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Autor Thema: Bewerbungen während der Insolvenz  (Gelesen 2792 mal)

Leandra

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Bewerbungen während der Insolvenz
« am: 11. Februar 2017, 23:46:18 »

Als Erwerbsloser und Hartz4 Empfänger ist man natürlich bemüht einen neuen Job zu finden.
Bei der Privatinsolvenz hat man dieses ja auch als Pflicht.
 
Doch habe ich etwas von 3 Bewerbungen die Woche gelesen. Zum einen bietet das der Arbeitsmarkt nur sehr begrenzt womit man nach kurzer Zeit dabei wäre sich doppelt und dreifach bei denselben Firmen zu bewerben und in meiner Situation kämen wohl nur Helferarbeiten oder Zeitarbeit in Frage.
 
Womit ich selbst bei einem Vollzeitjob noch deutlich unter der Pfändungsfeigrenze verbleiben würde da ich mit dem Mindestlohn rechen müsste.
 
Muss ich dennoch diese 3 Bewerbungen die Woche schreiben und kann mir dieses bezüglich der Restschuldbefreiung negativ ausgelegt werden wenn ich mich weniger oder eine zeitlang, weil es der Markt nicht hergibt, gar nicht bewerbe?
 
Etwas zu meiner Person:
Aktuelle Lage: Arbeitslos und Hartz 4
Ausbildung: keine abgeschlossene Ausbildung
Gegenwärtiges Alter:42 Jahre
 
Also bin ich so oder so recht unbeliebt im Bewerberpool.
 
Sollte es doch mal zu einem Vorstellungsgespräch kommen muss die Privatinsolvenz dann angegeben werden oder muss dieses bereits im Bewerbungsschreiben ersichtlich sein?
 
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Bewerbungen während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 12. Februar 2017, 09:23:29 »

Es gibt kein Gesetz in dem steht wie oft Du Dich bewerben musst. Weder aus Sicht als Insolvenzler noch als Hartzer.
Aber in Zeiten von Internet und Email ist es doch mit copy und paste sehr einfach sich zu bewerben.
Adressen findest Du genug über die Webseite des Arbeitsamtes allein.   
Und wenn es nicht ganz so passen sollte ist es ja nicht Deine Schuld. Mach Dir da nicht so viele Gedanken darüber.
Und wenn es klappt um so besser.
In der Bewerbung würde ich nichts schreiben über die Insolvenz. Das wäre frühestens ein Thema wenn es ernst wird.
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Bewerbungen während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 12. Februar 2017, 11:16:47 »

Es gibt zu diesen Fragen 2 mir bekannte BGH-Entscheidungen, die hilfreich sein können.

Die Zahl bei den Bewerbungen wird vom BGH in einem Urteil (IX ZB 224/09) relativiert. Dort seht, dass als ungefähre Richtgröße zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten können , sofern entsprechende Stellen angeboten werden. Wenn es also keine sinnvollen Stellenangebote gibt, muss man sich auch nicht bewerben. Hierbei wäre es aber sinnvoll, das fehlende Angebot auch dokumentieren bzw. glaubhaft machen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass die Erwerbsobliegenheit nicht verletzt wird, wenn man durch einen Job kein pfändbares Einkommen erwirtschaften kann und sich deswegen nicht bewirbt (z.B. BGH IX ZB 160/09). Eine ungelernte Kraft in einer strukturschwachen Gegend muss sich also nur auf Stellen bewerben, die Aussicht pfändbares Einkommen hat. Aber auch hier gilt, dass man das glaubhaft machen muss, wenn man gefragt wird, warum man sich nicht bewirbt.

Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Bewerbungen während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 12. Februar 2017, 11:47:24 »

@ Wandervogel
Das mag rechtlich so richtig sein.
Aber um den Streit darüber (irgendwann) aus dem Weg zu gehen wäre es doch hilfreich (erfolglose) Bewerbungen in ausreichender Menge zu sammeln... . Die erfolgreiche RSB sollte es WERT sein.
Gespeichert
 
 

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