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Autor Thema: Bald ist es zu Ende  (Gelesen 2204 mal)

mercedesc180

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Bald ist es zu Ende
« am: 02. Februar 2019, 18:19:23 »

Hallo liebe Forumsgemeinde,

bin seit August 2014 in der Privatinsolvenz. Verfahren wurde 2016 nach §200 aufgehoben. Da ich eine relative Hohe Lohnpfändung ( ca. 650 Euro monatlich) haben (hinzu kommt noch eine Kautionseinnahme und Sparvertrag), möchte ich diesbezüglich auch dann im August die Verkürzung nach 5 Jahren Abtretung (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten) nach §300 stellen. Ich habe insgesamt gesehen seit der Aufhebung des Verfahrens ( §200) gar keinen Kontakt mehr zu meinem Treuhänder. Er lässt mich in Ruhe und ich Ihn! Da für mich es offensichtlich ist das die Verfahrenskosten bezahlt sein müssten (wegen hohem Pfändungsanteil), sollte ich trotzdem vorher dem Treuhänder davon in Kenntnis setzen das ich den Antrag auf Verkürzung nach §300 machen möchte? (Bestätigung für die Begleichung der Verfahrenskosten anfordern als Beweis für das Gericht ?) Wird der Treuhänder mich vorher nochmal unter die "Lupe" nehmen und z.b meine Einhaltung der Obliegenheiten überprüfen oder sogar die Kontoauszüge von mir haben wollen zwecks Überprüfung? Also ist es üblich das vor Verfahrensende nochmal der Schuldner "durchleuchtet" wird und geschaut wird oder interessiert es dem Treuhänder jetzt nicht mehr? Wie geschrieben, ich habe seit der §200 Aufhebung des Verfahrens so ziemlich keinen Kontakt mehr zum Treuhänder.

Freue mich auf Antworten von Euch und bedanke mich schon mal im Voraus dafür!!!
Gruß
mercedesc180
Gespeichert
 
 

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