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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hallo wer kann mir einen Rat geben!  (Gelesen 3983 mal)

sunshine74

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Hallo wer kann mir einen Rat geben!
« am: 14. August 2007, 16:04:34 »

Also wir haben gut 48000€ Schulden und haben eine RA eingeschaltet um einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, alle 48 Gläubiger anzuschreiben und mit Ihnen in Kontakt zu treten, alles natürlich auf den Beratungsschein, also da keine weiteren Kosten.  Dann haben wir nun seit meheren Monaten schon mal kleinere Schulden bei 2 Gläubigern abbezahlt und bei dem nächsten ist im September die letzte Rate.  Dann haben wir noch 3 die wir mit minimalen Raten tilgen, die von meinem Gehalt runtergehen bzw.  abgezogen werden.  Dann hat mein Mann 2 Lohnpfändungen auch schon auf sein Gehalt und die beiden größten Gläubiger Nr 1 mit 19998€ wird getilgt, und Nr 2 mit 9998,02€ wird mit 80€ monatlich getilgt, so hat er bei 2 Unterhaltsberechtigten immer noch 1543,02€ und ich bleibe mit meinen 445€ dann haben wir ja noch das Kindergeld.  Damit haben wir auch nicht wirklich ein Problem.  Allerdings kommt unsere RA nicht wirklich weiter und sagt immer nur es haben noch nicht alle geantwortet und die Zahlungen,die wir machen sollen wir lassen, aber wir wollen es ja zahlen, da wir sonst nur noch mehr Streß haben etc.  Also dann lieber so. 
Noch hinzu kommt mein Mann ist Brite und in England könnte er fast doppelt soviel verdienen wie er hier und uns würde interessieren, wo ich mich erkunden kann, ob es möglich ist, in England zu wohnen zu arbeiten etc.  und von dort aus die Schulden mit Überweisungen auf ein Konto, was mir dann ja wahrscheinlich vom Gericht genannt wird zu bezahlen und so ohne Lohnpfändungen unsere Schulden abzutragen.  Wir wollen nicht gehen ohne weiterhin zu zahlen.
Kann mir da einer weiterhelfen?
Lg Sandra
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Feuerwald

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Re: Hallo wer kann mir einen Rat geben!
« Antwort #1 am: 14. August 2007, 17:37:18 »

"Allerdings kommt unsere RA nicht wirklich weiter und sagt immer nur es haben noch nicht alle geantwortet und die Zahlungen, de wir machen sollen wir lassen, aber wir wollen es ja zahlen, da wir sonst nur noch mehr Streß haben etc.  Also dann lieber so.  "


Hallo Sandra

"so" kommen Sie wohl auch nicht wirklich weiter.

Bei einer üblichen Verzinsung und bei den üblichen Inkassokosten und Kosten für die Zwangsvollstreckung müssten Sie, um in absehbarer Zeit (6 Jahren) alles abgezahlt zu haben, sicherlich über 900 Euro im Monat zurückzahlen. Können Sie das ?

Die Frage ist daher, welche Strategie erfolgt Ihr Anwalt ?  Auf eine Ratentilgung  wird das nicht hinaus laufen, da Sie diese über 900 Euro vermutlich doch nicht aufbringen können. Hier müsste ein Vergleich versucht werden und dazu ist in der Tat die beste Voraussetzung, keine freiwillige Zahlungen an Gläubiger mehr zu leisten, denn solange gezahlt wird, ist ein Teilverzicht und Einlenken der Gläubiger eher unwahrscheinlich.

Zu prüfen wäre ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren. Entweder noch hier in Deutschland oder aber – das müsste man prüfen – vielleicht noch weit besser in UK.

Unklar ist auch der derzeitige Pfändungsbetrag (1. Lohnpfändung). Warum bleibt nur 1.543,.- Euro ? Wie hoch ist das tatsächliche Nettoeinkommen ? Werden Sie als Ehepartner nicht ebenso als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt ?

 
 
"Noch hinzu kommt mein Mann ist Brite und in England könnte er fast doppelt soviel verdienen wie er hier und uns würde interessieren, wo ich mich erkunden kann, ob es möglich ist, in England zu wohnen zu arbeiten etc.  "

- Das sollte doch kein Problem sein ? Job und Wohnung suchen ... keine kann Sie hindern.


"und von dort aus die Schulden mit Überweisungen auf ein Konto, was mir dann ja wahrscheinlich vom Gericht genannt wird "

- Nein, es wird Ihnen kein Konto vom Gericht benannt. Ob Gläubiger soweit gehen und in UK dann eine Lohnpfändung versuchen, ist ungewiss aber nicht ausgeschlossen.


"Wir wollen nicht gehen ohne weiterhin zu zahlen.  Kann mir da einer weiterhelfen?"

- 48 Gläubiger unter einen Hut und in einen realistischen Schuldenbereinigungsplan zu bekommen, ist nicht einfach. Ihr Anwalt müsste versuchen, zumindest eine Kopf-/Summenmehrheit für einen solchen Schuldenbereinigungsplan zusammen zu bekommen. Dann könnte mit Hilfe des deutschen Insolvenzrechts einzelne Gläubiger auch in diesen Plan gezwungen werden (= gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren). 

Alternativ: Insolvenz-/Restschuldbefreiung hier in BRD beantrag, warten bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist  und dann nach UK gehen oder prüfen, ob Ihr Mann und Sie nicht weit besser mit einem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren in UK Ihre Schulden in den Griff bekommen.

Gruss
Feuerwald

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sunshine74

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Re: Hallo wer kann mir einen Rat geben!
« Antwort #2 am: 15. August 2007, 10:08:06 »

Hallo Feuerwald!
Ich hab mir mal eine Gehaltsabrechnung von meinem Mann geholt, ob es genauer nachzusehen.  Da steht Nettoeinkommen: 1795,10€, davon geht die erste Sachpfändung runter mit 75,01€, 2.  Sachpfändung mit 82,99€ und die Vermögensbildung mit 40,00€.  Daher bleibt ein Nettoeinkommen von 1597,10€.  Das war jetzt mal mehr, da Feiertagszuschlag und Zulagenausgleich mit drauf steht.  Da er Überstunden geschoben hat. 
Unsere RA sagt immer nur, Ihr liegen noch nicht alle Antworten vor und von daher kann Sie kein Insolvenzverfahren beim Gericht einleiten.  Alle müssen antworten.  In manchen Foren habe ich mir auch schon Rat geholt, und da sagte man mir daß es max.  3 Monate hätte dauern dürfen und nicht wie jetzt 1 Jahr.  Das kann doch nicht sein. Oder? Gilt der Schuldenbereinigungsplan nicht damit als gescheitert?
Aber wenn ich nicht zahle, dann sagte man mir bei der Bank, daß Sie mir das Konto kündigen würden, denn dann ist ja kein Land mehr in Sicht.  Wie gehe ich also am Besten vor ohne groß viele weitere Probleme zu bekommen? Wie soll ich es machen???
Was bedeutet bei 48 Gläubigern eine Kopf-/Summenmehrheit?
Was kann ich am Besten jetzt tun?
Könnte ich den RA wechseln? Müßte ich dann die Kosten tragen? Bei ihr habe ich schon einen Beratungsschein vor einem Jahr bekommen, bekäme ich den nochmal?
kannst du mir helfen?
Lg
Sunshine74
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Feuerwald

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Re: Hallo wer kann mir einen Rat geben!
« Antwort #3 am: 15. August 2007, 12:14:15 »

"Da steht Nettoeinkommen: 1795,10€, davon geht die erste Sachpfändung runter mit 75,01€, 2.  Sachpfändung mit 82,99€ und die Vermögensbildung mit 40,00€.  Daher bleibt ein Nettoeinkommen von 1597,10€.  Das war jetzt mal mehr, da Feiertagszuschlag und Zulagenausgleich mit drauf steht.  Da er Überstunden geschoben hat.  "

-> Hm, nicht ganz nachzuvollziehen.  Von 1.795,- Euro wären bei 2 unterhaltspflichtigen Personen gem. Lohnpfändungstabelle 91,01 Euro pfändbar.

Der Bruttoanteil für Mehrarbeit / Überstunden ist gem. § 850a ZPO zur Hälfte unpfändbar.

Weshalb zwei unterschiedliche Pfändungen mit zusammen über 157 Euro abgezogen werden, muss man an dieser Stelle mit einem großen Fragezeichen versehen. Normalerweise laufen Pfändungen nicht parallel, sonder hintereinander. Wer zu erst pfändet, bekommt den Pfändungsbetrag. Ausnahme es würden tatsächlich zwei Pfändungen zeitgleich erfolgen. Da müsste man sehen, was genau für "Sachpfändungen" (Lohnabtretungen bzw. Pfändungs-/Überweisumgebschlüsse) vorliegen.

 
"Unsere RA sagt immer nur, Ihr liegen noch nicht alle Antworten vor und von daher kann Sie kein Insolvenzverfahren beim Gericht einleiten.  Alle müssen antworten.  "

-> Nein,  müssen nicht. Wenn dem so wäre, könnte jeder Gläubiger das Insolvenzverfahren seines Schuldners vereiteln in dem er einfach nicht antwortet.  Natürlich sollten die Gläubiger-/Forderungsverzeichnisse vollständig sein. Wenn aber ein Gläubiger auf wiederholte Aufforderung nicht reagiert, sollte die Forderung bspw. nach Aktenlage ermittelt werden und auch im Antrag vermerkt werden, dass dieser Gläubiger nicht reagiert hat. Zudem hat der Schuldner gem. § 305 InsO ein Auskunftsrecht ! Es wäre sogar denkbar, Gläubiger zur Auskunft zu zwingen. Soweit wird man im Allgemeinen aber nicht gehen. Ihr Anwalt sollte wissen, wie hier zu verfahren ist.

Ich füge jedoch hinzu: Ein solches Mandat mit 48 Gläubigern gegen Beratungsschein anzunehmen, ist schon sehr zuvorkommend. Nur wer ein Mandat annimmt, sollte es auch bearbeiten und zu Ende bringen.


"In manchen Foren habe ich mir auch schon Rat geholt, und da sagte man mir daß es max.  3 Monate hätte dauern dürfen und nicht wie jetzt 1 Jahr. "

-> Ein Jahr ????? Das kann doch nicht wahr sein!  Nein, da müssen Sie nun doch sehr deutlich werden.


"Das kann doch nicht sein. Oder? Gilt der Schuldenbereinigungsplan nicht damit als gescheitert?"

-> Man kann davon ausgehen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch, wenn damit denn überhaupt begonnen wurde, vermutlich versucht Ihr Anwalt immer noch an die aktuellen Forderungsaufstellungen zu kommen, bei 48 Gläubiger immer scheitern wird.  Das ist alles nur noch eine Formsache. Ein Gläubiger sagt nein, OK, das war es dann auch, der AEV ist gescheitert, der Anwalt erstellt eine Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 InsO über das Scheitern des AEV aus, erstellt ein Gläubiger-/Forderungsverzeichnis und füllt den Eröffnungsantrag aus.


"Was bedeutet bei 48 Gläubigern eine Kopf-/Summenmehrheit?"

-> Stichwort: Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren. Das wird im Vorfeld der Insolvenzeröffnung bei Verbrauchern durchgeführt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, d.h. wenn 

mehr als 50 % der Gläubiger (also von 48  min. 25 Gläubiger)  zustimmen
und
diese 25 Gläubiger zudem mehr als 50 % der Forderungen (also bei 48.000 Euro min. 25.000 Euro) inne haben

wäre es möglich, die Gläubiger, die dem Schuldenbereinigungsplan nicht zustimmen, dennoch in den Schuldenbereinigungsplan zu zwingen. Das Gericht kann die Zustimmung dann ersetzen. Es kommt dann nicht zum Insolvenzverfahren.  Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist eine Art Prozessvergleich.


"Was kann ich am Besten jetzt tun?"

-> Gute Frage, Ihren RA doch mal bitten genau zu sagen, wie viele der 48 GL eine Forderungsaufstellung geschickt haben und wer denn noch fehlt.  Ein Jahr Bearbeitung ist viel zu lang.


"Könnte ich den RA wechseln? "

-> Kann man immer.


"Müßte ich dann die Kosten tragen? "

-> Ob Sie einen erneuten B-Schein bekommen weiss ich nicht. Wie gesagt, bei 48 Gläubiger ist so einiges zu tun, ob sich da ein Anwalt findet, der auch etwas leisten will, hm hm.


"Bei ihr habe ich schon einen Beratungsschein vor einem Jahr bekommen, bekäme ich den nochmal?"

-> Siehe oben. Ich würde dem RA nun höflich Druck machen und eine klare Aussage über das bislang unternommene Schritte und das bislang erreichte einfordern.  Dann entscheidne, ob nicht besser eine Alternativ egesucht wird.  Denn so kann es in der Tat nicht weiter gehen.

Gruss
Feuerwald

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