"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?  (Gelesen 4084 mal)

Karl37

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« am: 04. März 2009, 10:30:59 »

Hi

Habe einen Termin beim Schuldnerberater gemacht.
Termin ist erst Ende April.

Muss als Sebständiger Insolvens anmelden.
Habe keine Einahme mehr.

Flattern schon die knallharten Briefe vom Finanzamt ein, können nicht mehr abuchen usw.

Schuldnerberater meinte aushalten bis  Ende April.


Wäre das nun ein Fehler wenn ich jetzt gleich direkt Insolvenz anmelde?


Gruss
Karl
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #1 am: 04. März 2009, 10:35:12 »

Ja und ist der Schuldnerberater so überlastet, dass er Ihnen erst im April einen Termin gibt? Es gibt hier im Forum kompetente Leute, da warten Sie maximal 48 Stunden.

Mal abgesehen davon muss keine Einzelunternehmer Insolvenz anmelden. Er hat aber die Möglichkeit dazu.  Nur bitte vorher beraten lassen und hier lesen.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #2 am: 04. März 2009, 11:39:11 »

Wenn keine Einnahmen mehr vorhanden sind, wäre die erste aller Aufgaben die persönliche Existenzsicherung. Wie soll es (wirtschaftlich) weitergehen? Haben Sie da schon Pläne bzw. Maßnahmen eingeleitet, bspw. SGB II oder Job in Sicht?

Bevor man sich auf eine Warteliste setzen lässt und auf einen Termin hofft, ist es immer wichtig klar zu machen, das man Selbständig ist (Regelinsolvenz), denn viele der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen beraten ausschließlich Verbraucher (Verbraucherinsolvenz).

Sollte das Finanzamt zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag stellen, muss man umgehend – Frist meist  nur 2 Wochen  - abwägen, ob ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosen gestellt wird. Nur durch den Eigenantrag kann man Restschuldbefreiung erlangen.

Vor bösen Briefen sollte man sich nicht erschrecken, wichtig aber: Öffnen, lesen, abheften!


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Karl37

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #3 am: 04. März 2009, 12:09:24 »

Zitat
Haben Sie da schon Pläne bzw. Maßnahmen eingeleitet, bspw. SGB II oder Job in Sicht?


Morgen werde ich SGB II  Beantragen.
arge hatte heute keine Sprechstunde.

Hatte heute ein Gespräch mit dem Finanzamt.
Bekomme dann Bescheid ob ich es Stunden könnte für 6 Monate.
Also ob ich die Steurwschuld in Raten zahlen könnte.
Die überprüfen gerade ob ich schon mal aufgefallen bin, wegen Mahnungen usw.

Also da noch mal Aufschub von 2 Wochen.
Rate kann ich auch schon nicht mehr zahlen.

Zitat
Sollte das Finanzamt zwischenzeitlich einen Insolvenzantrag stellen, muss man umgehend – Frist meist  nur 2 Wochen  - abwägen, ob ein Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosen gestellt wird. Nur durch den Eigenantrag kann man Restschuldbefreiung erlangen.


Also wenn ich das richtig verstehe.
Die werden versuchen bei mir abzubuchen.
Das Geld wird von der Bank zurückgeholt.
Da Konto voll in Minus ist.

Dann wird das Finazamt inerhalb 14 Tage  ein Insolvenzantag bestellen?


Gruss
karl

 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #4 am: 04. März 2009, 12:28:30 »

Dann wird das Finanzamt innerhalb 14 Tage  ein Insolvenzantrag bestellen?

- so schnell passiert das i.d.R. nicht. Erst mal kommt das ganze in die Vollstreckung ... und auch dann ist der Insolvenzantrag kein muss. Sollte es jedoch dazu kommen, sollte schnell gehandelt werden (2 Wochen Frist). Das ist wichtig zu wissen.  Deshalb habe ich es erwähnt.

Keine Panik. Nur zu oft  ist diese Angst vor dem Ungewissen der Grund für teils überstürzte und dann fehlerhafte Insolvenzanträge. Da heißt es oft „Ich muss heute noch Insolvenz beantrag ... weil ich nicht weiss, was morgen passiert“.

Zumindest sollte man sich die zeit nehmen und sich selbst kündig machen, bevor man den Insolvenzantrag einreicht.

Wichtig: Manche SGB II Behörden zwingen den Antragsteller zur umgehenden Abmeldung des Gewerbes (wozu auch immer). Sollten Sie die Selbständigkeit aufgeben und das Gewerbe abmelden, könnte es passieren, dass der Zugang zum Regelinsolvenzverfahren verbaut ist und Sie als Verbraucher das zeitlich aufwendige Antragsprozedere als Verbraucher zu durchlaufen haben

Weiterführung der Selbständigkeit ja oder nein (auch mit SGB II Bezug denkbar, wenn Hoffnung auf Besserung besteht).

Falls Aufgabe der Selbständigkeit und Gewerbeabmeldung noch  v o r  Antragstellung, bitte § 304 InsO lesen und verstehen:

- Zahl der Gläubiger über 19 und/oder
- Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (Sozialkassenbeiträge)

dann weiterhin Regelinsolvenz. Sonst Verbraucherinsolvenz.




Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Karl37

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #5 am: 04. März 2009, 12:50:49 »

Danke

SGB II 
Und mein nächstes Problem, wird noch sein. das da auf mein Minus Konto noch Geld reinkommt.
Also ich bekomme nichts mehr von der Bank.
Stehe da mit- 7100 Euro in Minus.

Darf nicht weiter in Minus, weil fast keine Einahmen mehr sind.
Ok dann kommen da zwar 400 Euro rein.
Dann bin ich 6700 Euro in Minus.

Aber von den Geld habe ich ja nichts.

Das wird dann das nächste Problem sein, das der SGB II  klar zumachen.



Gruss
Karl
« Letzte Änderung: 04. März 2009, 12:55:17 von Karl37 »
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #6 am: 04. März 2009, 13:27:31 »

Neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen und die Sozialleitsung darauf buchen lassen. Danach mit Feuerwald reden. Das hilft.
Gespeichert
 

Karl37

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #7 am: 04. März 2009, 15:40:58 »

Zitat
Gewerbe abmelden, könnte es passieren, dass der Zugang zum Regelinsolvenzverfahren verbaut ist und Sie als Verbraucher das zeitlich aufwendige Antragsprozedere als Verbraucher zu durchlaufen haben



Ich habe gerade gelesen, das man für ein Regelinsolvenzverfahren mindestens 19 Gläubiger braucht.

Bei mir sind es nur 4
Bank
Finanzamt
Steruberater
Darhlehen Bausparkasse.

Also kommt bei mir ein Regelinsolvenzverfahren nicht in Frage ?

Zitat
Neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen und die Sozialleitsung darauf buchen lassen. Danach mit Feuerwald reden. Das hilft.

Danke wurde gestern gemacht bei der Postbank .
Noch stehe ich ja nicht in der Schufa.

Gruss
Karl
« Letzte Änderung: 04. März 2009, 15:43:10 von Karl37 »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #8 am: 04. März 2009, 16:08:38 »

"Also kommt bei mir ein Regelinsolvenzverfahren nicht in Frage ?"

doch,
solange Sie eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben -> Regelinsolvenz.
Nach Einstellung der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit -> Verbraucherinsolvenz,
da weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Deshalb nicht vorschnell das Gewerbe aufgeben und abmelden. 



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Karl37

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Erst Schuldnerberater oder erst Insolenz anmelden?
« Antwort #9 am: 04. März 2009, 16:25:20 »

Ok Danke
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz