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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz  (Gelesen 7028 mal)

KaterKarl

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Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« am: 24. Mai 2010, 16:34:13 »

Hallo allerseits,

Schwieriges thema hab ich da.Meine Lebenspartnerin ist seit ca. 2 jahren geschieden und sie haben noch eine gemeinsame tochter die im Heim lebt,jetzt hat meine Partnerin das alleinige Betreunugsrecht bekommen ( seit Nov.2009). Darauf hin hat sie nun das Kindergeld der Tochter von der familienkasse beantragt. Bis April 2010 hat dies unberechtigter weise der exehemann bekommen. Der Ex wurde nun von der familienkasse aufgefordert das angefallende unberechtigte Kindergeld in Höhe von ca. 2.300,00€ an die Kasse zurückzuzahlen aber er ist insolvenz gegangen im letzten jahr, er hat dies auch nicht dem insolvenzverwalter mitgeteilt.
Wenn der Ex das bezahlen soll oder kann oder angeben muss, wäre er laut seiner auskunft aus der Insolvenz raus und pleite, ergo würde meine partnerin auch kein Kindergeld, das man ihm unberechtigter weise gezahlt hat, bekommen.
Jetzt möchte der Ex das meine Partnerin auf das geld verzichtet,wie sollte sie sich verhalten und was sollte sie beachten und ob sie überhaupt darauf verzichten soll.

Wie gesagt ein schwieriges Thema,auf der einen seite wurde Sie von Ihm belogen ( wegen Kindergeld und das er Insolvenz ist ) und auf der anderen seite würde meine Partnerin wenn sie darauf besteht, Ihren EX ( der neu geheiratet hat ) in den Ruin treiben.

Bin mal auf Antworten gespannt.
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lenchik22

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #1 am: 25. Mai 2010, 10:54:38 »

Ich frage mich, warum hat niemand bis jetzt was unternommen??? Und warum hat Finanzamt Geld an ihn gezahlt und nicht an deine Frau???

Ich hätte spätestens im Dezember da nachgehakt, was das soll.... Und es ist nicht euer Problem eigentlich, sondern vom Familienkasse. Die schulden deiner Frau Kindergeld und müssen es aber selbst vom Exmann zurückfordern ect. Da würde ich mal schriftlich nachfragen.

LG
Lena
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Fallera

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #2 am: 25. Mai 2010, 11:04:58 »

Komische Situation! Also während das Kind im Heim lebte, steht niemandem das KG zu! Somit geht es für mich um den Zeitraum von November 2009 - April 2010 oder? Macht für mich 1066 EUR. Woher kommen die 2.300 EUR? Warum wurde das KG an den Ehemann überhaupt überwiesen? Das der Ehemann aufgrund der Kindergeldschulden aus der Insolvenz raus wäre, bezweifel ich! Letztendlich wird der Staat einen Titel erwerben und kann das Geld somit vom Ehemann zurückholen ob Insolvenz oder nicht. was hat der ehemann nicht dem Insolvenzverwalter mitgeteilt?

sehr merkwürdige Geschichte!
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Kurt Cobain
 

lenchik22

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #3 am: 25. Mai 2010, 11:46:06 »

Find ich auch, wollte das mit dem Heim aber nicht aufgreifen.

Fakt ist, Familienkasse schuldet der Frau Kindergeld, nicht Ex. Und wenn die nicht auf die Reihe bekommen, wer GEld kriegt, dann ist es ja nicht das Problem der Frau bzw. des Kindes, was aufs GEld in dem Moment verzichten musste....
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Fallera

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #4 am: 25. Mai 2010, 11:54:14 »

Mir fehlen hier zu viele Fakten! Außerdem sind für mich noch zu viele Fragen offen um das richtig beurteilen zu können!
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Feuerwald

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #5 am: 25. Mai 2010, 13:24:49 »

Wenn der Ex das bezahlen soll oder kann oder angeben muss, wäre er laut seiner auskunft aus der Insolvenz raus

-> Unsinn. Die Kasse fordert im April 2010 einen Rückzahlung von Kindergeld. Für welchen Zeitraum? Das Insolvenzverfahren wurde (irgendwann) im letzten Jahr eröffnet. Insolvenzforderungen ist nur das Kindergeld, das für die  Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgefordert wird. Dieses geht als Insolvenzforderung unter oder die Kasse müsste versuchen, diese Forderungen noch zur Insolvenztabelle, ggf. als Forderung aus v.b.u.H. anzumelden.

Kindergeld, das für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgefordert wird, ist zunächst keine Insolvenzforderung und kann weiterhin geltend gemacht werden. Ob dieses aber bezahlt werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Somit ist auch fraglich, was der Schuldner dem Insolvenzverwalter hätte melden müssen. Im Grunde obliegt es den Insolvenzgläubigern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Nachdem die Rückforderung ja lang  n a c h  Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Kasse erfolgte, dürften auch die Gläubigerverzeichnisse beim Eröffnungsantrag nicht vorsätzlich / grob Fahrlässig unrichtig gewesen sein.
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KaterKarl

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #6 am: 25. Mai 2010, 20:02:25 »

Ich sagte ja es ist ein kompliziertes Thema bzw. Sachverhalt.

Danke aber erstmal für Eure Antworten.

Einige Aussagen muss ich aber richtig stellen.

1. Kindergeld bekommt jedes Kind ( auch wenn es, wie hier in diesem Fall behindert ist, über 30 jahre alt ist.

2. das Kindergeld steht nicht dem Kind zu,sondern beiden Elternteilen.

3. wenn das Kind in einem Heim lebt und wohnt ( wie in diesem Fall ) und auch selbst eine Arbeit annimmt und arbeitet ( hier 1200,00€ jährlich ), steht das Kindergeld demjenigen zu der den überwiegenden Teil an Unterhaltszahlungen an den Landschaftsverband zahlt.

4. wenn ein behindertes Kind in einem Wohnheim wohnt und dort betreut wird, dann wird von Amtsgericht ein Betreuer für das Kind ernannt bzw. bestimmt,in diesem Fall haben das die Eltern beide übernommen.

5. von anfang an der Ehe bis April 2010 hat der Ehemann das Kindergeld auf sein konto gezahlt bekommen, dies wurde auch nach der Scheidung nicht geändert,weil Sie ja beide das Betreungsrecht hatten.Im Oktober 2009 hat der Exehemann bzw. wollte er das Betreuungsrecht seinerseits abgeben und so wurde vor dem Amtsgericht entschieden das die geschiedene Ehefrau das ALLEINIGE BETREUUNGSRECHT nun hat,das heist das Sie für alle belange auch die Finanziellen,Kontovollmacht usw. hat bzw. verantwortlich ist( für das betreuende Kind). Das ist vom Amtsgericht beglaubigt.


Die geschiedene Ehefrau hat dann sofort die Familienkasse im Oktober 2009 darüber informiert, das das Kindergeld nun auf Ihr Konto gezahlt werden soll.Sie hat immer nach mehrmaligen Anfragen telefonisch von der Kindergeldkasse gesagt bekommen das das Kindergeld seit Nov. 2009 nicht mehr an den Ex gezahlt werde, dies war aber nicht der fall denn nach rücksprache mit Ihm hat er das Kindergeld bis April 2010 erhalten.

Für mich hat die Kindergeldkasse hier irgendeinen Bock geschossen, denn von Nov 2009 bis April 2010 müsste die kasse das geld der Ehefrau zahlen.

Von dem Zeitpunkt der Scheidung an bis zum Nov.2009,hätte der Ehefrau die Hälfte des Kindergelds zugestanden und das sind die ca. 2300,00€.

Einige haben hier geschrieben,wir hätten nicht nachgefragt,stimmt so nicht weil wir schon seit Dez 2009 mit der Familienkasse in Kontakt getreten sind (weil es auch bis jetzt so lange dauerte)und die nun Ihrerseits uns bescheid gegeben haben wir sollten nicht mehr nachfragen und noch etwas gedult haben ( Lächerlich ).

Jetzt haben wir auch die aussage bekommen ( wie schon hier geschrieben ) das sich die Kindergeldasse einen Titel bei dem geschiedenen Mann holt, egal ob Insolvenz.

Sie wird jetzt auf keinenfall eine Verzichtserklärung unterschreiben und auf das Kindergeld verzichten.Das Kindergeld bekommt Sie jetzt ab Mai 2010 auf ihr Konto,das hat die FamilienKasse schon entschieden.

Wie schon gesagt eine komplizierte Sache.

Gruss Harwey

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lenchik22

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #7 am: 25. Mai 2010, 20:32:19 »

Dann würde ich noch mal schriftlich (nicht telefonisch, leider haben die ja eine HOtline eingerichtet, die Idioten, so dass alle telefonischen Nachfragen eigentlich nichts bringen) Kontakt aufnehmen und auf die Nachzahlung bestehen. So in etwa: ich habe Sie rechtzeitig über die Änderung informiert (Bescheid v. Amtsgericht in Kopie beilegen) und es ist noch nichts passiert. Auf unsere Nachfragen, haben Sie auch das Geld nicht überwiesen.

Und dann die Antwort abwarten. Die müssen das Geld zahlen, der Rest interessiert euch nicht, weil die Familienkasse das verschuldet hat, nicht ihr....

Also drücke ich euch die Daumen.
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KaterKarl

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Re: Kindergeldrückzahlung trotz Insolvenz
« Antwort #8 am: 27. Mai 2010, 00:02:07 »

Danke lenchik22,

ja wir werden die Familienkasse nochmal anschreiben ( dann zum 3. mal ) weil wir ja auch die information bekommen haben das Sie das Kindergeld bis April 2010 an den geschiedenen Ehemann gezahlt haben obwohl wir ja schon im Nov 2009 daraufhingewiesen haben,das das Kindergeld Ihm nichtmehr zusteht.

Und wie die Kindergeldkasse Ihr Geld vom geschiedenen Ehemann wiederbekommt ist uns erstmal egal, die Kindergeldkasse wird von uns noch hören ( schriftlich ).


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