"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Betriebskostenabrechnung  (Gelesen 1887 mal)

Raimundo_Palumbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Betriebskostenabrechnung
« am: 21. Oktober 2011, 08:32:59 »

Hallo an euch. Ich benötige mal wieder einen guten Rat, denn ich bin hier hier nicht sicher und bekomme vom IV keine hinreichenden Antworten.

Wie verhält es sich mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 357,00 €?
Eine Partei bekommt das Geld, da bin ich mir ziemlich sicher, nur wer?

Der IV schreibt mir, dass der Betrag in voller Höhe herangezogen wird.
Nun befürchte ich aber, dass mir die ARGE diesen Betrag auch rückfordern wird und dann stehe ich ziemlich doof da.

Da das Verhältnis mit dem IV eh nicht das allerbeste ist, kann ich mir hier alle Nachfragen sparen.

Was mache ich, wenn beide Parteinen von mir das Geld haben wollen, wer geht vor?

Danke für eure Hilfe
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Betriebskostenabrechnung
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2011, 09:04:17 »

Die Frage wurde schon gestellt!

Deshalb hier close!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz