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Autor Thema: Kundendaten bei EV verweigern??? bzw. erweiterte EV verweigern  (Gelesen 2660 mal)

burnburnburn

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Hi, ich habe vor 11 Monaten eine EV abgegeben und wurde nun von meinem Haupt-Gläubiger zu einer erneuten, erweiteren EV geladen. (§903). Meine Vermögensverhältnisse habe sich nicht verändert.  Ich bin beruflich Musiker und liege deutlich unter der Pfändungsgrenze.  Nun soll ich meine Auftraggeber nennen mit Anschrift,Name Datum.  Bin ich dazu verpflichtet diese anzugeben ?(soweit sie mir vorliegen. . . ) Oder kann ich diese erweiterung ganz verweigen - da sich ja bei mir nichts geändert hat?

Danke für Eure Hilfe!
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smallville

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Re: Kundendaten bei EV verweigern??? bzw. erweiterte EV verweigern
« Antwort #1 am: 21. November 2007, 11:22:11 »

Hallo,

wirklich auskennen tue ich mich nicht, ich habe gerade den Paragraphen rausgesucht

Ein Schuldner, der die in § 807 dieses Gesetzes oder in § 284 der Abgabenordnung bezeichnete eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, in den ersten drei Jahren nach ihrer Abgabe zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung einem Gläubiger gegenüber nur verpflichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner später Vermögen erworben hat oder dass ein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner aufgelöst ist. Der in § 807 Abs. 1 genannten Voraussetzungen bedarf es nicht.

Demnach würde ich aus dem Bauch heraus sagen, Du musst nicht.

Was ich jedoch an Deiner Stelle machen würde, wäre den Gerichtsvollzieher welcher Dir die EV abnahm, einfach mal anrufen und nachfragen.

Der kann Dir das sicherlich beantworten.

lg
smallville

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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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