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Autor Thema: Kontopfändung ?  (Gelesen 2323 mal)

baddy7777777

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Kontopfändung ?
« am: 23. Juni 2011, 21:16:40 »

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich befinde mich derzeit noch beim außergerichtlichen Einigungsversuch. Mitte letzten Monats hat ein Gläubiger mir geschrieben, dass er sich mit meinerm Arbeitgeber in Verbindung setzt und eine Lohnpfändung veranlassen wird. Aber von meinem Arbeitsgeber habe ich diesbezüglich bisher nichts gehört . Wie ist das, wenn der Gläubiger jetzt einfach vorhat mein Konto zu pfänden. Muss ich dann darüber informiert werden, oder passiert das einfach so ?
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Angestellte80

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Re: Kontopfändung ?
« Antwort #1 am: 24. Juni 2011, 07:27:39 »

Eine Konto oder Lohnpfändung geht nur mit einem Vollstreckungsbescheid bzw Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den du in Kopie per förmliche Zustellung (gelber Brief) erhälst. Wenn du in deinem Arbeitsvertrag ein Ausschluss über Pfändungen stehen hast, können die dir auch nicht dein Gehalt pfänden, allerding wird dann sicher versucht das Konto zu pfänden.

Aber wie gesagt vorherige Information auch an dich, geht da gar nix. Danach hast du noch 2 Wochen Widerspruchsfrist.

Viele drohen aber auch nur damit, um dem Kunden Angst zu machen und setzen das ganze nicht sofort durch.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Kontopfändung ?
« Antwort #2 am: 24. Juni 2011, 08:56:49 »

@Angestellte80

So leid es mir tut, aber ich muss widersprechen.

Eine Lohnabtretung kann per Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, eine Lohnpfändung allerdings nicht. Bei der Lohnpfändung handelt es sich um eine gesetzliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die von einem Gericht beschlossen wird. Das kann nicht im Wege einer vertraglichen Individualvereinbarung ausgeschlossen werden.
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baddy7777777

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Re: Kontopfändung ?
« Antwort #3 am: 25. Juni 2011, 13:22:47 »

Ich danke Euch für die Antworten.
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