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Autor Thema: Eidestattliche Versicherung  (Gelesen 2502 mal)

fly

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Eidestattliche Versicherung
« am: 19. Dezember 2007, 08:49:18 »

Hallo zusammen, ich muste am Montag die Eidestattliche Versicherung abgeben.  Was hat das für Folgen für mich.  Ich bin selbstständiger Handelsvertreter und weiß nicht wie ich mein Geschäft weiterführen soll wenn die Sparkasse meine Konten pfändet.
Der Gerichtsvollzieher der mir die EV abnahm hat mir keine Unterlagen dagelassen.  Ist das Rechtmäßig???
Kann mir jemand helfen???
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Feuerwald

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Re: Eidestattliche Versicherung
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2007, 10:46:40 »

soll wenn die Sparkasse meine Konten pfändet.

-> Neues Konto  suchen. Im Pfändungsfallwird es schwer, eine Freigabe nach § 850i ZPO durchzusetzen.


Der Gerichtsvollzieher der mir die EV abnahm hat mir keine Unterlagen dagelassen.  Ist das Rechtmäßig???

-> Ja, das ist in der Tat üblich. Es gibt keine Durchschrift für den, der den Wisch auzufüllen hat. Mussten Sie auch die Auftraggeber /  Kunden angeben ? Kann könnte auch dort eine Forderungspfändung erfolgen.

Wie hoch sind denn die Gesamtverbindlichkeiten in etwa ?

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fly

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Re: Eidestattliche Versicherung
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2007, 11:33:56 »

Danke für die Antwort, die Verbindlichkeiten insgesamt lassen sich im Moment schwer beziffern, da eine Ferienimobilie, bedingt durch Trennung und Scheidung vor der Zwangsvollstreckung steht.  Die aktuelle Vorderung die der GV eintreiben wollte belauft sich auf rund 10 000€.  Frage : ist es für mich vielleicht eine Lösung das Gewerbe zu übergeben und in ein angestellten Verhältnis zu wechsel???
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