"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze  (Gelesen 6919 mal)

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« am: 17. September 2011, 23:24:52 »

Hallo!

ich brauche dringend eure Hilfe liebe Forumsmitglieder. Ich befinde mich derzeit im PI seit 04/2010. Da mein Einkommen nicht ausreicht und ich demnächst Weihnachtsgeld bekomme und nicht möchte, das es gepfändet wird, möchte ich einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze stellen. Bei den Schulden handelt es sich um Steuerschulden und Kreditschulden aus meiner Selbständigkeit.
Leider weiss ich nicht wie ich das Schreiben formulieren soll. Ich möchte dass der Antrag wasserdicht formuliert wird, so dass ich nachher keine bösen Überraschungen erlebe. Ich möchte die Fahrt zur Arbeit anrechnen lassen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir ein Musterschreiben zuschicken könntet. Meine email Adresse lautet karlspringer@web.de. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 18. September 2011, 01:12:13 »

Zitat
Ich möchte, dass der Antrag wasserdicht formuliert wird

Wenn Sie damit meinen, einen Antrag stellen zu können, der "automatisch" zur Anhebung führt, irren Sie sich.
Das Gericht wird "in freier Würdigung" Ihres Vortrages, auch in Einbeziehung der Höhe der Insolvenzforderungen, entscheiden.
Bestimmte Formen sind hierbei nicht einzuhalten, es reicht aus wenn das Gericht Ihre Absicht erkennt..

Natürlich müssen sie eine Begründung mitliefern, die wohl nur in der Höhe Ihrer Fahrtkosten liegen kann.
Bringen Sie alles vor, was Ihrer Meinung nach für eine Anhebung sprechen könnte...
Ein Musterschreiben ist unnötig und bringt hier auch keinen Vorteil.

Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 19. September 2011, 11:38:18 »

es wäre auch sicher interessant zu wissen um wieviele Kilometer es sich handelt. Ich habe auch einen solchen Antrag gestellt (50 km einfache Fahrt) zudem habe ich Kinderbetreuungskosten (160 Euro mtl. ) angegeben und es wurde mir abgelehnt, mit der Begründung, mein Einkommen (1400 netto) wäre ausreichend und es müsse keine Erhöhung erfolgen.
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #3 am: 19. September 2011, 18:32:37 »

Hallo,

zunächst einmal bedanke ich mich für die schnellen Antworten.

Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Ich meinete mit der wasserdichten Formulierung nicht, dass ich genug verdiene aber mich vor den Schulden drücke. Mein Einkommen ist wirklich gering. Ich liste unten mal meine Einnahmen und Ausgaben auf, so das das ganze etwas transparenter wird:

Einkomen Netto: ca. 1530 Euro

Ausgaben:

Miete: 510 Euro
Strom: 40 Euro
Sprit für Fahrten zur Arbeit (63 km einfache Strecke): ca. 280 Euro
Nahrungsmittel: 400 Euro (zwei Erwachsene und ein Kind)
Ausgaben für das Kind (Kindenahrung, Pampers usw.): 200 Euro
Weitere Fixkosten wie Telefon, Versicherungen usw. 120 Euro.

Unterm Strich bleibt nichts also nichts übrig. Deswegen gehe ich fest davon aus, dass der Antrag genehmigt wird.

PS: Angestellte80, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Antrag mal zukommen lassen würden, damit ich ungefähr weiss, wie ich das Schreiben formulieren soll. Vielen Dank im Voraus an alle Antworten!





Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #4 am: 19. September 2011, 20:02:43 »

Ist im Nettoeinkommen das Kindergeld in Höhe von 184 € bereits enthalten? Sie haben zwei unterhaltspflichtige Personen, Ehefrau und Kind? Verdient Ihre Ehefrau, wenn ja, gibt es einen Gerichtsbeschluss, dass sie nicht als unterhaltsberechtigte Person angesehen wird?

Mit zwei unterhaltsberechtigten Personen haben Sie keinen pfändbaren Anteil (erst ab 1640 €). Eine Erhöhung für das Weihnachtsgeld brauchen Sie nicht zu beantragen, denn das ist bereits gesetzlich geregelt. Bis zu 500 € vom Weihnachtsgeld bleiben pfändungsfrei. Der Rest geht ausnahmslos zur Masse.

Wahrscheinlich zahlen Sie nur sehr geringe Einkommensteuer. Da Sie ohnehin keinen pfändbaren Anteil haben beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann bekommen Sie monatlich die Steuern ausbezahlt.
Gespeichert
 

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #5 am: 19. September 2011, 21:35:34 »

Hallo "Der Alte"!

Vielen Dank zunächst einmal für Ihre Mühe. Nachfolgend die antworten auf Ihre Fragen:

Ist im Nettoeinkommen das Kindergeld in Höhe von 184 € bereits enthalten?

- Nein, das Kindergeld ist in dem Betrag von 1530 Euro nicht drin.

Verdient Ihre Ehefrau, wenn ja, gibt es einen Gerichtsbeschluss, dass sie nicht als unterhaltsberechtigte Person angesehen wird?

- Meine Frau ist z.Z. in Elternzeit und wird erst im März wieder anfangen zu arbeiten. Derzeit gilt Sie als unterhaltsberechtigte Person.

Frage noch bezüglich des Kindes: Wie wird das Kind angerechnet, wenn meine Frau anfängt zu arbeiten? Halb/Halb?


Wahrscheinlich zahlen Sie nur sehr geringe Einkommensteuer. Da Sie ohnehin keinen pfändbaren Anteil haben beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann bekommen Sie monatlich die Steuern ausbezahlt.

- Ich zahle im Schnitt 60-80 Euro ESt im Monat.
Wird die Steuer auch ausbezahlt, obwohl ich Steuerschulden beim Finanzamt habe?

Wie beantrage ich diesen Freibetrag  und Welche Rechtsgrundlage gilt in diesem Fall?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und einen schönen Abend noch!

LG,

Karl



Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #6 am: 19. September 2011, 23:45:31 »

also wenn Sie 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet sind, ist der unpfändbare Sockelbetrag 1639,99 Euro. Von ein Nettolohn von 1530,00 Euro dürfte somit nichts pfändbar sein. Was soll da "erhöht" werden?

 

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #7 am: 20. September 2011, 18:19:39 »

Gerade wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben ist ein Freibetrag gut. Denn dann führt Ihr Arbeitgeber eben keine Steuern ab und das Finanzamt kann nichts verrechnen.
Einen Freibetrag beantragen Sie beim Finanzamt, Anträge gibt es dort. Einen Freibetrag müsste das Finanzamt trotz Steuerschulden nach meiner Meinung erteilen. Bei 63 Entferungskilometern an 230 Tagen ergibt sich ein Freibetrag von etwa 270 € pro Monat.

Das Kind wird immer ganz als unterhaltsberechtigt angesehen, Ihre Frau solange, bis der Treuhänder einen Antrag nach § 850 c ZPO auf Nichtberücksichtigung stellt und das Gericht diesem stattgibt.

Gespeichert
 

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #8 am: 20. September 2011, 19:05:38 »

Hallo,

wie ich breits sagte, ging es mir darum etwas mehr vom Weihnachtsgeld zu erhalten und meine angehäuften Überstunden auszahlen zu lassen anstatt abzufeiern. Wenn ich im Monat drei Tage Überstunden auszahlen lasse komme ich locker auf 1800 Euro netto. So hätte ich leider nichts davon, wenn die Grenze nicht angehoben wird.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #9 am: 20. September 2011, 19:24:24 »

Überstunden als Mehrarbeitsstunden? Mehrarbeit ist vom Arbeitgeber angeordnet.
Dazu siehe § 850 a ZPO. Diese sind zur Hälfte unpfändbar, die andere Hälfte wird dem Netto zugeschlagen, davon wird dann der Pfändungsbetrag errechnet. Beispiel: 400 € netto Überstundenvergütung ergibt ein Pfändungsnetto von 1730 €, davon wären dann 39,36 € pfändbar. Das ist doch immer noch ein guter Deal, oder?
Wenn es keine Mehrarbeitsstunden sind, sondern z.B. normale Überstunden, dann ist natürlich alles hinzuzurechnen. Bei 1800 € wären dann 67,26 pfändbar.
Gespeichert
 

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #10 am: 20. September 2011, 19:31:32 »

Hallo,

zur Zeit habe ich knapp 40 Stunden als Mehrarbeitsstunden und 38 Überstunden. Ich hätte die Möglichkeit mehr aus Frei zu arbeiten, was ich aber wegen meiner Situation meide. Der Arbeitgeber weiss aber nichts von meiner Insolvenz. Ich hab es mit dem TH so abgemacht, das ich alle 3 Monate mein Einkommensnachweis einschicken muss und er den pfändbaren Betrag errechnet und mir den zu überweisenden Betrag mitteilt. Bisher musste ich aber nichts zahlen, weil ich keine Überstunden/Mehrarbeitsstunen auszahlen lasse.
Gespeichert
 

Nano2011

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #11 am: 20. September 2011, 19:35:16 »

Hallo nochmal,

ich hätte noch eine Frage bzgl. des Freibetrags. Ich habe irgendwo gelesen, dass ich den Antrag für den Freibetrag bis zum 31. November stellen kann/muss. Würde ich in diesem Fall, die bisher einbehaltenen ESt zurückbekommen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #12 am: 20. September 2011, 19:52:50 »

Nein, rückwirkend gibt es nichts. Der Freibetrag würde nur noch für die letzten Monate im Jahr gelten. Er kann im Novenber auch gleich für 2012 neu beantragt werden.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #13 am: 20. September 2011, 19:53:48 »

31. November

Den Tag will ich auch, da nehme ich dann frei  :juchu:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze
« Antwort #14 am: 20. September 2011, 19:54:32 »

Sorry, das musste grad mal sein. Nichts für ungut.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz