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Autor Thema: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...  (Gelesen 39733 mal)

kleine biene

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Hallo zusammen,
ich bin bei meiner Recherche dieses Forum gestossen :thumbup:

Habe mal ein paar Fragen, bei denen ich nicht wirklch weiter komme:
Also kurz und knackig :
Im August 2006 ist mein Mann urplötzlich ausgezogen und hat mich und meine 5 j.  Tochter sitzenlassen.
Ende Sept.  habe ich dann auch noch zu allem überfluss meinen 400 Euro Job verloren.  Lebe derzeit von ALG2, Unterhalt für die kleine bekomme ich von der Vorschusskasse des Jugendamtes.
Mein Mann hat mir offene Handyrechnungen und 2 Kreditkarten hinterlassen (Reine Hauptforderung insgesamt ca.  5400 Euro), die leider nur auf meinen Namen laufen.
Weiterhin habe ich selbst noch ca 5 "klein" Gläubiger von insgesamter Hauptforderung von 800 Euro.
Von meinem Ex sehe ich keine müde Mark.  Scheidung läuft schon seit Dez. 06.
Ich war gleich im Okt.  bei der Schuldnerberatung unseres Landkreises, jedoch ist das ganz ehrlich nicht mein Ding, so wie der nette Mann mir da geraten hatte, nichts zu zahlen, weil ich ja nichts habe! Ich will zahlen, war ja auch selbst schuld, alles auf meinen Namen zu machen.  Privatinsolvenz kommt für mich nicht in Frage, da ich denke, das die Hauptforderungen abzustottern sind und ich mich besser fühle, wenn ich es bezahlt habe.
Ich habe alle Gläubiger noch im Oktober 06 angeschrieben und meine Lage erklärt.  Es waren bis dato keine Vollstreckungsmaßnahmen usw.  von ihnen gemacht worden "reine Mahnungen bzw.  Erinnerungen"
Seit Februar stehe ich stätig in Kontakt mit den Gläubigern, die es ja immer wieder versuchen mich zu bedrängen und natürlich auch Mahnbescheide, Inkasso, Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändung, EV.  alles hinter mir. 
Seit Mai zahle ich jetzt auch schon Klein-Gläubiger ab, zwar mit kleiner Summen, aber immerhin, bzw habe ich denen Einmalzahlungen angeboten, die die Hauptforderungen abgedeckt haben. 
Ich habe jetzt im Oktober die kleinen Weg (ein wenig Stolz bin :rougi:)
Ich konnte vor Mai 07 wirklich nicht zahlen, da mir mein Ex die Wohnung fast ausgeräumt hat (waren fast alles seine Möbel) sodaß ich mir erstmal ein Bett und einen Herd zusammen sparen musste.

Jetzt aber zu meinen Fragen:
Ich hatte ja bereits im Oktober 06 alle Gläubier angeschrieben und auf meine Lage aufmerksam gemacht.
Das Sie trotzdem Vollstreckung gegen mich einleiten, war mir ja klar, aber muss ich jetzt die horenden Inkassokosten mitzahlen?
Gibt es da nicht so etwas wie Schadensminderungspflcht? Die Hauptforderungen der großen Gläubiger belaufen sich auf 5400 Euro mit den zusätzlichen Kosten auf 7500 Euro!
Da seh ich ja gar kein Land mehr :-(
Verzugszinsen, und die "normalen" Mahnkosten sehe ich ja absolut ein, aber ich will die Schulden ja auch bezahlen, aber so wird dat nie wat.
Die eine Bank hat mir gesagt, das ich mit der 60 Euro Rate nur 1/3 der Hauptschuld tilge. . . ist deprimierend irgendwie.

Vielleicht mögen mich hier jetzt einige auslachen, aber ich frage mich wirklich, ob man die Gläubiger dazu bringen kann, nur die Hauptschuld + Zinsen zu zahlen. . .  damit ich wieder Land sehe.
Wenn ja, gibt es ein vorverfassten Brief im Web?
Vielen Dank für Eure Hilfe und
liebe Grüße
dat Bienchen





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paps

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #1 am: 26. August 2007, 21:08:31 »

Erst mal willkommen.

Sehr umstritten ist die Frage nach den Gebühren, die Inkasso`s verlangen.
In aller Regel leben die ja vom Erfolg und wollen dann natürlich auch ihre, meist überhöhten Kosten haben.

Einige Musterbriefe zur Stundung/Ratenzahlung findest du auch im Servicebereich

Generell solltest du alle weiteren Überweisungen mit dem Vermerk"nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung" versehen.

Möglich wäre auch ein Vergleich auf Basis der Hauptforderung, sofern ein Dritter einen Einmalbetrag anbieten kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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kleine biene

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #2 am: 26. August 2007, 21:31:40 »

Hallo,
vielen  Dank für die Antwort.

Die EV habe ich bereits im März abgegeben und habe keine pfändbaren Gegenstände.  Auch unterliegt mein Konto wegen Amex der Kontopfändung.
Habe bei allen Gläubigern versucht einen Vergleich zu erwirken, jedoch ist es bei einigen eben nicht möglich gewesen bzw hatten sie mir schon einen Vergleich ihrerseits angeboten, den ich hätte auf einmal bezahlen sollen und dies aber utopisch war (z. B.  statt 4000 Euro nur 2000 Euro zu zahlen o.  statt 1200 Euro nur 750 Euro)
Verlockende "Angebote", mir allerdings wegen Geldmangel nicht möglich gewesen.

Ich möchte einfach nur wieder Land sehen und bezahle ja auch so gut wie es eben geht jeden Gläubiger.
Allerdings hätte ich gern mal gewusst, ob ich die Inkassokosten trotzdem zahlen muss/sollte, da ich ja weit vor den gerichtlichen Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden und der EV meine Zahlungsunfähigkeit bekannt gemacht habe und ich eben denke, das die Gläubiger eine Schadensminderungspflicht haben?

Hätte ich auf die Ratenzahlungen die ich bis jetzt geleistet habe vermerken müssen "nur auf die Hauptforderung"? Hab ich mir weil ich es nicht getan habe selbst ins Knie geschossen? Ich habe keinerlei Schuldanerkenntnisse von Inkassobüros unterschrieben oder gilt es als Eingeständnis, wenn ich die Raten an die Inkassos überweise?

Kann ich die Sache jetzt noch hinbiegen, sodass ich nur die Hauptforderung + Zinsen zahle?
Ich bin ja erst seit kurzem wieder "zahlungsfähig" (def. = was man halt von ALG2 noch so abdrücken kann) und möchte aus dem Schlamassel raus, weil ich unter anderem auch Angst habe einen ggf.  neuen Job zu verlieren (bin im Handel und Lohnpfändungen würde einen Rausschmiss rechtfertigen)

Ich weiss nur nicht ob sich die Gläubiger damit zufrieden stellen, wenn ich zumindest die Hauptforderung voll ausgleiche, was ich bis auf den einen gr.  Gläubiger (HF + Inkasso usw.  4300 Euro Ratenzahlung läuft) innerhalb von weniger als einem Jahr schaffen kann. 
Wie kann ich denen das plausibel erklären, das ich auf jedenfall gewillt bin zu zahlen und ja auch zahle, aber eben ohne das es ins Uferlose ausartet? Möchte wirklich keine Inso und tu alles dagegen.



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Feuerwald

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #3 am: 26. August 2007, 21:34:37 »

Bei ausgeklagtem Forderungen wird meist eine Überwachung/Betreibung auf Erfolgsbasis vereinbart. Ein Forderungskauf ist auch denkbar. In beiden Fällen erscheint das zusätzlich in Rechnung stellen von Inkassogebühren als Verzugsschaden des Gläubigers unredlich, um höflich zu bleiben.

Kein Unternehmen würde die üblichen Inkassogebühren tatsächlich akzeptieren oder gar bezahlen. Der Trick ist ein Scheingeschäft zwischen Gläubiger und Inkasso zu Ungunsten der Verbrauchers. Man tut halt so also ob da ein immenser  Gebührenschaden entstanden wäre. Tatsächlich aber besteht der nur auf dem Papier.

Der Schaden Inkassogebühren entsteht dem Gläubiger daher meist nicht. Und wo kein Schaden ist, gibt es auch keinen zu ersetzen.

Nur leider hat sich diese Unsitte, den Verbrauchen einen Inkassoschaden als Verzugsschaden aufzubrühen, längst im unserem Land manifestiert.

Rechtliche Grundlage ? Gibt es nicht.

Mit Redlichkeit, sprich abstottern, kommt man deshalb nicht sehr weit. Die Schuldenberatung hatte recht. Das Prinzip heißt: Zuckerbrot und Peitsche. Auf beiden Seiten ! Das ist zwar unter menschlichen Wesen recht primitiv, leider die einzige Sprache di Inkassounternehmen begreifen.

Die Peitsche des Inkassos sind Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Einschüchterung oder Anprangerung.

Die Peitsche des Schuldners sind Gegenreaktionen wie „Ok, dann gibt es halt nichts, denn wo nichts ist, kann man auch nichts herauspeitschen“.

Das Zuckerbrot des Schuldners ist „Wenn wir aber in einem menschwürdigem Dialog eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden, rücke ich ganz freiwillig etwas raus“

Das Zuckerbrot der Inkassos ist „Wir tun so als würden wie einen vergleich anbieten, dann zahlt der was an uns und kurz vor Schluss hauen wir Ihn doch in die Pfanne“.

Vermutlich ist der Vortrag nicht sehr hilfreich, ich weiss.
Versuchen Sie wie paps schreibt zumindest ein paar Zugeständnisse herauszuboxen. Forderungsfestschreibung, Zinsverzicht, Anrechnung auf Kosten -> Hauptforderung  -> Zinsen, wie dies allg. bei Verbrauchdarlehen üblich ist (§ 497 BGB).

Nur eins würde ich persönlich nicht tun,
brav alles unterschreiben, was das Inkasso so zuschickt, bspw. Anerkenntnis, Lohnabtretung usw.
 
Gruss
Feuerwald

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wernst6

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #4 am: 28. August 2007, 15:27:48 »

Hallo,
also Inkassokosten hatte ich ein Vefahren und die Richterin hat zum Gläubiger fast wörtlich gesagt, -  wenn sie als Anwalt nicht in der Lage sind ,die Schulden auf normalem Wege ein zu treiben und ein Inkasso unbedingt brauchen  , ihr Problem. -
Sie erwähnte auch ein Urteil des Landesgerichtes Dresden.
Den Wortlaut zu meinem Urteil habe ich nicht im Kopf, aber ich habe es so verstanden , die Inkassokosten bleiben in dem Fall nicht an mir hängen.
Wolfgang.  das war in Berlin.

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kleine biene

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #5 am: 28. August 2007, 17:44:49 »

Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich hoffe, das ich das auch so hinbekomme mit den Inkassokosten.
Ich finde es "ungerecht"(mag jetzt jemand mit den Augen rollen, aber ich denke so), das ich die Inkassokosten aufgebrummt bekommen, da ich NIE den Kontakt zu den Gläubigern abgebrochen habe, sondern immer Versucht habe durchVorschläge (Ratenzahlung, Einmalzahlung), wenn es auch in Ihrem Sinne viel zu wenig war, einig zu werden. 
Nachdem sie dann bei mir das volle Programm (MB, Pfändung, EV ) durchgezogen haben, geben sie mir plötzlich die Möglichkeit, meine schon vor ewigen Zeiten versuchte Ratenzahlung zu ermöglichen. 
Komme mir irgendwie total vertrottelt vor, weil sie jetzt darauf eingehen und mich vorher nochmal richtig in den Sch. . .  ziehen.
Ich versuch es jetzt einfach mit dem Vermerk "zur Hauptforderung" und bezahl die HF , basta und dann mal sehen was noch kommt und ob was kommt.
Vielen Dank Euch, für Eure Tipps!
LG
Dat Bienchn
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Kathinka77

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #6 am: 14. September 2007, 15:36:53 »

Hallo!!!

Wollte nur was bzgl.  der Inkassokosten loswerden!! Es ist richtig, dass viele der Meinung sind (Gerichte etc. ) das diese nicht anerkannt werden- weil zu hoch etc. 

Aber Inkassokosten und die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (wie zb.  Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten) sind zwei unterschiedliche Dinge.

Nur weil man vorher angibt, nicht zahlen zu können, entbindet das nicht von der Zahlung.  Woher soll der Gläubiger denn wissen, dass deine Angaben stimmen? Er muss ja zumindest die Möglichkeit haben, durch ZV Maßnahmen zu klären, ob etwas pfändbares vorhanden ist. 

Ich selbst bin in der Zwangsvollstreckung beim Anwalt tätig und - sorry will dir jetzt nicht zu nahe treten - muss mir leider auch sehr viele Lügen der Schuldner anhören. 

Es ist auf jeden Fall zu verstehen, dass die Gläubiger nicht allein auf deine Aussage hin "ich hab nichts" die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstellen.  Sie benötigen auf jeden Fall einen geeigneten Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und den holen sie sich in den meisten Fällen halt über ZV Maßnahmen.  Die Kosten hierfür sind offiziell notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. 

Wenn diese Kosten allerdings den "normalen" Rahmen sprengen dann könntest du versuchen die Schadensminderungspflicht anzubringen um dann letztlich weniger zu zahlen. 

Gruß Kath
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paps

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #7 am: 14. September 2007, 21:21:18 »

Das die verauslagten notwendigen Kosten durch den Schuldner beglichen werden müssen, darüber streitet keiner.

Aber, dass nach der Ausschöpfung der dem Gläubiger gegebenen Möglichkeiten (bis hin zur EV) die ganze Palette nochmal von sogenannten "beauftragten" Anwälten oder Inkassobüros durchgezogen wird, dagegen darf man doch wohl etwas tun.

Insbesondere dann, wenn z.B. zur Erstellung eines MB, den ich mir im Net kostenlos runterladen/ oder beim Amtsgericht holen kann, bereits ein Anwalt beauftragt wird, dann glaube ich schon das man gegen überhöhte und unberechtigte Gebühren vorgehen sollte.

Und ihre pauschale Aussage, dass alle die nicht zahlen, einfach nur nicht wollen, kann man so nicht stehen lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Kathinka77

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #8 am: 17. September 2007, 11:54:19 »

Ich will ganz sicher nicht behaupten, dass jeder der nicht zahlt dieses bewußt und extra tut.   Sicherlich gibt es sehr sehr viele Schuldner die ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten sind--- keine Frage.   Ich kann nur leider aus der Praxis berichten, dass es auch oft anders ist.  

Was die Kosten für die Beantragung eines Mahnbescheides/Vollstreckungsbescheides angeht -- halte ich die schon für gerechtfertigt.  

Es mag vielleicht einige geben, die diesen selbst beantragen können, aber da nun in den meisten Bundesländern das automatisierte Mahnverfahren gilt und die Anträge an die zentralen Mahngerichte gehen müssen, kann man nicht erwarten, dass sich die Gläubiger hier keine Hilfe durch Anwälte holen.    Es wird kein Gericht der Welt entscheiden, dass z.   B.   eine Privatperson Mahnbescheide selbst beantragen können muss.  

Und Anwälte haben auch im Hinblick auf ihre Mandanten die Pflicht, die Kosten gering zu halten.   Denn letztlich haben die Mandanten (Gläubiger) die Vollstreckungskosten zu tragen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.  

Daher wird der Anwalt nicht unnötige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten - schon gar nicht, wenn der Schuldner bereits wegen einer anderen Sache die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.  

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Raphael

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #9 am: 18. September 2007, 08:53:35 »

Insbesondere dann, wenn z. B.  zur Erstellung eines MB, den ich mir im Net kostenlos runterladen/ oder beim Amtsgericht holen kann, bereits ein Anwalt beauftragt wird, dann glaube ich schon das man gegen überhöhte und unberechtigte Gebühren vorgehen sollte

Was bitte ist eine MB und wo kann man die im Net runterladen  :whistle:

Gruss Raphael
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paps

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #10 am: 18. September 2007, 19:09:12 »

MB = Mahnbescheid  :whistle:
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kleine biene

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #11 am: 19. September 2007, 09:24:17 »


[/quote]
Zitat von: Kathinka77 link=topic=1392. msg6621#msg6621 date=1189777013
Hallo!!!

Wollte nur was bzgl.   der Inkassokosten loswerden!! Es ist richtig, dass viele der Meinung sind (Gerichte etc.  ) das diese nicht anerkannt werden- weil zu hoch etc.   

Aber Inkassokosten und die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (wie zb.   Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten) sind zwei unterschiedliche Dinge. 

Nur weil man vorher angibt, nicht zahlen zu können, entbindet das nicht von der Zahlung.   Woher soll der Gläubiger denn wissen, dass deine Angaben stimmen? Er muss ja zumindest die Möglichkeit haben, durch ZV Maßnahmen zu klären, ob etwas pfändbares vorhanden ist.   

Ich selbst bin in der Zwangsvollstreckung beim Anwalt tätig und - sorry will dir jetzt nicht zu nahe treten - muss mir leider auch sehr viele Lügen der Schuldner anhören.   

Es ist auf jeden Fall zu verstehen, dass die Gläubiger nicht allein auf deine Aussage hin "ich hab nichts" die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstellen.   Sie benötigen auf jeden Fall einen geeigneten Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und den holen sie sich in den meisten Fällen halt über ZV Maßnahmen.   Die Kosten hierfür sind offiziell notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung.   

Wenn diese Kosten allerdings den "normalen" Rahmen sprengen dann könntest du versuchen die Schadensminderungspflicht anzubringen um dann letztlich weniger zu zahlen.   

Gruß Kath

. . . moment mal!
Hallo Kathinka77,
Ich denke man darf nicht überlesen, das Du bei einem Anwalt in der Zwangsvollstreckung arbeitest, und dieser sollte doch fähig sein, Geld OHNE ein Inkassobüro einzutreiben!

Selbstverständlich bin ich nicht davon ausgegangen, das die Gläubiger mir aufgrund meiner Aussage, das ich "nichts habe" glauben.  Ich hab jeden ALG Bescheid, und auch sofort auf die EV und die Kontopfändung hingewiesen und Kopien davon an sie verschickt, TROTZDEM haben einige nachdem Inkassobüros beauftragt und neue MBs erstellt, obwohl ich denen eine kleine Ratenzahlung auf die HF vorgeschlagen habe!
Und plötzlich gehen sie auf meinen Vorschlag ein, nachdem die Inkassokosten draufgeschlagen worden sind? Find ich ziemlich daneben, sorry.
Ich werde jetzt die HF begleichen und zwar nur an die Hauptgläubiger.  Werde mich auch mit keinem Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt mehr rumschlagen und nur noch mit den Hauptgläubigern selbst unterhalten und dann schauen wir mal weiter, ob sich noch jemand von den Eintreibern rührt.  Ich habe keinerlei Schuldanerkenntnisse unterschrieben und werde dies auch NIE tun und überweise nur noch "zur Verwendung auf die HF".

Desweiteren ist es doch für die Gläubiger möglich das Schuldnerverzeichniss im Amtsgericht einzusehen, und wenn sie das denn getan hätten, hätten sie meinen EV gesehen! Wozu muss also jeder Gläubiger noch weitere ZV einleiten? Ist aus meiner Sicht völlig unnötig und nur Geldmacherei.

"muss mir viele Lügen anhören". . . mag sein, aber warum sollte ich Lügen, wenn ich zahlungswillig bin und aber nicht pfändbar.  Eigentlich sollten sie mir die Füsse küssen, das ich keine Inso anmelde und zahle! Was bei meinem Schuldenstand und Einkommen vermutlich schneller durch wäre, als ich Hallo sagen kann.


LG
Dat Bienchen

Übrigens: Hab jetzt einen EV-Titel durch eine geringe  Einmalzahlung erledigt (ich rede von geringer als die HF!):juchu: was nur möglich war durch direkten Kontakt zum Hauptgläubiger - Rechtsanwalt hat 2 mal geblockt
Desweiteren ist meine Kontopfändung ruhend gestellt, da ich denen gesagt habe, das ich ansonsten, bedingt durch die hohen Kontoführungsgebühren, aufgrund der Ktopfänd. , nicht mehr in der Lage bin die Raten vollständig zu zahlen. 
. . . ich denke es geht aufwärts, man muss nur den Spiess ein wenig (um)drehen. . . .



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Kathinka77

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Re: Brauche kleinen Denkanstoss- Inkasso-Schadensminderungspflicht...
« Antwort #12 am: 26. September 2007, 12:50:12 »

Zitat:
Ich denke man darf nicht überlesen, das Du bei einem Anwalt in der Zwangsvollstreckung arbeitest, und dieser sollte doch fähig sein, Geld OHNE ein Inkassobüro einzutreiben!



Hallo!!!

Wollte dazu kurz erwähnen, dass normalerweise nicht der Anwalt derjenige ist, der die Inkassobüros beauftragt, sondern der Gläubiger selbst.  Kenne kein Anwaltsbüro, dass nicht selbst in der Lage wäre, die Vollstreckung durchzuführen. 

Ferner wird - von unserem Büro - immer (!) zunächst beim Gericht angefragt, ob schon Eintragungen im Schuldnerverzeichnis bestehen.  Es gibt aber sicherlich Büros die dieses nicht tun.  Allerdings dürften diese auch ein Problem haben - immerhin hat der Anwalt nicht nur gegenüber dem Schuldner, sondern auch gegenüber seinem Mandanten die Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten.  Ggf.  kann auch der Mandant (im Falle der fruchtlosen Vollstreckung) die Zahlung der entstandenen Kosten verweigern und der Anwalt bleibt drauf sitzen. 



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