Lohnt sich (mehr..)

Restschuldversicherungs-
kredite: Gericht urteilt gegen Citibank
!
Verbraucher muss nach Urteil des LG Oldenburg keine Zinsen zahlen (mehr..)

Bundesgerichtshof entschied erneut zum Schadenersatz bei Finanzierung von „Schrottimmobilien“ mehr..)
5. gegen 11. Senat beim BGH: Verkäufer von Anlageimmobilien muss über Auswirkungen komplizierter Finanzierungs-
konstruktionen aufklären (mehr)
Neue Form des Kreditwuchers, Interwiev in der TEST 05/08 über Restschuldversicherung bei Ratenkrediten.(mehr)

Verbraucherschutz

erschöpft sich schon lange nicht mehr in z.B. Hilfen bei Reklamationen oder in ähnlichen Alltagsgeschäften. Seitdem der „kleine Mann“ von Banken und Kapitalanlagegesellschaften als Kunde entdeckt wurde, seitdem dieser Kunde besonders im sog. „Grauen Kapitalmarkt“ mit einer Fülle von undurchsichtigen und oft unseriösen Anlagemöglichkeiten „umgarnt“ und leider oft abgezockt wird, ist wirksame juristische Unterstützung für den Verbraucher und konsequente Interessenvertretung notwendiger denn je. Auch hat sich herumgesprochen, dass die Bank nicht immer der Freund des Kunden ist. Verbraucherschutz wurde somit immer mehr zum

Anlegerschutz.

Unsere Spezialisierung umfasst insbesondere die Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten bei Fondsbeteiligungen, Unternehmensbeteiligungen, fehlerhafter Anlageberatung, Wucherkrediten und natürlich bei Immobilienanlagen, insbesondere der Rückabwicklung von Schrottimmobilien zu Lasten der finanzierenden Banken oder der Verkäufer.

Wir sind auf diesen Rechtsgebieten ausschließlich für Verbraucher und Anleger tätig. Wir vertreten konsequent Verbraucherinteressen. Wir nehmen grundsätzlich keine Aufträge von Banken und Anbietern von Kapitalanlageprodukten an. Wir sind somit durchaus einseitig und nicht neutral, sondern vor allem engagierte

Anwälte der Verbraucher.

Wir haben seit Jahren Erfahrung auf diesen Gebieten. Wir kennen die Fälle und wir kennen die Rechtslage und die Rechtsprechung dazu.

Wir legen größten Wert auf ständige Verbindung zu den Verbraucherschutzorganisation, insbesondere den Verbraucherzentralen. Nicht nur von dort sind wir empfohlene Partner. So wird unsere Kanzlei z. B. auch im jährlich erscheinenden JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien als „geschätzte Kanzlei, die seit Jahren kontinuierlich im Kapitalanlageschutz berät und besonders im norddeutschen Raum einen guten Ruf genießt“, JUVE-Handbuch 2006/2007) beschrieben; oder als „im Markt sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“, dem es mit „div. Grundsatzurteilen immer wieder gelungen ist, auf sich aufmerksam zu machen.“ JUVE-Handbuch 2007/2008).

 

 

 

Weiterleitung zu juve
Die Kanzlei wird seit Jahren an hervorrangender Stelle im renommierten Juve-Handbuch für Wirtschaftskanzleien als eine der angesehendsten Anlegerschutzkanzleien besonders in Norddeutschland geführt.
Wirtschaftswoche
Aktueller Eintrag über Rechtsanwalt Eberhard Ahr.
weiterleitung zur Focus-Anwaltsliste
RA Eberhard Ahr ist seit 2000 in der Focus-Anwaltsliste als Spezialist für Kapitalanlageschutz aufgelistet.
Capital
Wenn es um Expertenempfehlungen geht, wird die Kanzlei auch immer wieder von diesem bekannten Wirtschaftsmagazin genannt.
Weiterleitung zur iff
Das bekannte Institut von Pro. Reifner lädt die Anwälte der Kanzlei immer wieder als Referenten u. a. zu internationalen Tagungen ein.
idbm Privat-Institut der Bankmediation KG
Ständige Zusammenarbeit und Erfolge mit dem Privatinstitut bei Bankmediationsverfahren.
Weiterleitung zu test.de
RA Ahr tritt immer wieder als Kommentar- und Interviewpartner zu Anlageschutzthemen bei der Stiftung Warentest in Erscheinung.
Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Kanzlei legt besonderen Wert auf eine Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzorganisationen. Die Kanzlei arbeitet mit dem Bundesverband besonders zum Thema der finanzierten Immobilienanlagen
(“Schrottimmobilien“) zusammen.
Verbraucherzentrale Bremen
Intensive Kontakte bestehen zur örtlichen Verbraucherzentrale. RA Ahr führt dort jeden Donnerstag die juristische Beratung zu Bank- und Kapitalanlagerechtsfällen durch. Anmeldung dort unter 0421 160 777.
vur-online
RA Ahr und die Anwälte der Kanzlei veröffentlichen regelmäßig Kommentare oder Aufsätze in der renommierten Verbraucherrecht-Fachzeitschrift.