"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung  (Gelesen 10725 mal)

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #20 am: 09. Dezember 2010, 16:49:30 »

die Ink.-Kosten wurden wohl anerkannt durch die Ratenzahlung. Also wahrscheinlich ohne denen. Ich würde nebenstehenden Kosten und ggf zusätzlich erhobene RA-Kosten widersprechen.
Gespeichert
 

mabubeh

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #21 am: 09. Dezember 2010, 22:31:05 »

die Ink.-Kosten wurden wohl anerkannt durch die Ratenzahlung

Die wurden ja - durch die bisher erfolgten Ratenzahlungen - sicherlich schon gem BGB 367 verrechnet !
Also "dürften"  eigentlich keine Inkassogebühren im MB aufgelistet sein ?!
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2010, 22:32:41 von mabubeh »
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #22 am: 14. Dezember 2010, 03:07:54 »

Ich würde in deinen Fall auch Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Du hast ja alles schriftlich. Da sollte dir nichts passieren, solange du nicht in Zahlungsverzug geraten bist. Meistens haben die so einen Passus im Vertrag, sollte "eine Rate mehr als XX Tage ausbleiben" so wird die gesamte Schuld sofort fällig.
Und am telefon würde ich mit den Papnasen sowieso nicht reden! Nur schriftlich kommunizieren.

Haben die erst einmal einen Vollstreckungstitel, kannst du davon ausgehen, dass auch sofort gepfändet wird. Das scheint mir deren Ziel zu sein! Ohne Titel kein Pfändung.

Also höre auf meine Vorredner, die dir schon viele Tips gegeben haben.
Gespeichert
 

meister123

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #23 am: 14. Dezember 2010, 18:26:30 »

So, habe jetzt dem MB in Teilen widersprochen und bin mal auf die Reaktion gespannt! :coffee:
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #24 am: 14. Dezember 2010, 18:29:57 »

So, habe jetzt dem MB in Teilen widersprochen und bin mal auf die Reaktion gespannt! :coffee:

In Teilen? Ich denke, das war ein Fehler. Über den Rest bekommt er ja jetzt seinen sehnsüchtigen Titel!!!Und kann trotz der Zahlungsvereinbarung pfänden was das Zeug hält!!!
Gespeichert
 

meister123

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #25 am: 14. Dezember 2010, 22:34:18 »

Eigentlich sollte das kein Problem geben.
Die Forderung an sich ist ja nicht unberechtigt, lediglich die zusätzlichen Kosten.

Wenn ich komplett widersprochen hätte, wäre das Prozessrisiko erheblich.
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #26 am: 15. Dezember 2010, 15:19:36 »


Wenn ich komplett widersprochen hätte, wäre das Prozessrisiko erheblich.

Sehe ich genauso. Falls es wider erwarten doch zu Pfändungen während einer Ratenzahlung kommen sollte kann man sich auch dagegen wären. Der VB wird allerdings wahrscheinlich ohne Kosten kommen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz