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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: allgemeine Frage  (Gelesen 2804 mal)

Kaiser

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allgemeine Frage
« am: 07. Juli 2006, 14:53:31 »

hallo ich blicke im insolvenzrecht garnicht durch, kann mir bitte jemand bei der beantwortung folgender frage helfen:

Der Bademöbelhersteller (ich) hat eine offene Forderung gegenüber \"das schöne Bad GmbH\". Als ich bei der \"das schöne Bad GmbH\" anrufe, sagt mir die Buchhalterin, dass das Unternehmen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt hat. Man habe Ihr gesagt, das sie keine Verbindlichkeiten mehr bezahlen dürfe.

Frage: Verweiger der Kunde zu Recht die Erfüllung der Verbindlichkeiten? Man soll annehmen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

ich hoffe mir kann jemand helfen :-))

Danke :-P
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nadse

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allgemeine Frage
« Antwort #1 am: 07. Juli 2006, 17:38:19 »

Hallo,

wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, darf der Schuldner seine Verbindlichkeiten die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, nicht mehr bezahlen. Er würde dadurch einen Gläubiger bevorzugen und das ist nach Insolvenzeröffnung nicht erlaubt. Anders ist es bei Masseverbindlichkeiten, aber bei Ihrer Forderung scheint es sich um eine \"normale\" Verbindlichkeit zu handeln. Wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde können sie in Erfahrung bringen, wer der Treuhänder für dieses Verfahren ist und Ihre Forderungen zur Tabelle anmelden. Eigentlich müssten Sie auch vom Treuhänder benachrichtigt werden (wenn der Schuldner sie als Gläubiger benannt hat).

Gruß,
nadse
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Sanierer

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allgemeine Frage
« Antwort #2 am: 07. Juli 2006, 19:31:51 »

Hallo,

die Firma einen Antrag auf Eröffnung gestellt. Durch Beschluss des AG wird jetzt ein vorläufiger Insoanwalt bestellt, der ein Gutachten erstellt. Danach wird entschieden wies weitergeht.

Das Insolvenzverfahren ist somit noch nicht eröffnet.

Die Eröffnung wird auch durch Beschluss des AG mitgeteilt.

Nach Eröffnung können sie Ihre Forderung zur Tabelle anmelden.

Denke jedoch dass entweder eine Quote oder nix gezahlt wird.

Schreiben Sie die Forderung ab.

Gruss Sanierer[addsig]
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