Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: ukli am 21. Mai 2017, 11:25:45

Titel: BFH Urteil vom 03.08.2016 X R
Beitrag von: ukli am 21. Mai 2017, 11:25:45
Hallo, seit Jahren liegen wir  mit dem FA im Streit, wegen Steuer auf ein Veräußerungsgewinn. Das FA hat diese Forderung zu spät zur Tabelle angemeldet. Zum einen  weil die Steuerfeststellung erst kurz nach Eröffnung der Insolvenz geschah, obwohl der I -Verwalter eine entsprechende Aufforderung aussprach. Als dann das FA die Forderung anmeldete, wurde sie abgelehnt, da die Tabelle geschlossen war. Daraufhin wandte sich das FA an uns.
Die Forderung selbst wurde von einem anderen FA festgestellt , dort, wo der Veräußeru gshgewinn entstand, dann an "unser" FA gegeben, das darauf dann den Bescheid erlies. Gegen beide Bescheide der FA haben wir Einspruch eingelegt. Jetzt haben wir von dem 1.FA eine Mitteilung erhalten, dass unser Einspruch abgewiesen sei, da der BFH am 3.8.2016 ein Urteil erlies (s.o.)
Leider kriegen wir über Internet keinen Zugang zu dem Urteil.
Unsere Frage, kennt jemand aus der Gemeinde das Urteil und wenn ja, was sagt es aus?
Beste Hrüße Ukli
Titel: Antw:BFH Urteil vom 03.08.2016 X R
Beitrag von: Feuerwald am 22. Mai 2017, 12:23:39

BFH, 03.08.2016 - X R 25/14

https://www.jurion.de/urteile/bfh/2016-08-03/x-r-25_14/