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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?  (Gelesen 6059 mal)

Sabine123

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Hallo zusammen,
ich habe mich vor 1,5J. beruflich neu orientiert und mich übernommen. Nun bin ich seit 11Monaten arbeitslos und die Chancen auf einen Job +1500€ netto stehen schlecht sind aber dennoch da. Die Schulden liegen bei 50t€ und es kommen ev. noch 15-20t€ dazu sofern eine Klage die derzeit bis geplant Nov. abwehren möchte durchkommt.Die Raten habe ich ausgesetzt und der Kredit bei der Bank wird im April gekündigt. Die Rückzahlung kann ich mir derzeit nicht leisten, so dass die Insolvenz eine Lösung wäre. Wie seht ihr die Alternativen?

1.) Alles geben und mir einen Job über 2500€ur netto suchen und noch eine Rate zusammenkatzen um der Kreditkündigung aus dem Wege zu gehen mit der Gefahr, dass ich die Klage verliere und ev. doch Insolvenz anmelden muss.

2.) Den Job für 1500Eur annehmen die Klage abwarten und wenn alles klar mit einer Insolvenz einen Vergleich mit 10-20t€ anstreben

3.) Eine Insolvenz anmelden und das ganze nach der neuen verkürzungsmöglichkeit umsetzten, mit der Gefahr, dass sich der Verwalter eine goldene Nase verdienen möchte und das ganze in die Länge zieht http://www.insolvenz-news.de/restschuldbefreiung-verkuerzung-auf-3-jahre-privatinsolvenz

Was meint ihr und wie hoch werden die aufgelaufen Kosten der Gesmatsumme inkl. Gebühren sein die dann zum Vergleich zu verhandeln sind? Ist Nov. realistisch die Basis für einen Vergleich zu schaffen (Mahnverfahren, erfolglose Pfändung usw.) Ich persönlich strebe derzeit den Weg 2 an, habe aber keine Erfahrung was da auf mich zu kommt und wie lange das dauert.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Gruß Sabine




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Der_Alte

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #1 am: 01. März 2014, 09:46:10 »

Be der Aussicht, demnächst noch einen Prozeß zu verlieren und weitere 20 T€ Schulden zu haben macht Variante 1 für mich keinen Sinn. Es ist ohnehin fraglich, ob die Bank auf Dauer befriedigt werden kann, wenn aktuell Arbeitslosigkeit herrscht und eine Stelle mit einem auskömmlichen Einkommen in der Ferne liegt.

Variante 2 scheint eine sinnvolle Möglichkeit, aber wird nach meiner Einschätzung kaum umsetzbar sein. Denn das Geld für den Vergleich muss ja irgendwo herkommen. Und in der Insolvenz sparen ist nicht, das kassiert der Treuhänder.

Variante 3 erscheint mir dann realistisch, wenn monatlich etwa 750 € beim Insolvenzverwalter eingehen. Selbst wenn er das Verfahren in die Länge zieht und damit 40 % der Masse für sich verbuchen kann, käme man in den 36 Monaten auf mehr als ein Drittel der Forderungssumme.
Dazu bräuchte es dann, soweit keine Unterhaltsberechtigten vorhanden sind, eines 2500 € Nettoeinkommens.
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Sabine123

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #2 am: 01. März 2014, 15:41:19 »

Danke für die Antwort, die Gefahr sehe ich auch und als gutes Argument für einen Vergleich. Geld sammelt geht natürlich nicht (wovon auch), aber ev. hilft jemand aus der Familie, wenn man sich tatsächlich einigen kann und die Summe nicht zu hoch wird.

Die Frage ist wie zeitnah (3Mon./6Mon.oder sogar Jahre?) das ganze Ablaufen könnte und vor allem was am Ende die Schuldenbasis für die Verhandlung ist. Was kommt denn an Gebühren anteilig noch dazu, sprich Gesamtkredit + Mahngebühren + Pfändungsversuchskosten + Vermögensauskunft + Insolvenzeinreichungsgebühr +.... oder ist es auch üblich sich vorher zu einigen, bevor ein Pfändversuch vorgenommen wurde. Gibt die Direkt-Bank das Ganze an ein Inkassounternehmen ab oder verkauft sie nach Kreditkündigung gleich die Forderung und nimmt auch nochmal Gebühren und die Gesamtforderung steigt dann extrem? Empflielt es sich da einen Anwalt zu nehmen oder geht sowas auch privat mit der Abwartetechnik und dann reagieren. Was kommen da für Anwaltskosten auf einen zu.

Bei Variante 3 ist mir nicht ganz klar wie sich die 35% zusammensetzten, also wären dass 35% Schuldenmasse X die wie oben beschrieben noch unklar ist  zzgl. 40% für den Insolvenzverwalter der sich aus der Masse bedient?

Sorry für die blöden Fragen. Ich kenne zwar die Insolvenzgebührenverordnung, aber die schleichenden Gesamtkosten fehlt mir komplett der Überblick.

Über eine grobe Ablaufskizze zur Variante 2 (Kosten/Zeit/realistisches Vergleichsangebot) würde ich mich freuen. Danke
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Der_Alte

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #3 am: 01. März 2014, 17:07:01 »

Von allem, was während des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter zur Masse gezogen wird, bekommt der Insolvenzveralter seine Vergütung.  

§ 2 InsVV auszugsweise:
von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert, ...

Insgesamt macht das wohl 40 bis 45 % der Forderungssumme.
« Letzte Änderung: 01. März 2014, 17:14:38 von Der_Alte »
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Sabine123

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #4 am: 01. März 2014, 18:19:19 »

...also mit zinsen wird der kredit mit ca.60t€ fällig, davon 35%, wären 21t€ Rückzahlung. Wenn der Insolvenzverwalter aber 40% bekommt, müsste man 30t€ statt der  21t€ zahlen, damit 35% der Schulden getilt sind. Dies wären 850 Eur im Monat oder kommen da noch laufende Zinsen drauf oder was anderes was das ganze schmälert  :gruebel: ? hm, wenn dann der Bertrag der Klage hinzukommt wird es eng und es wären 1000eur im Monat kaum machbar.

Hast du zur Umsetzbarkeit von Kreditkündigung bis zum Vergleich einen realtischen Zeitraum den man annehmen kann  :gruebel:?
Ein Vergleich dürfte in jedem Fall unter 30% möglich sein, denn 1000eur im Monat ist sehr viel und kaum machbar oder lassen sich die Gläubiger bei solchen Rahmenbedingungen darauf ev. nicht ein?

Gruß Sabine
« Letzte Änderung: 01. März 2014, 18:24:47 von Sabine123 »
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Der_Alte

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #5 am: 01. März 2014, 19:20:04 »

Zum Vergleich habe ich keine Erfahrungen, war bei mir ohnehin nicht möglich,
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tomwr

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #6 am: 01. März 2014, 22:48:23 »

...also mit zinsen wird der kredit mit ca.60t€ fällig, davon 35%, wären 21t€ Rückzahlung. Wenn der Insolvenzverwalter aber 40% bekommt, müsste man 30t€ statt der  21t€ zahlen, damit 35% der Schulden getilt sind. Dies wären 850 Eur im Monat oder kommen da noch laufende Zinsen drauf oder was anderes was das ganze schmälert  :gruebel: ? hm, wenn dann der Bertrag der Klage hinzukommt wird es eng und es wären 1000eur im Monat kaum machbar.

Also da wäre erstmal zu klären, ob es ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder eine Regelinsolvenzverfahren wird. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren bekommt der TH nur 5% von den ersten EUR 25.000 (§14 InsVV).

Völlig unabhängig ob eine Klage im November kommt oder nicht, der betreffende Gläubiger kann natürlich seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, auch wenn sie nicht tituliert ist. Im Übrigen muss man die Forderung des Gläubigers auch selbst angeben, selbst dann wenn man sie bestreitet.

Also wäre mal eher von 70.000 auszugehen. Rückzahlungssumme wäre 24.500 plus Gerichtskosten (etwa 1000 EUR in dem Beispiel). 25.500 / 36 Monate = etwa EUR 700,00 im Monat. Das gilt für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Beim Regelinsolvenzverfahren wären allein etwa EUR 13.000 an IV Vergütung, also etwa EUR 350,00 mehr im Monat - also auf jeden Fall über 1000 EUR.

Zinsen fallen nur bis zur Verfahrenseröffnung an.

Bestehen Forderungen aus einer früheren selbständigen Tätigkeit, insbesondere Verbindlichkeiten aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern ? Wieviele Gläubiger etwa ?
« Letzte Änderung: 01. März 2014, 22:53:59 von tomwr »
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Sabine123

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #7 am: 02. März 2014, 01:08:04 »

Hallo Tom, danke für die Infos!

Bei mir geht es um eine Verbraucherinsolvenz. Es geht um einen Privatkredite bei der Postbank als größter Gläubiger, hinzu käme lediglich die strittige Forderung. Blöd wäre natürlich, wenn man einen Vergleich mit dem Hauptgläubiger realisieren könnte und dann im nachhinein die andere strittige Forderung durchgesetzt wird oder müsste sich dieser dann einreihen, sofern man einen Quotenvergleich über einen erfolgten Insolvenzantrag erwirken kann und dies nicht vorher gütlich regelt?

Lassen sich Banken/Inkassounternehmen überhaupt auf einen Vergleich ohne Insolvenzeinreichung ein und wie lange dauert der Prozess nach Kreditkündigung in etwa?

Bsp.Variante 1: Ich einige mit der Postbank auf 20% vor der Insolvenzeinreichung und muss dann 100% der noch strittigen Forderung nachzahlen falls dies diese später durchgestzt wird. Ist diese Art der Einigung überthaupt realisitisch?

Bsp.Variante 2: Ich einige mit der Postbank auf 20% nach einer Insolvenzanmeldung und muss dann auch nur 20% der noch strittigen Forderung nachzahlen falls dies diese durchgestzt wird, egal wann sie durchgesetzt wird, da sich der schwächere Gläubiger unterordnen muss?

Danke & Gruß
Sabine
« Letzte Änderung: 02. März 2014, 01:09:51 von Sabine123 »
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Insokalle

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #8 am: 02. März 2014, 12:27:35 »

1. Vergütung des IV
Die Vergütung des IV im Verbraucherinsolvenzverfahrens ab 01.07. berechnet sich wie vom Alten beschrieben. Nur die Mindestvergütung reduziert sich nach § 13 InsVV nF auf 800 €, wenn die Unterlagen nach § 305 InsO von einer anerkannten Stelle erstellt wurden.

Die Vergütung des TH im Verbraucherinsolvenzverfahren beträgt derzeit übrigens 15% der Masse (§ 13 InsVV aF). § 14 InsVV betrifft die Vergütung des TH nach Verfahrensaufhebung in der WVP

Um nach neuem Recht nach drei Jahren die vorzeitige RSB zu bekommen, muss das Verfahren nicht so lange laufen. Das Verfahren kann ja auch schon nach beispielsweise nach einem Jahr aufgehoben werden, dann 2 Jahre WVP, dann Antrag auf RSB. Da man den Ablauf aber nicht vorhersehen kann, halte ich es für sinnvoll, den ungünstigsten Fall anzunehmen.


2. Vergleich
Ich werde aus dem gesamten Fragenkomplex nicht wirklich schlau. Was soll denn jetzt das Ziel sein? Vergleich mit den Gläubigern auf Biegen und Brechen? Das können Sie mE mit hoher Wahrscheinlichkeit vergessen, egal ob Sie mit einem Insolvenzverfahren drohen oder nicht.
Die Banken werden nicht zustimmen und genaue Zahlen haben Sie anscheinend auch nicht, wenn ich mir den Rechtsstreit ansehe (was immer das sein oder werden soll).

Eine offizielle außergerichtliche Schuldenbereinigung sehe ich ebenfalls nicht als erfolgsversprechend. Wenn Sie die bei einer der kostenlosen Beratungen durchführen lassen wollen, müssen Sie uU mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Bis das ganze Procedere durch ist, ist womöglich wieder Herbst.


Auch die seltsamen Varianten verstehe ich nicht
Soll in Variante 1 eine unstreitige Forderung gegen die Postbank sein und eine streitige? Und warum soll der str. sein? Erklären Sie die Geschichte mal genauer. Sie werden doch nie einen Vergleich mit 20% auf die unstreitige Forderung erzielen, wenn noch andere Teile fraglich sind. Wenn überhaupt dann halte ich einen Gesamtvergleich für sinnvoll, ggf. mit unterschiedlichen Quoten, zB 50% auf den unstr., 20% auf den str. Teil oder was auch immer Aber selbst das kann schwierig sein.
Die streitige Forderung ist doch auch eine Insolvenzforderung oder nicht? Falls ja, dann brauchen Sie den streitigen auch nicht zu bezahlen.

Variante 2: Was soll das denn sein? Wenn Sie tatsächlich eine Einigung mit 20% auf den unstr. Teil schaffen, dann gilt das doch nicht automatisch für den str. Teil. Und erst recht nicht für andere Gläubiger. Abgesehen davon: Wenn es eine Insolvenzforderung ist, braucht nichts gezahlt werden.

Wenn Sie aus einem eröffneten Verfahren wieder raus wollen, dann mit § 212 (Beseitigung der Zahlungsfähigkeit) oder § 213 InsO (Zustimmung aller Insolvenzgläubiger). Beides wird mE sehr schwierig.


Angesichts Ihrer Überlegungen sollten Sie unbedingt irgendeine Beratung aufsuchen.


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Sabine123

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #9 am: 02. März 2014, 13:52:47 »

Hallo,
vielen Dank erstmal für die Bemühungen. Die 50t€ sind unstrittig und laufen bei der Bank. Gehen wir hier bei Fälligkeit mit 60t€ auf einen Schag aus Die strittige Summe kann je nach Ausgang bei 0-20t€ liegen und würden mir das Genick brechen. Dies stellt sich aber erst nach gerichtlicher Klärung raus. Zahle ich den Kredit weiter ab, um eine Kündigung zu vermeiden (was ich derzeit ohnehin nicht kann und über Dritte leihen müsste) wäre das rausgeschmissenes Geld, wenn der Gegner die Forderung durchsetzten könnte. Daher die Überlegung die ev. Zuschüsse für einen Vergleich zu lösen, sofern mir Dritte dafür Geld geben würden und das zeitlich alles passt. Dies zu meinem Dilemma und Überlegungen.

Warum kann man einen Vergleich Ihrer Meinung nach vergessen oder muss mit einer Quote von 50% rechnen, wenn man im Insolvenzfall mit 35% rauskommen könnte? Mir fehlt leider die Zeit& Kosteneinschätzung für den ganzen Ablauf und scheinbar auch die Erfahrung was überhaupt machbar ist. Wenn ich nachweislich nicht zahlen kann und nichts Pfändbares habe, sollte sich doch jede Bank auf einen Vergleich einlassen, wenn man damit mehr bekommen könnte. Bei einer Insolvenz fallen Gebühren an und beide Seite haben in Summe nichts / wengier davon.

Ziel soll es sein möglichst schnell und günstig aus der Schuldenfalle rauszukommen und das ganze so zu gestalten, dass man die strittige Forderung mit einbezieht auch wenn die Höhe bislang unklar ist.

Mein Verständnis war immer so: Mache ich Insolvenz und ziehe dies in 3 Jahren durch komme ich mit 700Eur Abtrag davon, sofern ich genug verdiene.Wenn nicht brauche ich 5 oder 7J für die Insolvenz. Mache ich so weiter und verdiene genug Geld (was nicht so aussieht) zahle ich auch 700Eur im Monat, aber für die nächsten 7Jahre zzgl. der strittigen Forderung was eine zusätzliche Rate von 100Eur für 7 Jahre ausmachen könnte. Mit einer Insolvenz kann ich meiner Meinung nach doch nur gewinnen, es sei denn mein Nettoeinkommen liegt deutlich über 2500eur. Die Beratungsstelle hat mir weder etwas von der Verkürzungsmöglichkeit gesagt und scheint in unserer Gegend nur den Ablauf von Nullerplänen abzuwickeln oder zu kennen.Ich probiere erstmal überhaupt die Zusammenhänge und Schwierigkeiten von Vergleichen zu durchschauen, was bei bestimmten Umständen sich erstmal nicht so schwer anhört wenn man das Risiko auf die Verwandtschaft übertragen kann, also wenn diese Mittel zur Verfügung stellen http://www.akademie.de/wissen/fallbeispiele-glaeubigervergleich-verbraucherinsolvenz

Danke für eure Bemühungen und Erklärungen, damit ich nicht in völlig falsche Richtung laufen und am Ende alles noch schlimmer wird.

Gruß Sabine
« Letzte Änderung: 02. März 2014, 13:57:45 von Sabine123 »
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Der_Alte

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #10 am: 02. März 2014, 16:11:43 »

Wenn ich nachweislich nicht zahlen kann und nichts Pfändbares habe, sollte sich doch jede Bank auf einen Vergleich einlassen, wenn man damit mehr bekommen könnte. Bei einer Insolvenz fallen Gebühren an und beide Seite haben in Summe nichts / wengier davon.

Rational ist das sicher nicht zu erklären, aber Banken bewerten, so glaube ich, nicht den Einzelfall. Diese aus Sicht der Bank kleinen Beträge lohnen die Mühe nicht, sich mit der Sache auseinander zu setzen. Verluste in einer bestimmten Menge solcher Kredite sind bereits eingerechnet. Da überässt man lieber dem Treuhänder die Arbeit und verkauft irgendwann einen ganzen Block solcher notleidender und in der Bilanz abgeschriebener Forderungen an entsprechende Aufkäufer.
Man darf bei den  Banken nicht vergessen, dass so etwas nicht irgendwo in der Filiale bearbeitet wird, wo der Schuldner noch als Kunde bekannt ist, sondern in zentralen Forderungsverwaltungen, wo jeder Mitarbeiter wahrscheinlich eine große Anzahl solcher Vorgänge bearbeitet. Und da Banken selten gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen, ist es der einfachste Weg, auf die sich abzeichnende Insolvenz zu warten und den Vorgang vom Tisch zu haben.
Und wer weiss, vielleicht sind die Banken ja sogar gegen Kreditausfall durch Insolvenz versichert. Wundern würde mich das nicht.
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Insokalle

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #11 am: 02. März 2014, 16:42:44 »


Von solchen Fallbeispielen halte ich nicht viel, u.a. weil sie sich nicht verallgemeinern lassen. Es hört sich alles so schön und einfach an, das ist aber nicht immer der Fall.
Was meiner Meinung nach in die falsche Richtung geht, ist Verwandte und Freunde mit hineinzuziehen.
Stand heute haben Sie geschrieben, Sie können die Darlehen nicht bezahlen. Die Prognose in mittelfristiger Zeit scheint auch nicht so toll zu sein. Glauben Sie, Ihre Freunde wollen nicht mal Kohle sehen, wenn die Ihnen was geben?

Die 50% waren doch nur ein Beispiel. Sie können auch mit anderen Quoten verhandeln. Warum ich der Meinung bin, dass die Chancen nicht so hoch sind? Da gibt es viele Gründe. ZB Vorgaben bei den Banken, an die sie sich halten müssen. Ihre Parameter im Einzelnen haben Sie zwar nicht genannt aber wenn nur Ihr Alter stimmt, dann können Sie davon ausgehen, dass sich jeder Gläubiger fragen wird, warum er sich so gering vergleichen soll. Auch wenn es mittelfristig nicht gut aussehen sollte, bleiben trotzdem einige Jahrzehnte, in denen noch was pfändbar sein könnte. Also müssen Sie schon ordentliche Überzeugungsarbeit leisten.

Wann meinen Sie denn, dass Sie 700 € im Monat zahlen können? Noch in diesem Jahr? Vielleicht in 2-5 Jahren? Wie sind die Jobaussichten?

Wenn Sie anfangen, nach neuem Recht zu rechnen, um in drei Jahren durch zu sein, scheint mir das knapp zu werden, wenn die Gesamtsumme in der Insolvenztabelle steht.
Andererseits gibt es auch dann noch Möglichkeiten, das Gesamtverfahren abzukürzen.

Sicher, die Entscheidung ist nicht einfach. Egal wie sie ausfällt, ob es richtig war, wird man uU erst in einigen Jahren wissen.


Ihre Beratungsstelle war wohl noch nicht zur Fortbildung? Bis zum 01.07. ist es nicht mehr lange hin, die Rechtsänderungen könnte man da schon im Blick haben.
Wenn Sie aber derzeit nichts den Gläubigern anbieten können, dann ist es leider ein (wahrscheinlich flexibler) Nullplan.

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Sabine123

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #12 am: 02. März 2014, 20:52:41 »

Hallo,
@Alte: Das ist genau der Punkt. Mit der Postbank kann man nicht verhandeln, da dort immer andere Sachbearbeiter am Telefon waren und selbst das Aussetzen der Raten waren nicht verhandelbar. Der Kredit wird nun gekündigt und an ein Inkassounternehmen abgegeben. Die Frage ist, was mich dies ggf. noch an Gebühren kostet und die Forderungssumme bis zum Vergleich noch hochtreibt. Wenn die Bank die Forderung abschreibt und für eine bestimmten Betrag verkauft, so wie es die Versicherungen und andere Unternehmen auch machen, ist für den Aufkäufer sicherlich jeder Betrag interessant der über der Kaufsumme liegt. Nur für wie viel und wann verkauft sie. Passiert das sofort mit der Kündigung und wie sehen dies die Inkassounternehmen?

@Insokalle: Ja, ich bin noch jung, aber wie will der Gläubiger in Jahrzehnten an das Geld kommen, wenn ich Insolvenz+RSB anmelde/durchziehe. Selbst wenn ich die monatliche Summe von 700Eur nicht schaffe, wäre doch die Option für die Verkürzung da, das ganze auch später noch bis auf 35% durch Verwandte aufzustocken?10% Zinsen fressen mich jetzt auf und die Summe wird später kleiner und überschaubar sein. Egal wie sich der Gläubiger dreht und wendet, er wird nicht mehr als 35% bekommen, wenn ich Insolvenz anmelde, warum nicht dann vorher zu schlagen, wenn man eine Vergleichsumme anbieten kann. Wer hatte da erfolg und kann berichten. Welche andere Möglichkleit gibt es denn noch das ganze abzukürzen?

Über die Beratungsstelle war ich auch etwas schockiert, das sowas nicht mal erwähnt wurde. Es gab nur Nullplan, wie bei einer Freundin, der bei 40t€ ein Angebot mit 14t€ unterbreitet wurde, was sie abgelehnt hatte. Dafür sollte ihr Mann aufkommen, was er nicht wollte und bei 3 Kinder hat die Bank nun gar nichts mehr gesehen, da sie nie über den Freibetrag kam, was auch absehbar war. Sicherlich hat die Bank auch ihre Richtlinien (2t€ wäre ihre Option gewesen), so dass keine weiteren Verhandlungen stattgefanden.....

Mir ist noch nicht klar wie mir der Gläubiger das Leben schwer machen könnte, wenn ein Vergleich scheitert und ich ev. den Insolvenzweg gehen muss. Selbst wenn ich im Anschluss viel verdiene wird der Gesamttilgungsbetrag nicht viel Höher werden. Die Chance dafür ist jedoch mehr als klein, dass ich in den nächsten 3J. Megaverdiener werde oder im Lotto gewinne, so schön es wäre. Ich starte beruflich als Bürokauffrau wieder neu :O(
« Letzte Änderung: 02. März 2014, 20:56:59 von Sabine123 »
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Der_Alte

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Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #13 am: 03. März 2014, 16:37:20 »

Die Postbank ist Teil des Beutschen Bank Gruppe und diese hat ein eigenes Inkassounternehmen. Hab ich mit denen auch durch. Verhandlungsbereitschaft gleich Null. Verkauf bei mir etwa 1 Jahr nach Insolvenzantrag.

Keine Klage nach Kreditkündigung, weil ich recht schnell ins Insolvenzverfahren bin. Sollten die klagen, dann wird es richtig teuer, weil die Prozeßkosten hoch sind; das ganz kostet so etwa 6000 €. Sich selbst einen Anwalt (der beim Landgericht Pflicht ist) in dieser aussichtslosen Situation zu nehmen ist weitere Geldverschwendung und daher wird man ein Versäumnisurteil bekommen. 
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tomwr

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #14 am: 04. März 2014, 21:57:14 »

1. Vergütung des IV
Die Vergütung des IV im Verbraucherinsolvenzverfahrens ab 01.07. berechnet sich wie vom Alten beschrieben. Nur die Mindestvergütung reduziert sich nach § 13 InsVV nF auf 800 €, wenn die Unterlagen nach § 305 InsO von einer anerkannten Stelle erstellt wurden.

Die Vergütung des TH im Verbraucherinsolvenzverfahren beträgt derzeit übrigens 15% der Masse (§ 13 InsVV aF). § 14 InsVV betrifft die Vergütung des TH nach Verfahrensaufhebung in der WVP

Um nach neuem Recht nach drei Jahren die vorzeitige RSB zu bekommen, muss das Verfahren nicht so lange laufen. Das Verfahren kann ja auch schon nach beispielsweise nach einem Jahr aufgehoben werden, dann 2 Jahre WVP, dann Antrag auf RSB. Da man den Ablauf aber nicht vorhersehen kann, halte ich es für sinnvoll, den ungünstigsten Fall anzunehmen.

Oups, da war ich wohl etwas zu schnell. Kam mir auch schon wenig vor mit den 5%. Aber unter Berücksichtigung der eventuell kürzeren Laufzeit des Insolvenzverfahrens und längerer WVP kann die Kalkulation für das Verbraucherinsolvenzverfahren einigermaßen hinkommen.

Interessant, dass die Vergütung für TH ab 01.07. erhöht wird. Offenbar soll das die TH anhalten etwas mehr zu tun für ihr Geld. Bleibt dann Anfechtung auch den Gläubigern vorbehalten nach §313 InsO oder nimmt das der TH dafür zentral in die Hand ?
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tomwr

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #15 am: 04. März 2014, 22:18:34 »

@Insokalle: Ja, ich bin noch jung, aber wie will der Gläubiger in Jahrzehnten an das Geld kommen, wenn ich Insolvenz+RSB anmelde/durchziehe. Selbst wenn ich die monatliche Summe von 700Eur nicht schaffe, wäre doch die Option für die Verkürzung da, das ganze auch später noch bis auf 35% durch Verwandte aufzustocken?10% Zinsen fressen mich jetzt auf und die Summe wird später kleiner und überschaubar sein. Egal wie sich der Gläubiger dreht und wendet, er wird nicht mehr als 35% bekommen, wenn ich Insolvenz anmelde, warum nicht dann vorher zu schlagen, wenn man eine Vergleichsumme anbieten kann. Wer hatte da erfolg und kann berichten. Welche andere Möglichkleit gibt es denn noch das ganze abzukürzen?

Also dem Gläubiger ist es prinzipiell erstmal egal, ob der Schuldner einem Insolvenzverfahren aus dem Weg gehen kann, ob er es ggf. verkürzen kann oder komplett durchläuft. Deswegen wird er nicht auf sein Geld verzichten wollen. Natürlich kann man sagen, besser 20% als nichts. Aber besser 80% über 30 Jahre sammeln könnte man sich auch sagen.

Das hat einfach viele Aspekte.
Zunächst mal kann es sein, dass der Schuldner nicht in ein Insolvenzverfahren geht. Das hat ja auch Nachteile. Nur weil einer damit droht, läßt sich ein Gläubiger da wohl erstmal auf nichts ein. Und außerdem ist es ihm dann auch egal, ob 35% in 3 Jahren mit 12% pro Jahr zusammenkommen oder 36% in 6 Jahren mit 6% pro Jahr (Kosten mal außen vorgelassen). Außerdem steht ja auch in den Sternen, ob der Schuldner tatsächlich die Kriterien für die Restschuldbefreiung am Ende erfüllt.

Bei 50.000 € sind 6% im Jahr etwa 300 € im Monat. Soviel ist oftmals pfändbar. Gerade wenn man noch jung ist, hat man ja eine mögliche Karriere vor sich (damit meine ich jetzt nicht die Karriere als Schuldner - muaahr). Der Gläubiger kann ja auch 10 Jahre Lohnpfändung betreiben - da kommt auch was zusammen. Außerdem gibt es eben noch Lottogewinne, Frauen können auch noch reich heiraten, Erbschaften und und und.

Dann gibt es noch betriebswirtschaftliche Aspekte. Wenn der Gläubiger mit dem Schuldner einen Vergleich schließt, ist der Rest der Forderung buchhaltungstechnisch als Wertberichtigung abzuschreiben. Der Gläubiger realisiert also sozusagen sofort einen Verlust.

Also viele Unwägbarkeiten und sonstige Gründe. Unter den Gesichtspunkten wird wenig Verhandlungsbereitschaft bei den Gläubigern sein, schon gar nicht bei weniger als 80% der Forderung. Ist natürlich auch von weiteren Gläubigern und Forderungen abhängig, ein komplettes Bild über die Vermögenslage hat der Gläubiger normalerweise nicht und Schuldner können halt im Zweifel erzählen was sie wollen.
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Insokalle

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #16 am: 05. März 2014, 10:55:41 »

Zitat
Bleibt dann Anfechtung auch den Gläubigern vorbehalten nach §313 InsO oder nimmt das der TH dafür zentral in die Hand ?

Die §§ 312 bis 314 InsO werden aufgehoben.
Das bedeutet u.a., dass künftig auch in Verbraucherinsolvenzen Insolvenzpläne möglich sind. Das sogar auch für Altverfahren. Vorausgesetzt natürlich, sie sind nicht aufgehoben.

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tomwr

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #17 am: 05. März 2014, 18:51:18 »

Vorausgesetzt der Schlusstermin wurde noch nicht abgehalten (§218 InsO).
Trotzdem krass, den Insolvenzplan für laufende Altverfahren jetzt nochmal auszugraben, insbesondere in Bezug auf §233 InsO. Das wird wohl rückwirkend kaum möglich sein.
« Letzte Änderung: 05. März 2014, 18:54:15 von tomwr »
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Insokalle

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #18 am: 19. März 2014, 18:54:27 »

Hä?????
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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tomwr

Re: 50t€+ Insolvenz/Vergleich ja oder nein - Was hab ich zu verlieren?
« Antwort #19 am: 24. März 2014, 01:23:05 »

Hääääääää ?
Was genau, der Insolvenzplan hat mit dem Schlusstermin nichts zu tun ?

Schlusstermin und Aufhebung des Verfahrens können deutlich auseinander fallen.
Der Insolvenzplan kann nach Abhebung des Schlusstermins nicht mehr für Altverfahren angewendet werden und nicht bis zum Aufhebungsdatum. Da können auch Monate dazwischenliegen.
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