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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe, ich weiß nicht was ich machen soll...  (Gelesen 3684 mal)

Angstmaus

  • Gast
Hilfe, ich weiß nicht was ich machen soll...
« am: 03. Februar 2010, 06:39:04 »

Hallo!

Ich bin erleichtert, daß ich gerade dieses forum gefunden habe, denn ich weiß nicht mehr was ich machen soll! :cry:
Folgendes:
Ende 2004 und Anfang 2005 kaufte ich zusammen mit meinem Exmann 2 Eigentumswohnungen zu je hälftigen Anteil. Die Wohnungen sollten der Altersvorsorge meines Mannes dienen, da er nichts in die Rentenkasse einzahlte, da er selbständig war!  Die Wohnungen sind vermietet, eine ist in Duisburg und eine ist in Ahlen. Ich wollte diese Wohnungen eigentlich nie haben, weil ich von so was gar keine Ahnung habe, aber mein Mann hat mir in den Ohren gelegen, wie schlecht es uns doch im Alter gehen würde, wenn wir nicht so was machen würden. Und schließlich würden wir das schon alles lernen, diese Vermietergeschichten... Ich ließ mich breit schlagen, denn er versprach sich um alles zu kümmern. Leider ging diese Ehe den Bach runter, im Mai 2005 zog ich aus und wir lebten in Trennung und Streit. Ich mußte um jedes Möbelstück kämpfen, habe kaum Geld gehabt, mein Exmann war in Steuerklasse 3 mit 4000€ netto im Monat und ich hatte Steuerklasse 5 mit grade mal knappen 1000€. Er manipulierte mich nach der Trennung weiter, daß ich gar nicht erst zum Anwalt gehen bräuchte, da mir sowie so kein Unterhalt zustünde. Und wenn ich doch zum Anwalt ginge, dann müßte ich auch bei den Wohnungen mitbezahlen, bis dato zahlte er alles alleine. Ich hatte Angst bekommen und das wußte er auch ganz genau. Geld hatte ich keins, um zum Anwalt zu gehen. Also verblieben wir so, wie er es wollte. Ich war schon wegen der ganzen Streitereien fast am Ende meiner Kräfte, als er ankam und von mir verlangte, daß ich ihm meine Anteile an den Wohnungen überschreibe. Er wolle nicht, daß ich da noch mitspracherecht hätte und später womöglich noch die hälftigen Mieteinnahmen bekomme. Ich fragte ihn was denn dann mit den Kreditverträgen sei. Er versprch mir, sich darum zu kümmern, daß ich aus diesen Verträgen rausgenommen werde. Wie gesagt, ich war am Ende meiner Kräfte, hatte Geldnot und wollte nur noch, daß das alles endlich aufhört und ich meine Ruhe habe. Also willigte ich ein. Wir trafen uns beim Notar und der setzte den Übertragungsvertrag auf in dem steht " Hr. X stellt Fr. Angstmaus im Innenverhältnis von Zahlungen frei". Ich war so jung und hatte keine Ahnung, was das später mal bedeuten könnte. Ich verließ mich ja auch darauf, daß mein toller Ex mich aus den Krediten raus holt. Ich war so naiv. Dieses Versprechen wurde nicht schriftlich festgehalten! So nun waren die Wohnungen seine und ich kämpfte bis heute darum aus den Krediten raus zu kommen. Erst versuchte ich das natürlich über meinen Ex. Der laberte mir das Blaue vom Himmel, erfand immmer wieder Gründe, um Zeit zu schinden. Im März 2008 kam mein Sohn zur Welt, von meinem 2. Ehemann, mit dem jetzt auch noch zusammenlebe. Ende 2008 kauften wir uns zusammen ein Haus. Mein Mann hat sein ganzes Eigenkapital hier rein gesteckt, damit wir uns diesen Traum erfüllen können. Kurz nachdem wir das Haus gekauft hatten, ging es los. Mein Ex sagte mir, daß er die Wohnungen nicht mehr lange bezahlen könnte, die tragen sich durch unsere Scheidung nicht mehr selbst, pro Wohnung müsse er ungefähr 200€ drauf zahlen monatlich. Er machte mir den Vorschlag, daß ich die Ahlener Wohnung übernehmen sollte. Dafür würde er mir 12000€ in bar zahlen, damit ich Geld für den Notar und die Grunderwerbssteuer hätte. Ich und mein Mann sollten mal drüber nachdenken. Angeblich würde die Wohnung sich in unserem Steuersatz selbst tragen, da wir ja verheiratet seien.
Ich ging zum Steuerberater und der rechnete mir aus, daß ich monatlich 200 € drauf zahlen müßte. Er riet mir ab, diese Wohnung zu übernehmen. Dann ging ich Anfang 2009 zum Anwalt, erklärte meine ganze Geschichte und wurde natürlich erst mal gefragt, warum ich denn nach der Trennung keinen Unterhalt verlangt hätte. Da erst wurde mir klar, wie blöd ich doch gewesen bin, daß ich dem alles geglaubt habe und dem vertraut habe. Die Anwältin sagte, ich hätte nichts in der Hand, der Übertragungsvertrag mit der Klausel "im Innenverhältnis" zählt bei den Banken nicht. Wenn mein Ex nicht mehr zahlt, dann kommen die zu mir. Die Anwältin schrieb die beiden Banken an, daß ich doch bitte aus der Schuldhaft entlassen werde sollte, da die Wohnungen mir schon lange nicht mehr gehören und ich durch die Geburt meines Sohnes auch nicht mehr arbeiten gehe und somit sowieso nicht mehr von Nutzen sei. Daraufhin kam von der Duisburger Bank sofort eine Absage und die andere Bank wolle das prüfen. Dazu muß mein Ex allerhand Papiere einreichen. Der bekam eine Kopie des Schreibens, mit der Aufforderung alles einzureichen. Ich wußte zu der Zeit schon, daß er nicht mehr selbständig ist und sich somit wohl auch sein Gehalt nach unten bewegt hat. Fakt ist, mein Ex hat nie was eingereicht und ich konnte nicht weiter zur Anwältin gehen, weil mir das Geld ausgegangen ist. Die Anwältin riet mir auch davon ab, eine der Wohnungen zu übernehmen. Unsere Rechtschutzversicherung hat das leider nicht übernommen, weil mein Ex noch nicht gegen einen Vertrag verstoßen hat. So waren mein Ehemann und ich um 600€ leichter und immer noch nicht weiter. Wir ließen im Februar unser gemeinsames Haus allein auf meinen Ehemann übertragen, damit uns das keiner nehmen kann. Es ist uns erklärt worden, daß diese Übertragung 2 Jahre lang anfechtbar ist von den Banken. Aber der Notar sagte, er glaube nicht, daß die Banken da ran gehen würden, weil da ja eh nur Schulden drauf sind. Der Kauf war ja noch ganz frisch.
Das ganze Jahr 2009 über versuchte mein Ex meinem Mann und mir eine der Wohnungen aufzuquatschen, wie schon vorher mit 12000€ Schmiergeld. Ich weiß nicht, wie ich das sonst nennen soll. Er sagte immer, wenn ich die Ahlener Wohnung übernehme, komme ich aus den Schulden der Duisburger Wohnung raus und er aus den Schulden der Ahlener Wohnung. So hätten wir endlich alles getrennt. Wir ließen uns bis heute nicht darauf ein. Nun bekam ich einen Anruf von meinem Ex, daß er in Privat-Insolvenz gehen wird, wenn ich nicht eine Wohnung nehme. Und daß dann die Banken wohl die Wohnungen versteigern würden und mit der gesamten Restsumme dann zu mir kommen würden. sie würden Lohnpfändung machen und alle WErtgegenstände pfänden und unser Haus würden wir dann womöglich auch verlieren und ich solle doch noch mal über alles nachdenken. Es ist jetzt 1 Jahr her, daß ich das Haus auf meinen Mann übertragen habe. Ach ja, ich habe meinem Ex die ganzen Jahre über gesagt, er solle die Wohnungen doch verkaufen. Angeblich könne er das nicht, weil der Verlust zu hoch wäre.
Meine Fragen:
Was passiert mir, wenn er in Insolvenz geht?
Werden wir wirklich unser Haus verlieren, obwohl da doch nur Schulden drauf sind?
Gehen die auch an die Sparbücher meines Sohnes?
Ich verdiene keine 1000€ netto, können die mir davon noch was wegnehmen?
Gehen die auch an Rentensparverträge ran?
Ist es vielleicht doch sinnvoll, wenn ich eine Wohnung nehme? Aber mit so wenig Gehalt- würde das überhaupt gehen?

Ich habe solche Angst, daß wir unser Haus verlieren. Wir haben uns das alles so mühseelig aufgebaut, wir hatten es am Anfang so schwer. Ich will nicht, daß auch noch mein Mann und mein Sohn wegen meiner Fehler leiden müssen. Was mache ich denn jetzt bloß? Kann mir hier jemnad helfen?
Was wäre denn, wenn ich dann auch in Privat-Insolvenz gehe, wenn die Banken auf mich zukommen? Kann ich das?

Bitte bitte, ich habe solche Angst. Wenn wir unser Haus verlieren, können wir uns nie wieder ein Eigenheim auf die Beine stellen, mein Mann ist 20 Jahre älter wie ich. DAs Eigenkapital bekommen wir nicht noch einmal zusammen. Was soll ich tun?

Angstmaus
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Re: Hilfe, ich weiß nicht was ich machen soll...
« Antwort #1 am: 03. Februar 2010, 10:05:09 »

puhh, das war anstrengend.
Wo sind die Absätze?

Aber erst einmal willkommen.


Ihre Problematik kann man nicht so einfach beantworten.

Grundsätzlich wäre die erste Übertragung als unentgeltliche Leistung (Schenkung ?) wohl 4 Jahre anfechtbar.
Aber das sei dahin gestellt, da die Bank auf Sie als zweiten Kreditnehmer zukommen wird.
Insofern ist die Übertragung ihres Anteils am neuen Heim 2 Jahre anfechtbar.
Geschah dies im Wissen um die Kreditrückzahlung der ersten Kredite, dann sogar 10.

In der Selbstauskunft an die Bank müssen Sie ja erst mal nicht erwähnen, dass Sie ehemaliger Eigentümer des jetzigen Hauses sind.
Zuvor könnte erneut der Versuch unternommen werden, ihre Zahlungsunfähigkeit darzustellen und über eine EV die Mittellosigkeit feststellen zu lassen.

Wenn Sie die Nerven dazu haben, könnte man so die Anfechtungsfristen aussitzen.

Bei 1.000 Netto und dem Kind ist nichts pfändbar, das gilt auch für eine mögliche Inso.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Angstmaus

  • Gast
Re: Hilfe, ich weiß nicht was ich machen soll...
« Antwort #2 am: 03. Februar 2010, 12:13:12 »

Vielen Dank erst mal für die Auskünfte. Versuche in Zukunft mehr Absätze in meinen Text zu bauen... :wink:

Wie müßte ich denn vorgehen, wenn ich eine EV machen will? Und kostet das was? Was passiert dann?  Und wer kann das alles einsehen?

Wenn ich eine EV abgegeben habe, kommt dann erst mal in der nächsten Zeit niemand mit Forderungen, so daß die Anfechtbarkeit des neuen Heims ausgesessen werden kann? Oder wie habe ich Ihre Antwort zu verstehen?

Danke nochmals
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paps

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Re: Hilfe, ich weiß nicht was ich machen soll...
« Antwort #3 am: 03. Februar 2010, 16:27:59 »

Grundsätzlich müßten Sie der Bank erklären, dass Sie die Altkredite nicht zahlen können., wenn diese an Sie herantritt.
Danach müsste man sehen wie die Bank weiter vorgeht.

Wahrscheinlich wollen die als erstes eine Selbstauskunft, dass spart die Gebühren für den GV.

Danach wird es an die ZV gehen, oder aber Ihre Auskünfte werden zuerst nochmals per EV nachgeprüft..

Da Ihr Ex in die Inso gehen will, würde sein Eigentum versteigert werden.
Mit dem Restbetrag haften Sie dann Beide.
Allerdings ihr Ex nur bis zur Erteilung der RSB.

Da Sie einen Vergleich im Innenverhältnis haben, müßte man prüfen, ob Sie selber nicht auch Gläubiger Ihres Ex sind und Ihre Forderungen anmelden sollten.

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