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Autor Thema: Kosten nach einer freuchtlosen Pfändung  (Gelesen 1930 mal)

stela

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Kosten nach einer freuchtlosen Pfändung
« am: 07. Juni 2008, 15:13:16 »

Entschuldigung wenn es das Thema schon gibt oder gab, ich habe bei der Suche nichts dazu gefunden ...


Folgender Fall

A hatte mal von der Agentur für Arbeit zu viel ALG I bezogen (was eigentlich noch strittig ist). A bekam während erneuten  Bezugs  von ALG I einen Betrag von X monatlich abgezogen. A nahm eine neue Arbeit auf, konnte aber den Restbetrag nicht ausgleichen, da er in einer Zeitarbeiterfirma ist, und das Geld nicht für den Unterhalt genügt, da A verheiratet ist und seine Frau nur einen 400€ Job hat.
Die Agentur hat A mehrfach angemanht und auch die Forderung per GV einziehen lassen wollen, was aber nicht zum Erfolg führte und eine fruchtlose Pfändung unterschrieben wurde. A wurde erneut arbeitslos, aber nur für 3 Wochen. A hat nun eine Zahlungsaufforderung bekommen, die den fälligen Restbetrag ausweist und auch zusätzlich wieder Mahngebühren. Um die Mahngebühren geht es nun auch konkret.

Welche Kosten dürfen dem Schuldner auferlegt werden, wenn eigentlich schon ein Titel besteht?

für sachdienliche Hinweise , bin ich sehr verbunden.
Gespeichert
 

paps

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Re: Kosten nach einer freuchtlosen Pfändung
« Antwort #1 am: 07. Juni 2008, 21:24:36 »

jeder "Verwaltungsakt" löst Gebühren aus.
Insofern eben auch neue Mahngebühren.

Sie sollten aber unter Verweis auf die "Strittigkeit" der Forderung dem Bescheid  widersprechen.


Was ist im übrigen "freuchtlos" (http://www.comicforum.de/comicforum/images/smilies/yelrotflmao.gif)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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