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Autor Thema: Außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern !  (Gelesen 11080 mal)

wollter001

  • Gast
Außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern !
« am: 28. März 2023, 18:07:09 »

Wie lange dauert es, bis der außergerichtliche Vergleich ausverhandelt ist, und wie lange läuft der außergerichtliche Vergleich an sich, nachdem er zustande gekommen ist.                                                                                 

Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos.                            Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Schuldnerberatung gliedert sich grundsätzlich in 3 Teile auf: Die eigentliche Schuldnerberatung, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie ggf. das gerichtliche Verfahren, entweder also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzantrag                                                                         1) Die Kosten für eine reine Schuldnerberatung                           
   2) Die Kosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern   
   3) Die Kosten für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz
 
Soziale Schuldnerberatungsstellen können Sie vor Gericht in der Regel nicht vertreten. Sie können aber den Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes oder den Insolvenzantrag für Sie ausfertigen. Das Verfahren müssen Sie aber selbst durchführen. Hierfür werden in der Regel keine oder nur geringe Kosten erhoben.(immer erfragen) 

Rechtsanwälte werden Sie allerdings in der Regel auch bei diesen Verfahren vertreten. Die Kosten sind ziemlich gering, da der Gegenstandswert sich nicht nach den Schulden richtet, sondern nach dem Wert der Masse. Viele Gerichte setzen einen sehr geringen Gegenstandswert an, teilweise nur den Mindestwert. Dann ist mit Kosten von bis zu ca. 425,00 € für den Antrag zu rechnen.(ist aber nicht fest)   
Auch hier können sonstige gewerbliche Schuldnerberater nicht helfen, da Sie Schuldner gerichtlich nicht vertreten dürfen.

Eine Umschuldung ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig mit den Gläubigern verhandelt wird. Wichtigster Teil hierbei ist, den Gläubigern einen Verzicht auf einen Teil der Schulden gegen sofortige (statt nur Raten-) Zahlung abzuverlangen
Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen sind oft kostenlos.(CARITAS,AVO).Diese werden von Staat (von Steuerzahler) finanziert und somit fallen meist keine oder nur geringe Kosten für den Schuldner an. Aber dies trifft nicht in jedem Fall zu
Mit dem Urteil vom Bundessozialgericht in NRW wurde der Grundstein gelegt, dass Erwerbstätige für die Kosten selbst aufkommen müssen. (Urteil vom 13.07.2010 zum Az: B 8 SO 14/09 R).
Auf Grund dieses Urteils sollten man immer erfragen welche Kosten Sie selbst tragen müssen. Leider gibt es bei den staatlichen Beratungsstellen oft lange Wartzeiten für einen Termin. Diese belaufen sich teilweise auf bis zu 6 Monate.
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