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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !  (Gelesen 6784 mal)

robinjp

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Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« am: 23. Januar 2017, 16:53:51 »

Guten Tag,

ich bin neu hier, möchte aber direkt mal eine Frage stellen, da ich zu meinem Fall leider keine passende Frage gefunden habe.

Vorwort:
Ich bin seit dem Jahre 2013 in der Privatinsolvenz, welche bekanntlich 6 Jahre dauert.
Ich hatte mit meinem Treuhänder nur 1x Kontakt, als mir dieser eine "Vermögensauskunft" gesendet hat.


Nun habe ich am heutigen Tage einen Brief der Stadt Essen aus meinem Briefkasten gezogen, in dem 3 Terminankündigungen von der Vollstreckungsbehörde der Finanzbuchhaltung waren.
Es geht um 3 Unterschiedlichen Sachen mit einem Gesamtbetrag von knapp 3.000 EUR.

Nun habe ich mir das durchgelesen und weiß im Endeffekt nicht wie ich darauf reagieren soll.

Es geht um 3 Forderungen:

1: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe ( bevor die Insolvenz anfing ) = 2.000 EUR
2: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe ( 1 Jahr nach Insolvenz beginn ) = 500 EUR
3: Landesrundfunkanstalt GEZ  Forderung aus Amtshilfe ( 2 Jahre nach Insolvenz beginn ) = 500 EUR

Ich wundere mich das ich jetzt ein schreiben erhalte, obwohl ich mich der Privatinsolvenz befinde.
Natürlich kommt es auch auf das Datum an ( wann wurden die Schulden gemacht ) .
Im jetzigen Moment weiß ich leider nicht was ich zu tun habe.
Ich habe natürlich meinen Treuhänder am heutigen Tage angerufen, leider habe ich nur die Sekretärin erreicht welche mir sagte er sei sehr selten im Büro und das ich mir keine Gedanken machen müsste da ich in der Privatinsolvenz bin.

Natürlich weiß ich das ich mich mit der Inkassoabteilung in Verbindung setzen muss, diese ist aber erst wieder ab Freitag zu erreichen.

Daher wollte ich mal Fragen wie ich nun am besten vorgehen sollte ?

Das hört sich auch wirklich Dumm an, aber ich habe keine Ahnung wie ich hier vorgehen sollte.
Auf das Wort der Sekretärin möchte ich mich nicht unbedingt verlassen.

Liebe Grüße



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waldi

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #1 am: 23. Januar 2017, 17:44:51 »

Ja, es kommt auf das Datum an, wann die Schulden gemacht wurden.

Alles, was nach Insolvenzeröffnung entstanden ist, muss natürlich bezahlt werden.

Bezüglich der Schuld, die wohl vor der Eröffnung entstanden ist, würde ich mal im Inso-Antrag nachschauen, ob sie angemeldet wurde.
Auf jeden Fall umgehend Kopie des Eröffnungsbeschlusses an den Vollstrecker schicken.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #2 am: 23. Januar 2017, 18:20:06 »

Danke für die schnelle Antwort.

Die Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

1: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe.
Da handelt es sich um ALG 2 welches von mir zurückverlangt wird.
Fälligkeit war 2011 ( seit 2013 läuft die Privatinsolvenz )


2: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe.
Hierbei handelt es sich um einen VHS Kurs bei dem ich mich angemeldet habe, aber vor beginn des Kurses mich wieder abgemeldet habe.
Werde aber trotzdem diesen Posten zahlen.


3: Landesrundfunkanstalt GEZ  Forderung aus Amtshilfe.
Hier handelt es sich um GEZ Beitragszahlungen, für einen Zeitraum in dem ich Bafög bezogen habe ( habe somit einen GEZ Befreiungsschreiben ) .

Ich mache mir ehrlich gesagt um Forderung 1 sorgen.
Da diese Forderung vom JobCenter kommen, welches ja eine Behörde ist.
Im Schreiben steht das mir das Ende 2012 mitgeteilt wurde, obwohl ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Stadt ( in welcher ich ALG 2 bezogen habe ) gelebt habe.
4 Monate später ( nach der angeblichen Mitteilung ) wurde auch schon das Insolvenzverfahren eröffnet.

Es wurde bei Insolvenzeröffnung leider nicht mit eingetragen, weil ich es zu dem Zeitpunkt auch nicht wusste, dass das Amt Geld zurück möchte.

Natürlich werde ich die Unterlagen morgen per Einschreiben direkt versenden, würde aber dennoch Fragen ob eine Behörde ( JobCenter ) bevorzugt werden muss ?
Als Beispiel :
Geldstrafen vom Gericht müssen ja auch ( egal ob INSO oder nicht ) bezahlt werden.


Liebe Grüße
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Wandervogel

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #3 am: 23. Januar 2017, 22:40:16 »

1: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe ( bevor die Insolvenz anfing ) = 2.000 EUR
2: Stadtkasse XXX Forderung aus Amtshilfe ( 1 Jahr nach Insolvenz beginn ) = 500 EUR
3: Landesrundfunkanstalt GEZ  Forderung aus Amtshilfe ( 2 Jahre nach Insolvenz beginn ) = 500 EUR
Forderung 2 und 3 müssen wohl bezahlt werden, da sie Neuschulden sind. Da in der Insolvemz aber alles Pfändbare bereits abgetreten ist, müssen sich die Gläubiger entweder bis zum Ende der Inso gedulden, oder man einigt sich auf Zahlungen, die aus dem pfandfreien Einkommen zu leisten sind.

Forderung 1 würde ich dem TH nachmelden unter Hinweis darauf, dass die Forderungen bislang nicht bekannt waren.

Ich wundere mich das ich jetzt ein schreiben erhalte, obwohl ich mich der Privatinsolvenz befinde.
Natürlich weiß ich das ich mich mit der Inkassoabteilung in Verbindung setzen muss, diese ist aber erst wieder ab Freitag zu erreichen.
Mitteilen, dass man sich in der Insolvenz befindet und es darum nichts zu pfänden gibt. Mitteilen, dass Forderung 1 der Tabelle nachgemeldet wird, für Forderung 2 und 3 Ratenzahlung aus dem Unpfändbaren anbieten.
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Wandervogel

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #4 am: 23. Januar 2017, 22:42:08 »

Natürlich werde ich die Unterlagen morgen per Einschreiben direkt versenden, würde aber dennoch Fragen ob eine Behörde ( JobCenter ) bevorzugt werden muss ?
Nein. Das könnte sogar die RSB kosten, denn alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden.
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waldi

AW: GEZ
« Antwort #5 am: 24. Januar 2017, 09:09:13 »

Zitat
(habe somit einen GEZ Befreiungsschreiben)
Dieses Schreiben nutzt natürlich nur dann was, wenn es der GEZ vorgelegt wurde.
Falls noch nicht geschehen: Schleunigst nachholen und (nachträgliche) Befreiung beantragen.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #6 am: 31. Januar 2017, 21:38:19 »

Guten Abend,


so ich müsste einmal folgende Frage stellen.
Ich habe die Unterlage per "Einschreiben" an die Vollziehungsbeamtin geschickt.
Nun habe ich "aus Angst", dass die Polizei nachher vor meiner Türe steht, einfach mal angerufen und gefragt ob die Unterlagen angekommen sind.
Leider war die Beamtin nicht zu sprechen, aber die Kollegin meinte das der Beschluss vom Amtsgericht nicht der richtige sei.

Ich bin ein bisschen verwirrt, da ich nur diesen einen Beschluss bekommen habe.
Nachträglich wurde mir auch gesagt, dass das Geld vom Amt ( welches von mir verlangt wird ) nicht mit in die Insolvenzmasse aufgenommen werden kann, da dies Geld einer Behörde ist welches ich bezahlen muss.

Ich weiß nicht ob Sie einfach nur Druck gemacht hat, weil sie denkt ich bezahle in dieser Situation aber naja.

Zum Beschluss:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des xxxxxx xxxxxxx, xxxxxxxx xxx xxxx xxxxxxx

Treuhänder : xxxxx

wird heute, am 26.01.2015 um 14:00 Uhr mangels zur verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben ( § 200 InsO. )

Danach kommt noch ein langer Text welcher, wahrscheinlich Standart ist.

Diesen Beschluss habe ich zur Beamtin geschickt.

Habe auch versucht meinen Treuhänder zu erreichen, welcher aber so gut wie nie zu erreichen ist.
Vielleicht kennt diesen jemand: Rechtsanwalt Dr. Holger Rene Bruckhoff.

Die Kollegin der Beamtin meinte nur zu mir, das sie nächste Woche nochmals vorbeikommt, sollte ich da nicht erreichbar sein wird sie versuchen vor Gericht einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, oder ich zahle UMGEHEND.


Könnte mir vielleicht jemand sagen was man in solch einer Situation tun sollte ?

« Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 21:42:03 von robinjp »
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Der_Alte

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #7 am: 31. Januar 2017, 22:19:58 »

Die Forderung aus 2011 ist, egal ob von einer Behörde oder nicht, Insolvenzforderung. Auch wenn diese augenscheinlich nicht angemeldet wurde, besteht in der Insolvenz / WVP ein Vollstreckungsverbot.
Antrag an das Insolvenzgericht schreiben, dass eine Vollstreckung einer Insolvenzforderung erfolgen soll und diese für unzulässig erklären lassen. Eine Kopie des Antrags an die Vollstreckungsstelle mit der Aufforderung, die Vollstreckung bis zur Entscheidung des Gerichts auszusetzen.
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Momo72

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #8 am: 07. Februar 2017, 22:19:10 »

Guten Abend,



Zum Beschluss:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des xxxxxx xxxxxxx, xxxxxxxx xxx xxxx xxxxxxx

Treuhänder : xxxxx

wird heute, am 26.01.2015 um 14:00 Uhr mangels zur verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben ( § 200 InsO. )

Danach kommt noch ein langer Text welcher, wahrscheinlich Standart ist.

Diesen Beschluss habe ich zur Beamtin geschickt.



wenn ich das richtig sehe ist dies der beschluß über die aufhebung des verfahrens. du müßtest auch noch einen über die eröffnung haben.

ich bin allerdings in diesen dingen nicht so der profi ;)
daher kann ich mich auch irren. das ist mir nur aufgefallen
lg
momo
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waldi

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #9 am: 10. Februar 2017, 14:14:19 »

Zitat
du müßtest auch noch einen über die eröffnung haben.
Wenn dieser in Papierform nicht vorliegt, kann man ihn im Internet unter 'insolvenzbekanntmachungen.de' abrufen.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #10 am: 12. Februar 2017, 22:09:00 »

Guten Abend,

also über die Seite 'insolvenzbekanntmachungen.de' finde ich nur einen Eintrag:

Zitat
ist dem Schuldner durch Beschluss vom xx.xx.xxxx die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff ADRESSE.

Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.

Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.xx.2013 begonnen und beträgt sechs Jahre.

Ist das dieses Eröffnungsschreiben ?

Also ich habe nun:

Forderung 1 = Wurde in die Insolvenzmasse mit aufgenommen.
Forderung 2 = Bezahlt
Forderung 3 = In Bearbeitung, da ich Rückwirkend nochmals vom Bafög Amt die Befreiungsschreiben bekomme.

Die Finanzbeamtin hatte mir in den Zahlungsaufforderungen mitgeteilt das sie am Mittwoch ( 08.02. in der Zeit von 8 bis 14 Uhr )  nochmal zu mir kommen wolle.

Leider oder bzw. zum Glück musste ich ja an diesem Tag ( wie auch täglich ) arbeiten, heisst also ich war nicht zuhause.
Abends als ich von der Arbeit kam, empfang mich meine Nachbarin im Flur, welche meinte das eine Frau die sich als Gerichtsvollzieherin ausgab, nach mir gefragt hätte.

Ich weiß nicht was genau vorgefallen ist, meine Nachbarin meinte das die Frau sagte :,, Ich hätte meine Chance gehabt, sie werde nun einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen´´.

Das ist natürlich die Sache vor der ich mich am meisten fürchte, einen Durchsuchungsbeschluss, wo noch die Polizei und ein Schlüsseldienst vor meiner Türe steht.

Ich bedanke mich natürlich vielmals für die Ratschläge, wie ich am besten vorgehen sollte.
Im Endeffekt habe ich der Finanzbeamtin auch meine Unterlagen geschickt und die eine Rechnung bezahlt.

Die GEZ habe ich auch Telefonisch kontaktiert und mein Anliegen erklärt.
Sie meinten auch nur, dass ich meine Befreiungsschreiben einschicken müsste, dann werde ich Rückwirkend befreit.


Könnte mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten auf die Sache nun vorbereiten sollte, oder ggf ob es eine Möglichkeit gibt, die Hausdurchsuchung abzuwenden ?




« Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 22:11:47 von robinjp »
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waldi

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #11 am: 13. Februar 2017, 08:56:31 »

Das zitierte Schreiben ist zwar nicht das Eröffnungsschreiben, könnte aber irgendwie als solches angesehen werden.

Durch einfache Abwesenheit sich einem GV-Termin zu entziehen ist - siehe beschriebene Reaktion - höcht unelegant. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wäre sicherlich angebrachter gewesen.

Ich würde anraten, diesen Kontakt umgehend aufzunehmen.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #12 am: 13. Februar 2017, 11:54:06 »

Ich habe hier in meinen Unterlagen KEIN Schreiben wo Eröffnungsschreiben drauf steht, oder als solches gedeutet werden könnte.
Ich werde mal meinen Treuhänder anschreiben, diesen dann bitten mir das Eröffnungsschreiben nochmals zu schicken.

Bezüglich des Termins !
Ich habe der Person "Schriftlich" mitgeteilt, dass ich an dem besagten Tag nicht könne ( wegen der Arbeit ).
Ich habe extra gebeten, ob man mir nicht nochmals einen Termin schicken könnte.

Leider gab es darauf keine Reaktion.
Finde es auch sehr unpassend, dass die Finanzbeamtin nur 1 mal die Woche für 2 Stunden erreichbar ist, dann ruft man sie an und erreicht trotzdem niemanden.
Deshalb habe ich ja auch alles per Einschreiben zu ihr gesendet.

Naja muss ich halt nochmal versuchen mich bei ihr zu melden.
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waldi

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #13 am: 13. Februar 2017, 12:50:00 »

Ich weiß ja nicht, welch (guter) Draht zu Herrn Bruckhoff besteht, ob er sich zuständig fühlt, die Akten des Schuldners auf Vordermann zu bringen.

Ich persönlich würde das zitierte Schreiben als ausreichend empfinden. Es steht ja dort sogar der Eröffnungstag drinne.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #14 am: 13. Februar 2017, 20:21:59 »

Draht ?
Keiner !

Also Persönliche habe ich Ihn noch nie gesprochen, geschweige mal einen Termin bekommen.
Mir wurde damals immer von der Sekretärin gesagt :,, Bitte alles immer Schriftlich schicken " .

Wie gesagt, das einzige Problem ist eigentlich die GEZ.
Habe nun die Befreiung "Rückwirkend" beantragt, aber laut aussagen der GEZ dauert die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen .

Frage:

Wäre es nun Rechtens, eine Durchsuchung der Räumlichkeiten durchzuführen, wenn man:

Forderung 1 in die Insolvenz masse aufgenommen hat , Forderung 2 bezahlt und Forderung 3 nun einen Befreiungsantrag gestellt hat ?

Das würde mich mal Interessieren.


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waldi

Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #15 am: 14. Februar 2017, 08:38:44 »

Der Befreiungsantrag alleine befreit nicht von Zwangsmaßnahmen, sondern erst die Bewilligung desselben.

Einsichtige Vollstreckungsbeamte mögen die Zwangsmaßnahmen zeitlich aussetzen, eine Gewähr dafür aber gibt es nicht.
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robinjp

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Antw:Inkassoschreiben trotz Privatinsolvenz !
« Antwort #16 am: 17. Februar 2017, 13:54:20 »

Danke für die ganzen Informationen.
Die Forderung wurde erstmal Pausiert, bis von der GEZ eine Antwort kommt.

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