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Autor Thema: Darf ich zahlen  (Gelesen 2959 mal)

Exfrau

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Darf ich zahlen
« am: 10. November 2016, 20:38:45 »

Darf ich für meinen Exmann einen Betrag an die Gläubiger zahlen oder geht das nicht ?

Gruss
die Exfrau
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waldi

Re: Darf ich zahlen
« Antwort #1 am: 11. November 2016, 11:00:27 »

Ich nehme an, der Exmann steckt im Insolvenzverfahren, nicht wahr?

Natürlich kannst Du Dein Geld dorthin geben, wohin Du möchtest.

Aber worin genau liegt der Sinn dieses Bestrebens?
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Exfrau

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Re: Darf ich zahlen
« Antwort #2 am: 11. November 2016, 19:25:59 »

Hallo Waldi
danke für die Antwort.
Ich hab mit dem Insolventsanwalt gesprochen. Wahrscheinlich wird der Gläubiger trotz Widerspruch darauf pochen
Er meint wenn das so ist dann sollten wir mit ihm sprechen und ich auch u vielleicht können wir uns da einigen.
Wenn er nämlich nicht darauf eingeht bleibt das für immer und so hab ich das verstanden bleibt genau diese Sache auch nachdem die 6 Jahr um sind.

Danke
die Exfrau
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waldi

Re: Darf ich zahlen
« Antwort #3 am: 12. November 2016, 09:04:36 »

Man muss wohl Deinen anderen Thread (vbuH) gedanklich hier mit einfließen lassen, um das Übel verstehen zu können.

Und anscheinend besteht das Übel darin, dass die Schuld beim besagten Gläubiger in der Tat vorsätzlich herbeigeführt wurde. Und anscheinend weiß der Insolvenzanwalt (was ist das genau?) mehr über die Hintergründe als wir.

Solange dies so ist, kann natürlich hier im Forum nicht so auf dieses Thema eingegangen werden wie dies der wissende Anwalt kann und tut.
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tomwr

Re: Darf ich zahlen
« Antwort #4 am: 25. November 2016, 23:07:46 »

Darf ich für meinen Exmann einen Betrag an die Gläubiger zahlen oder geht das nicht ?

Gruss
die Exfrau

Geht wohl um verbotene unerlaubte Handlung.
Dürfen tust Du schon, die Frage ist eher ob es sinnvoll ist.
Sagen wir mal so, derzeit kann der Gläubiger nicht vollstrecken bis zur Entscheidung über die RSB.
Außerdem weiß man nicht, ob der Gläubiger nach Erteilung der RSB überhaupt aus diesem Grund vollstrecken wird.

Zum Einen muss er das beweisen und ist auch ggf. mit Prozessrisiken verbunden, zum Anderen kann er das auch vergessen, verstorben sein, selbst ein Insolvenzverfahren durchlaufen, aufgrund positiven Karmas auf weitere Forderungsbeitreibung verzichten oder durch das lange Verfahren müde sein und was weiß ich. Gerade bei dem niedrigen Zinsniveau macht es aus meiner Sicht insgesamt wenig Sinn vorab den Gläubiger zu befriedigen. Ist das Forderungsattribut vbuH überhaupt gerichtlich festgestellt ? Oft wird es nur behauptet und das reicht insgesamt nicht aus.

Also ich würde erstmal nichts zahlen. Warum auch.
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